Universitätschor

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

Moderator: FDR-Team

Reinsdorf
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Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

Wie ist ein Universitätschor einzuordnen, wenn er weder rechtsfähiger, noch nichtrechtsfähiger Verein ist.
Der Universitätschor wird im Rahmen des Studium Generale geführt. Es werden Semesterbeiträge erhoben. Die Universität finanziert die Kosten des nebenamtlich tätigen Chorleiters.
Gelegentlich werden Mittel für große Konzertauftritte zur Verfügung gestellt, wobei der Chor die Einnahmen aus dem Ticketverkauf "behalten" darf.
Ansonsten organisiert der Chor die Konzerte selbst, erzielt Einnahmen durch Kartenverkauf und auch sog. Spendensammlungen, hat Aufwendungen für Anmietungen, Orchester, Instrumentalisten und Solisten. Die Chorsänger erhalten keine Zuwendungen, wobei es durchaus unbekannte Einzelfälle geben kann.
Desweiteren werden Aufträge für Sonderveranstaltungen entgegen genommen. Das Honorar erhält der Chor oder die Teilnehmer erhalten ein Honorar.

Wann und wie ist Rechnung zu legen, welche Aufsicht über die Universität aus - nur hinsichtlich der Zuwendungen oder hinsichtlich der gesamten Konzerttätigkeit.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben "Studierende", eine Art Rechnungslegung einzusehen oder eine Kassenprüfung vorzunehmen.

Sind Semestebeiträge durchlaufende Posten, die an die Uni weiterzuleiten sind.
Wie sind die Studierenden korrekt zu erfassen, wenn keine namentliche Listenerfassung erfolgt, keine Beitragsbescheinigungen ausgestellt werden, die Anwesenheitslisten nicht mit den Semesterbeiträgen abstimmbar sind.

Wie sind die Studierenden evtl. gegen Unfall etc. abgesichert -bei Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Universität bzw. bei selbst organisierten Konzertveranstaltungen?
kingofthehill
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Re: Universitätschor

Beitrag von kingofthehill »

I dont get it!

Fangen wir mal mit den viiieeeeelen Fragen zu den Unklarheiten an:

- Welches Bundesland?
- Private Hochschule oder staatliche?
- Welche Semesterbeiträge? Wer zahlt diese Beiträge? Alle Studierenden? Nur die Mitglieder des Chors?
- Wer zieht diese Beiträge ein? Uni? Verfasste Studierendenschaft? Dritte?
- Wird der Semesterbeitrag explizit für den Chor verwendet? Oder zieht die Uni Rückmeldegebühren ein und das was davon übrig bleibt steckt sie in den Chor?
- Was sagt die Verfassung der Hochschule zu Sachen wie einem Chor? Könnte dort unter "Zentrale Einrichtungen" oder so etwas geführt werden.
- Gibt es einen HAushaltsplan des Chors? Taucht der Chor im Haushaltsplan der Hochschule auf?
- Gibt es eine Planstelle für den Chorleiter?

Grundsätzlich: Abhängig vom Bundesland obliegt die Haushaltshoheit unterschiedlichen Gremien. Diese müssten einen Haushaltsplan einsehen und überprüfen können. Im Endeffekt auch der PRäsident, weil er die Rechtsmäßigkeit überüft / bzw. überprüfen müsste.
Reinsdorf
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Re: Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

Soweit möglich, beantworte ich die Fragen:

