Neuwagen und Probleme

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Der Hilfesuchende
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Neuwagen und Probleme

Beitrag von Der Hilfesuchende »

Hiho

mal angenommen,

Handwerker A kauft einen neuen Transporter (er ist auf das Auto angewiesen)

Nun stellen sich nach ein paar Tagen erstmals Probleme in der Elektronik heraus. Handwerker A fährt gefühlt 20 mal zum Händler um den Fehlerspeicher zu löschen da eine Fehlermeldung im Display erscheint. Er bringt das Auto 3 mal zur Reparatur mit insgesamt 10 Werktagen die das Auto in der Werkstatt ist und ist in dieser Zeit ziemlich aufgeschmissen wegen der fehlenden Werkstattausrüstung im Auto, jedoch kann das Problem nicht beseitigt werden.
Es treten eher neue Probleme im Bereich der Elektronik auf.

Wie lange muss der Handwerker das mitmachen und das Auto zum Händler bringen damit diese am Auto rumschrauben können ?? Kann A evtl. irgendwann mal "Verdienstausfall" geltend machen oder den Händler zumindest dahingehend unter Druck setzen das evtl. mal "grundlegend" die Fahrzeugelektronik getauscht wird ????

gruß und danke
ktown
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Re: Neuwagen und Probleme

Beitrag von ktown »

Dem Handwerker muss erstmal klar sein, dass er kein Verbraucher ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
freemont
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Re: Neuwagen und Probleme

Beitrag von freemont »

Der Hilfesuchende hat geschrieben:...
Wie lange muss der Handwerker das mitmachen und das Auto zum Händler bringen damit diese am Auto rumschrauben können ?? Kann A evtl. irgendwann mal "Verdienstausfall" geltend machen oder den Händler zumindest dahingehend unter Druck setzen das evtl. mal "grundlegend" die Fahrzeugelektronik getauscht wird ????

gruß und danke

Erst mal sollte man das nicht mit den Meistern in der Werkstatt, sondern mit der Chefetage des Händlers besprechen.

Ich bin mir zu 95% sicher, daß sich das dann sehr schnell klärt und das Auto zackig repariert wird.

Falls das nicht funktioniert, bliebe noch der Gang zu einer anderen, kompetenten Vertragswerkstatt.

Wenn alle Stränge reissen bliebe der Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz, neues Auto. Dazu sollte aber ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Wie sich das so liest, liegen die Voraussetzungen für den Rücktritt längst vor, im allgemeinen nach 2 gescheiterten Versuchen der Nachbesserung.

Daß es sich um ein Firmenfahrzeug handelt ist dabei auch relevant. Schadenersatz kommt auch in Betracht, da die Werkstatt nicht in der Lage ist die Mängel zu beseitigen. Aber das müsste sich im Detail ggf. der RA ansehen.
Der Hilfesuchende
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Re: Neuwagen und Probleme

Beitrag von Der Hilfesuchende »

Moin,

danke bis hierhin schonmal.

Wie würde es aussehen wenn es nun hart auf hart käme und man eine Neulieferung verlangen würde, bzgl Wertminderung /Ersatz für den "Altwagen" da der Wertverlust im 1 Jahr ja bekanntlich am höchsten ist (muss der Käufer hier zahlen oder ist das das Risiko des Händlers) und etwaige Kosten für auf dem Fahrzeug befindliche Werbung, Umbau der Werkstatteinrichtung im Fahrzeug etc ????

danke
freemont
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Re: Neuwagen und Probleme

Beitrag von freemont »

Der Hilfesuchende hat geschrieben:Moin,

danke bis hierhin schonmal.

Wie würde es aussehen wenn es nun hart auf hart käme und man eine Neulieferung verlangen würde, bzgl Wertminderung /Ersatz für den "Altwagen" da der Wertverlust im 1 Jahr ja bekanntlich am höchsten ist (muss der Käufer hier zahlen oder ist das das Risiko des Händlers) und etwaige Kosten für auf dem Fahrzeug befindliche Werbung, Umbau der Werkstatteinrichtung im Fahrzeug etc ????

danke

Also ich nehme an, Sie meinen den Rücktritt? D.h. Auto zurück, Kaufpreis zurück, Nutzungesersatz, km-Geld. Alle frustrierten Aufwendungen und Schäden würden ersetzt, da der Verkäufer es zu vertreten hat, daß er den Mangel mehrfach nicht abstellen kann. Aber dafür sollten Sie wie gesagt einen Anwalt einschalten, das ist quasi ein Standardverfahren. Der Verkäufer hat sicher Erfahrung und anwaltliche Unterstützung, da sollte man nicht selber "basteln".

Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass ein KFZ irreparabel ist. Es mag sein, daß eine Werkstatt überfordert und nicht in der Lage ist den Fehler zu finden. Im Zuge der Herstellergarantie kann man zu jeder Vertragswerkstatt gehen, da wird sich doch eine kompetente Werkstatt finden lassen. I.Ü. kommt doch der Werksingenieur regelmäßig bei den Vertragswerkstätten vorbei um Garantiearbeiten zu besprechen. Was sagt denn der dazu? Das ist doch schlicht peinlich für einen Hersteller.
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Re: Neuwagen und Probleme

Beitrag von Zafilutsche »

Gerade die Autoelektrik die heute sehr komplex und umfangreich geworden ist, ist durch die Vielzahl von Leitungen und Steckverbindern prädestiniert für Aussetzer und oder Störeinflüssen. Mal eben die Leitungen und Stecker durchmessen ist da nich. Und wenn der Ausfall/die Störung nur bei ganz bestimmten Betriebszuständen auftritt, dann ist die Fehlersuche eine echte Herausforderung. Der ausgegebene Fehlercode dient bestenfalls einer ersten Orientierung. Wenn der Fehler entdeckt ist, ist der Rest regelmäßig Kinderkram.

Die Reklamation hält man Nachweislich mit Datum und Fehlererscheinung fest. Fehlererscheinung deshalb, weil der genaue Mangel (Welcher Stecker/Bauteil/Kabel) ja bis dahin nicht bekannt ist. (Gerne kommen auch Marderbisse o.ä in betracht!). Wie bereits erwähnt, muß man eine unendliche und mehrfache Suche nicht akzeptieren.
Helfen können hierbei Anwälte.
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