Ist das ein Gewerbe? Erlaubt?

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Nachfrage12017
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Ist das ein Gewerbe? Erlaubt?

Beitrag von Nachfrage12017 »

Hallo zusammen,

und zwar habe ich eine Frage zum Gewerberecht.
Ich arbeite im Computerbereich und werde hierbei
Projektbezogen immer wieder für wenige Wochen auf
Minijob-, Midi- oder über einen normalen Zeitvertrag
für die Projektdauer beschäftigt und dann wieder entlassen.
Es sind immer wieder verschiedene Arbeitgeber.

Das dürfte wohl kein Gewerbe sein, oder?
Darf ich jetzt zur besseren Bewerbung meiner Arbeitskraft
und meinen Erfahrungen, eine Internetseite einrichten?
Auf dieser möchte ich offensiv für meine Arbeitskraft
werben
, quasi wie ein Unternehmen seine Leistungen bewirbt.
Oder kann dies dann als Gewerbe gewertet werden?

Vielen Dank.
SusanneBerlin
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Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Ist das ein Gewerbe? Erlaubt?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

wenn Sie entweder bei der minijobzentrale angemeldet werden oder ein (befristetes) sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen, sind Sie Arbeitnehmer.

Geahndet wird der umgekehrte Fall, das nennt man dann Scheinselbständigkeit, also dass jemand formal als Selbständiger für einen Auftraggeber tätig ist, tatsächlich aber derart in den Betrieb eingegliedert ist wie ein abhängig Beschäftigter.

Und ja, Sie dürfen eine webseite einrichten und mit Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen für sich werben. Solange alles Geld, das Sie mit ihrer Tätigkeit einnehmen, auf Grundlage von angemeldeten minijobs und sozialversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnissen vergütet wird, sind Sie als abhängig Beschäftigter beim jeweiligen Unternehmen angestellt und nicht selbständig.
Grüße, Susanne
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