Bundesland NRW, staatliche Hochschule

Die sog. Semesterbeiträge belaufen sich auf 15 € pro Semester, was einem Beitrag für das Studium Generale von 30 € p. a. entspricht. Der Universitätschor wird als Studium generale geführt.
Jeder Externe soll die 15 € zahlen, Studenten zahlen nichts und Mitarbeiter der Universität wohl auch nicht – es wird immer wieder mal gesagt.
Es zahlen wohl auch nicht alle Externen den Beitrag, u. a. weil es keine Quittung, überhaupt keinen Zahlungsnachweis gibt oder manche sich ganz einfach die Kosten für Noten und somit auch Semesterbeitrag sparen. Die Beträge werden bar kassiert, die Semesterbeiträge können allenfalls rechnerisch ermittelt werden, wenn man die verkauften Notenexemplare davon abzieht. Es gibt also keine Listen in Bezug auf die Studierenden im Studium generale.
Die Anwesenheitslisten dienen nur der Feststellung der Anwesenheit und somit der Berechtigung am Semesterkonzert teilzunehmen. Es tragen sich auch diejenigen ein, die sich im neuen Semester nur mal umschauen wollen.
Wo das Bargeld landet, war nicht in Erfahrung zu bringen.

Gefunden habe ich eine Grundordnung mit letzter Änderungsordnung von 2011, kann jedoch ohne näheres Wissen den Chor und die Aktivitäten im Studium generale leider nicht einordnen.

Gefunden habe ich weiter die Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaften der Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Haushalts- und Wirtschaftsführungs-Verordnung der Studierendenschaften NRW – HWVO NRW) .
Das wäre interessant, inwieweit diese maßgeblich wäre – wobei eine Satzung der Studierendenschaft auf der Ebene des Universitätschores nicht bekannt ist. Es wurde auch niemand seit Jahren in ein Amt gewählt. Die Verantwortung über die Finanzen (Chorkasse und Chorkonto) beansprucht seit Jahren ein einzelnes Mitglied. Für die Geldeinsammlung nach Konzerten melden sich nach Aufruf unterschiedliche Mitglieder, die nicht unbedingt namentlich festgehalten werden.
Die von den einzelnen Mitgliedern gesammelten Bareinnahmen werden der für die Finanzen zuständigen Person übergeben, d. h. wie einmal gegen Ende eines Konzertes festgestellt, ihr in einen mitgebrachten Rucksack gekippt. Quittungen sind da kaum einzeln erstellt worden. Die Mitglieder haben zumindest die letzten Jahre nie etwas über die wie auch immer geartete Geldzählung und die Höhe der Einnahmen erfahren. Selbst der Chorleiter, der eine weitere Vollmacht für das Chorkonto haben soll, wusste ein paar Wochen nichts über die Höhe der vereinnahmten Gelder eines Konzertes. Einnahmen aus dem Verkauf (unnummerierter) Eintrittskarten werden wohl ähnlich gehandhabt. Hilfweise könnte der Chorleiter die Gelder entgegen nehmen.

Das Problem dürfte sein, dass eine wirkliche Kontrolle der Bar-Einnahmen durch die Chormitglieder nicht erfolgt bzw. den Chormitgliedern nicht bekannt ist.
Stellt sich die Frage, von welchen Kontroll-Rechten könnten Chormitglieder Gebrauch machen?

Der Chorleiter übt diese Funktion als genehmigte Nebentätigkeit aus. Er hat keine Professorenstelle. Es dürfte sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln, für die es eine Position im Haushalt geben könnte, ansonsten wäre es evtl. eine Ausgabe des Chores?
kingofthehill
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Re: Universitätschor

Beitrag von kingofthehill »

Gibt es denn eine Gebührenordnung?
Reinsdorf
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Re: Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

Habe mir eine Seite noch einmal angesehen. Das Studium Generale und Musik in der Universität ist ein öffentliches Kulturprogramm.
Unter Gebühren steht: keine, aber ein Hinweis auf den Verein Lebenslanges Lernen (LLL) mit dem Jahresbeitrag von 30 € p. a. für Angebote von LLL.
Der Universitätschor ist dort nicht aufgeführt. Insoweit könnte man davon ausgehen, dass es nicht unbedingt eine Beitragsordnung gibt.
Das würde erklären, warum manche Mitglieder diesen sog. Semesterbeitrag nicht zahlen.
Reinsdorf
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Re: Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

Eine der Hauptverantwortlichen hat sich heute wie folgt geäußert:
"Wir sind nicht organisiert, wir werden und wollen uns auch nicht organisieren und wem das so nicht gefällt,..."
"Der Unichor ist eine lose Gruppe bestehend aus Sängerinnen und Sängern mit einem gemeinsamen kulturellen Ziel ...wir dürfen mit dem Wohlwollen der Universität die Uni-Räumlichkeiten zum Proben und für Konzerte benutzen!"

