Interessengemeinschaft / GbR

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Interessengemeinschaft / GbR

Beitrag von System »

Hallo,

eine Interessengemeinschaft (Tv- Kabelnetz) die sich im Jahre 1986 gegründet hat, schrieb in das damalige "Statut" das die Anlagen etc. Gemeinschaftseigentum sind. Nun stellt sich die Problematik, dass wenn man Eigentum an der Anlage hat, doch auch dafür mit haftbar gemacht werden kann, aus allem was sich aus dem Betrieb dieser ergibt. Sei es Sachschäden, falsche Steuererklärungen etc. Rechtlich gesehen ist die Interessengemeinschaft doch meiner Ansicht nach, eine GbR wo jedes Mitglied auch mit haften müsste (Gesamtschuldner). Wie kann man aus dieser Haftung auskommen und trotzdem das Signal beziehen?
Mit freundlichen Grüßen

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mwjm
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Re: Interessengemeinschaft / GbR

Beitrag von mwjm »

Man könnte die Beteiligung kündigen, falls es gelänge einen Anschluss zu bekommen. Ansonsten gilt das alte Sprichwort: beim Baden ist damit rechnen, dass man nass wird. Im Ernst: auf die Haftung kann man natürlich Einfluss nehmen durch die entsprechende Teilhabe. Aber man wird sie nicht wirklich los, wie der BGH schon zur Aufgabe von Miteigentum an Gemeinschaftsanlagen entschieden hat.
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Re: Interessengemeinschaft / GbR

Beitrag von System »

Vielen Dank für die Antwort, kannst du mir ggf. das angesprochene BGH Urteil nennen? Wie sähe es mit der Haftung aus, wenn man eine juristische Person schafft und die Mitglieder ihre Anteile an diese über tragen und abtreten? Dann ist ja die "Firma" dann Eigentümer der Anlage und haftet und nicht mehr die Kunden die sie dann mit Signal versorgt.
Mit freundlichen Grüßen

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SusanneBerlin
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Re: Interessengemeinschaft / GbR

Beitrag von SusanneBerlin »

Wie sähe es mit der Haftung aus, wenn man eine juristische Person schafft
Dann haftet natürlich der Geschäftsführer, der für sein Tätigwerden und Tragen des Haftungsrisikos entsprechend bezahlt werden möchte.
Oder man findet jemand aus der Interessengemeinschaft, der es freiwillig und umsonst macht...
Grüße, Susanne
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Re: Interessengemeinschaft / GbR

Beitrag von System »

Wie sieht es mit den Gesellschaftern aus bzgl. der Haftbarkeit? Die sind dann sicher auch nicht ganz davon befreit.
Mit freundlichen Grüßen

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