Hallo Leute,
in letzter Zeit geht immer wieder eine Geschichte durch die Medien, in der ein Hotelier aus Potsdam für einen Haufen Holz eine Baugenehmigung braucht. Die Behörde fordert nun die Entsorgung des Holzhaufens, sollte er dem nocht nachkommen, muss er ein Bußgeld zahlen bzw. ihm wird auch Zwangshaft angedroht.
Bleiben wir mal bei der Zwangshaft und nehmen mal an, dass das Hotel einer GmbH gehören würde, wer müsste dann in den Knast? Der GF? Die Gesellschafter?
Strafrecht bei Firmen
Moderator: FDR-Team
Re: Strafrecht bei Firmen
Da der GF die GmbH vertritt dürfte er auch die Erzwingungshaft antreten dürfen.
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