GmbH 50:50 + 1 GF = Gleichberechtigt?

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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habibi809
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GmbH 50:50 + 1 GF = Gleichberechtigt?

Beitrag von habibi809 »

Hallo zusammen,

bin mir nicht ganz sicher. Daher folgender Beispielfall:

A + B gründen eine GmbH, jeder hält 50% der Anteile zu je 12.500€.
Gleichzeitig wird nur A als Geschäftsführer bestellt, A+B unterzeichnen den Beschluss, welcher ins HR-Register ebenfalls eingetragen wird.
Weitere Regelungen werden nicht getroffen.

Irgendwann später schlägt B in der Gesellschafterversammlung vor, ebenfalls als Geschäftsführer (also neben A) bestellt zu werden - A stimmt dagegen.
Alternativ schlägt B vor, dass A als GF abberufen wird, vielmehr soll die Ehefrau des B GF werden - A ist ebenfalls dagegen.

Da niemand die Mehrheit von 50,1 % hat, kann A eigentlich alles unterbinden. Allerdings ist A alleiniger GF.

Sehe ich das richtig oder übersehe ich was?
Aufgrund der 50:50 Verteilung könnte man meinen, beide bestimmen gemeinsam - da A jedoch als alleiniger GF ist, kann die Konstellation nicht mehr geändert werden?
Wichtige Gründe o. ä. liegen aber nicht vor.
Was meint ihr?
khmlev
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Re: GmbH 50:50 + 1 GF = Gleichberechtigt?

Beitrag von khmlev »

Bei dieser Konstellation müssen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung immer einstimmig gefasst werden. Das ist richtig.

Aber nicht nur A ist in der Position alle Beschlussanträge zu blockieren. B ist in der gleichen Position.
Gruß
khmlev
- out of order -
Baden-57
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Re: GmbH 50:50 + 1 GF = Gleichberechtigt?

Beitrag von Baden-57 »

Davon abgesehen, dass der GF, falls ein Gehalt über die GmbH bezieht und die GmbH für das Gehalt Sozialversicherungsbeiträge abführt, der GF nicht sozialversicherungspflichtig ist, da er nicht Arbeitnehmer ist; Arbeitnehmer kann nur der sein, der auch gegen seinen Willen kündbar ist.

Der GF bestimmt daher die Geschäfte weiterhin, da der Mitgesellschafter keine Mitsprache in der Geschäftsführung haben darf. :shock:
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