Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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Scharli
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Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Beitrag von Scharli »

Liebe Gemeinde,

ich habe mir ca. 4 Monaten für mein Studio einen Massagestuhl gekauft. Dieser wird gewerblich genutzt. Jetzt ist es seit einiger Zeit so, das die Hydraulik wohl allmählich versagt und der Stuhl nach dem hochpumpen sukzessive absakt während ich meine Kunden behandle. Ein Arbeiten ist nach wenigen Minuten nicht mehr möglich und ich musste aufgrund dessen schon einige Termine absagen. Ich habe also mit finanziellen Verlusten zu kämpfen. Den Verkäufer habe ich vor 6 Wochen angeschrieben und seitdem werde ich vertröstet, dass man über einen weiteren Vermittler versucht, das Problem mit dem Hersteller (China) zu klären. Trotz mehrmaliger Anfragen und setzen von Fristen, laufe ich bei diesem Anbieter gegen die Wand.

Ich hatte im Internet irgendwo gelesen, dass eine Erstattung des Kaufpreises möglich sei, wenn man dadurch finanzielle Verluste erfährt. Man liest allerdings so viel.

Ich hoffe, ihr habt eventuell Ideen, wie ich weiter verfahren kann? Am liebsten wäre mir eine komplette Erstattung, da ich in diesem Fall wohl doch etwas mehr Geld in die Hand nehmen muss, um die notwendige Qualität zu erhalten.

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe und Gruß
Chris
Pirate
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Re: Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Beitrag von Pirate »

Das hängt schwerpunktmäßig von der kaufvertraglichen Ausgestaltung ab. Ist der Stuhl überhaupt für eine gewerbliche Mutzung vorgesehen?
Scharli
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Re: Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Beitrag von Scharli »

In der Artikelbeschreibung existiert hierzu kein Eintrag, der gewerblich oder privat differenziert.
Hr. Freitag
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Re: Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Beitrag von Hr. Freitag »

Für wie viel kg Körpergewicht ist der Stuhl denn ausgelegt? Es könnte ja sein, dass Sie viele Korpulente behandeln.
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Scharli
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Re: Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Beitrag von Scharli »

Es könnte aber auch sein, dass wir einfach an der Thematik vorbei schreiben, denn in erster Instanz geht es erstmal um das Generelle, ob überhaupt rechtlich diese Möglichkeit besteht. Ganz unabhängig davon, ob meine Kunden nun einen guten BMI haben oder nicht.

Als Vergleich: Als Privatperson könnte es ja sein, dass ich den Stuhl 2mal pro Woche nutze. Ich würde jetzt erwarten, dass er macht, wozu er gebaut wurde und das für mindestens 2 Jahre. Beruflich habe ich noch nicht mal 2 Personen pro Woche drauf sitzen, da mein Hauptgeschäftsfeld nicht der Fußpflege dient.
Scharli
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Re: Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Beitrag von Scharli »

Kleine Ergänzung:Der Stuhl ist ausgelegt für bis zu 180 kg. Da wir hier ja keine Namen nennen :wink:, kann ich mitteilen, das meine schwerste Fußpflege-Kundin ca. 85kg wiegt. Somit noch nicht mal die Hälfte.
yamato
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Re: Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Beitrag von yamato »

Vorrangig sind hier m.E. Reparatur oder Ersatzlieferung nach § 439 BGB, erst wenn der Händler dies verweigert oder es nicht hinbekommt, dann ist ein Rücktritt möglich.

Fraglich ist auch wer hier die Beweislast trägt, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorlag, sofern der Verkäufer nicht weiß, dass Sie den Stuhl gewerblich nutzen, können Sie möglichweise die Vorteile des § 474 ff. BGB nutzen
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ktown
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Re: Kaufpreis innerhalb 6 Monaten komplett erstatten lassen?

Beitrag von ktown »

yamato hat geschrieben:Fraglich ist auch wer hier die Beweislast trägt, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorlag, sofern der Verkäufer nicht weiß, dass Sie den Stuhl gewerblich nutzen, können Sie möglichweise die Vorteile des § 474 ff. BGB nutzen
Mal abgesehen davon, dass Sie hier eine Rechtsberatung durchführen die man in Vollendung als Straftat ansehen kann, glaube ich kaum, dass hier ein Verkauf ohne entsprechende Rechnungen durchgezogen wurde. Daher wir der Gegenseite vollkommen klar sein, dass es sich hier um ein B2B Geschäft handelt.

Dem TE kann ich nur folgendes sagen:

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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