Gewerbeabmeldung trotz Ausgaben und Einrichtungsverkauf

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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kleinundgemein
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Gewerbeabmeldung trotz Ausgaben und Einrichtungsverkauf

Beitrag von kleinundgemein »

Folgender Fall angenommen:

Eine GbR betreibt einen gastronomischen Betrieb. Das Lokal wird trotz laufenden Mietvertrags geschlossen, so dass auch nach Betriebsschließung noch Kontenbewegungen stattfinden. Neben den Ausgaben für Miete, Nebenkosten und Strom soll auch die Einrichtung sowie Teile des Lagerbestandes (Getränke) an einen potentiellen Nachfolger verkauft werden. Einnahmen im Rahmen der angemeldeten Tätigkeit "Schank- und Speisewirtschaft" finden entsprechend mit Schließung des Lokals zwangsläufig nicht mehr statt.

Dürfen die Gesellschafter der GbR das Gewerbe zum Tag der Ladenschließung bereits abmelden, obwohl noch o.g. Kontenbewegungen stattfinden? Diese sollen natürlich noch für den Betrieb als Ausgaben geltend gemacht werden und natürlich soll auch die Einnahme aus dem Verkauf der Einrichtung ordnungsgemäß verbucht werden.

Primärer Grund der Schließung ist, dass die Gesellschafter der GbR mit der Schließung des Lokals keine Einnahmen mehr haben und die Möglichkeit bekommen sollen bis zur Findung eines Arbeitsplatzes als Arbeitnehmer umgehend ALG 1, bzw. 2 (Hartt 4) anzumelden. EIn sich über einen längeren Zeitraum hinauszögernder Verkauf, der möglicherweise eine Gewerbeabmeldung verhindert, würde ja ansonsten dazu führen, dass die Gesellschafter, obwohl sie keine Einnahmequelle mehr haben, keine Sozialleistungen im Rahmen von ALG 1 oder Hartz 4 erhalten würden.

Angenomemn das Gewerbe darf bereits abgemeldet werden, obwohl noch Kontenbewegungen stattfinden: Wie viel Zeit hat die GbR zur Erstellung der abschließenden Steuererklärung?

Und wie sieht es aus, wenn die GbR mit dem zukünftigen Betreiber des Lokals eine Ratenzahlung oder gar einen Mietkauf der Einrichtung über mehrere Jahre vereinbart?

Vielen Dank!
ExDevil67
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Re: Gewerbeabmeldung trotz Ausgaben und Einrichtungsverkauf

Beitrag von ExDevil67 »

Woraus soll sich ergeben das ein angemeldetes Gewerbe die Gesellschafter von ALG1/2 ausschließt?
Ich sehe da jetzt keinen akuten Hinderungsgrund drin. Das dürfte plausibel erklärbar sein das die GbR nur noch zur Abwicklung weitergeführt wird. Zumal es genug Arbeitnehmer geben dürfte die neben ihrem Hauptjob als Angestellter nebenbei noch, (un)wissenlich als Gesellschafter einer GbR, selbstständig sind.
kleinundgemein
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Re: Gewerbeabmeldung trotz Ausgaben und Einrichtungsverkauf

Beitrag von kleinundgemein »

Ich war da jetzt schlichtweg von ausgegangen, weil ich dachte, dass das Amt doch sicher einen Nachweis darüber haben möchte.

Aber offenbar, laut tel. Auskunft der Arbeitsagentur, liege ich eh falsch, da man innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Monate eingezahlt haben muss, um ALG1-Anspruch zu haben. Das ist ja nicht der Fall bei mir. Ich dachte immer, dass man 2 Jahre nach Beendigung des Arbeitnehmerverhältnisses noch Anspruch auf ALG1 hat. Sprich wenn man vor weniger als 2 Jahren noch eingezahlt hat.
kleinundgemein
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Re: Gewerbeabmeldung trotz Ausgaben und Einrichtungsverkauf

Beitrag von kleinundgemein »

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben möchte, muss die Gewerbeberechtigung für den Zeitraum des Anspruchs zurück- oder ruhiglegen.
Quelle: https://www.everbill.com/arbeitslosenge ... endigkeit/

Diese Frage verschiebe ich aber besser in ein anderes Unterforum. Hier dann bitte Antworten auf die Frage nach der Gewerbeabmeldung trotz laufender Ausgaben und vermeintlicher Einnahmen beantworten. Danke! :)
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