Übernahme einer Firma

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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mosen
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Übernahme einer Firma

Beitrag von mosen »

Guten Tag,


ich habe eine allgemeine Frage zur Übernahme einer Firma:

Ein Einzelunternehmer möchte sein Unternehmen an zwei Angestellte verkaufen. Diese Angestellten möchten daraufhin eine GmbH gründen. Wie sieht es mit Rechnungen und offenen Aufträgen aus, die ab Stichtag x (Firmenübergang) Offen sind?! Werden diese noch an den alten Eigentümer gezahlt oder an die neuen Gesellschafter?
Müssen die neuen Gesellschafter für Garantiefälle und evtl. anfallende Nacharbeiten aufkommen?
Wie sollte so ein Übergang Rechtlich korrekt abgehen und in Schriftform formuliert werden?

Vielen dank für eure Hilfe

Gruß Marco
Tom998
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Re: Übernahme einer Firma

Beitrag von Tom998 »

Diese Angestellten möchten daraufhin eine GmbH gründen. Wie sieht es mit Rechnungen und offenen Aufträgen aus, die ab Stichtag x (Firmenübergang) Offen sind?! Werden diese noch an den alten Eigentümer gezahlt oder an die neuen Gesellschafter?
Da der Betrieb offensichtlich unverändert fortgeführt werden soll, gegen Forderungen und Verbindlichkeiten auf den Erwerber über.
Müssen die neuen Gesellschafter für Garantiefälle und evtl. anfallende Nacharbeiten aufkommen?
Natürlich.
Wie sollte so ein Übergang Rechtlich korrekt abgehen und in Schriftform formuliert werden?
So, wie es die hoffentlich hinzugezogenen Anwälte und Steuerberater empfehlen.
mosen
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Re: Übernahme einer Firma

Beitrag von mosen »

Hallo Tom,


danke erst mal für deine Antwort.

Nein der Betrieb wird ja von einem Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt, was ja mehr oder weniger eine komplette Neugründung darstellt. Name etc. ändern sich und es ging beim kauf nur um Inventar und Kundenstamm. Natürlich möchte man alle Kunden weiterhin betreuen aber als Beispielsituation: Der aktuelle Chef nimmt noch einen großen Auftrag kurz vor dem Ende mit. Die Bezahlung nimmt er noch mit und direkt danach hört er auf. Oft kommen dann noch Nacharbeiten die Stunden in Anspruch nehmen, die der Kunde nicht zahlen will und vorher auch meist einkalkuliert werden.
Gleiches Problem wäre, der Kunde zahlt nicht mehr rechtzeitig, Der aktuelle Chef hatte allerdings ja noch die Auslagen. Das Gewerbe wird aber zum 01.05. abgemeldet sein, kann/darf er überhaupt noch Zahlungen entgegen nehmen. Oder hätte er das grob in seinen Übergabepreis einkalkulieren müssen?!

Gruß
Tom998
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Re: Übernahme einer Firma

Beitrag von Tom998 »

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist das genaue Gegenteil einer Neugründung, hier gilt von Gesetzes wegen Rechtsnachfolge. Ich kann nur nochmals allen Beteiligten eine professionelle Beratung empfehlen, wenn man selbst offensichtlich nicht die geringste Ahnung von der Materie hat.
RGSilberer
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Re: Übernahme einer Firma

Beitrag von RGSilberer »

mosen hat geschrieben: es ging beim kauf nur um Inventar und Kundenstamm.

Das sind doch die wesentlichen Bestandteile des Unternehmens.

Und gibt es Arbeitnehmer? Dann --> § 613a BGB beachten.
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