Folgender möglicher Sachverhalt
Es existiert eine UG mit 1.000€ Stammkapital. Es gibt 4 Gesellschafter mit jeweils 250€ Einlage.
Durch eine effektive Kapitalerhöhung soll dieses auf 40.000€ erhöht werden und in eine GmbH
umgewandelt werden. 3 Gesellschafter sind dafür und würden je nach Konstellation 10-15.000€
einzahlen, einer ist völlig dagegen. Im Vertrag ist nichts zu einer Kapitalerhöhung festgelegt,
außer dass die Änderung des Gesellschaftervertrags nur zu 100% erfolgen kann. In Sachen
Vorkaufsrecht usw. soll von Standard-Regelungen ausgegangen werden.
Die UG wurde gegründet, als Basis um Investoren für ein Startup zu finden. Jetzt soll das
Unternehmen mit Eigenkapital starten. Durch die Blockadehaltung des 4. Gesellschafters kann
die Tätigkeit nicht starten, da er weder eigenes Geld investieren möchte, aber noch einfach so
Anteile abgeben will.
Wie würdet Ihr, natürlich unter Vorbehalt möglicher andersweitigen Regelungen im Vertrag,
die Rechtslage grob einschätzen?
Vielen Dank.
Effektive Kapitalerhöhung UG: Blockadehaltung Gesellschafter
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Re: Effektive Kapitalerhöhung UG: Blockadehaltung Gesellscha
Der 4. Gesellschafter verhält sich rechtskonform, die anderen Gesellschafter können ihn nicht zur Zustimmung zwingen.Wie würdet Ihr, natürlich unter Vorbehalt möglicher andersweitigen Regelungen im Vertrag, die Rechtslage grob einschätzen?
Wollen Sie Ihre Frage nochmal anders formulieren?
Grüße, Susanne
Re: Effektive Kapitalerhöhung UG: Blockadehaltung Gesellscha
Hmmh, unter der Voraussetzung dass dann das gesamte Projekt scheitert. Welche Möglichkeiten hätten die anderen 3 Gesellschafter?SusanneBerlin hat geschrieben:Der 4. Gesellschafter verhält sich rechtskonform, die anderen Gesellschafter können ihn nicht zur Zustimmung zwingen.Wie würdet Ihr, natürlich unter Vorbehalt möglicher andersweitigen Regelungen im Vertrag, die Rechtslage grob einschätzen?
Wollen Sie Ihre Frage nochmal anders formulieren?
Re: Effektive Kapitalerhöhung UG: Blockadehaltung Gesellscha
Zunächst mal würde ich auch den Gesellschafter ausschließen, der die "100%-Zustimmungsklausel" in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen hat..
Und als zweiten Schritt eine neue UG gründen...
Ich geh mal davon aus, dass ein Ausschluss und Zwangseinziehung des Anteils nicht im Vertrag Erwähnung gefunden hat.
Und als zweiten Schritt eine neue UG gründen...
Ich geh mal davon aus, dass ein Ausschluss und Zwangseinziehung des Anteils nicht im Vertrag Erwähnung gefunden hat.
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