Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe das mein Beitrag in diesem Forum richtig aufgehoben ist.
Ich frage mich nun schon die ganze Zeit das folgende:
Folgende Grundannahme:
Jemand ist als Freiberufler neben seinem Job tätig. Er übt eine Tätigkeit aus die verhältnismäßig strittig im freiberuflichen Umfeld ist (z.B. Fotograf, EDV-Berater, etc.). Die Person macht (da es nur nebenbei ist von der Kleinunternehmerregelung gebrauch und hat somit ein Einkommen in den Firmen das so oder so keine Gewerbesteuer anfallen ließe.
Nun die Frage:
Sollte es zu einer Betriebsprüfung kommen und in dieser wird festgestellt das die Person Gewerblich tätig war, mit welchen Folgen müsste man dann rechnen (die Anmeldung eines Gewerbes wäre ja kein Problem).
Hätte man das Gewerbe dann ab dem Jahr in dem die Prüfung stattfindet, oder ab dem Jahr das geprüft wurde (quasi Rückwirkend).
Steuerprüfung und nachträgliche Umklassifizierung
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