Wir sind wohl alle Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft und die Verantwortlichen haben noch nicht mal die Einsicht, sich fortan im Rahmen eines rechtsfähigen Vereins zu betätigen, dass sie die vergangenen Jahre abklären müssen, kommt ihnen gar nicht in den Sinn.
Das sind Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erfolgt, von denen andere Chöre nur träumen können, Einnahmen erzielt, Künstler bezahlt worden - und es ist zu vermuten, dass die Veranwortlichen keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen haben, keine ordnungsgemäße Kassenführung, zumal sie gegenüber den sog. Mitgliedern nie Rechenschaft abgelegt oder Einsicht gewährt haben.
kingofthehill
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Re: Universitätschor

Beitrag von kingofthehill »

hehe, die gute alte GbR. Damit haften ja alle Mitglieder des Chors gesamtschuldnerisch. Auch mit Privatvermögen. Wenn dem so ist, frage ich mich, warum die Uni so etwas in ihren Räumen zulässt. Anyway: Hier mal ein Link zur GbR für einen ersten (unvollständigen) Überblick. Besonders interessant dürfte der Teil zur Haftung sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellscha ... schland%29

Und wenn das etwas Privates ist, hat das alles nix mit Hochschulrecht zu tun.
Reinsdorf
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Re: Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

Der Unichor ist ... nur nominell mit der Universität ... verbunden und wir dürfen
mit dem Wohlwollen der Universität die Uni-Räumlichkeiten zum Proben und für Konzerte benutzen!
Ich verstehe, dass wir nur vermeintlich mit der Universität verbunden sind, also nur dem Namen nach.

Mit ähnlichem Wohlwollen darf jetzt auch ein Konto der Universität für die Abwicklung einer Konzertreise benutzt werden.
Auch ist die Homepage des Unichor über die der Universität erreichbar, ebenso der Unichorverteiler
http://www.uni-....de/unichor/ bzw. unichor-intern@lists.uni-....de
Ein Impressum gibt es nicht, lediglich die Vornamen von drei Ansprechpartnern - und einer Frage, wer denn die Seiten gesetzt habe,
da erscheint nach dem Anclicken - ein Lehrstuhl der Universität.

Wenn es nicht doch noch irgendeine Einrichtung der Universität sein sollte, dann wäre der Unichor wohl so eine Art potemkinsches Dorf.
Obwohl man absolut kein Verein sein will bzw. werden möchte, vermitteln die Einladungen eher den Eindruck als handle es sich um eine Mitgliederversammlung eines Vereins.
"Insgesamt umfasst das Probenwochenende fünf Proben (Freitag abends, Samstags vor- und nachmittags und am Abend sowie Sonntag vormittags). Den genauen Zeitplan sende ich Euch kurz vor dem Wochenende zu. Bei unserer "Semesterhauptversammlung" (die .... in ihrer letztn mail ja schon angedeutet hat und zu der ich Euch hiermit die herzliche Einladung zur Teilnahme (formlos) sende) am Samstag Nachmittag gibt es üblicherweise neben der Abstimmung zur Kleiderordnung beim Konzert und dem Ausblick für kommende Semester auch die Gelegenheit zur Aussprache über wichtige Themen, die auch über das aktuelle Semester hinausgehen. Jedes Chormitglied hat hier das Recht und die Möglichkeit Themen anzusprechen, die den Chor betreffen. Eine Tagesordnung gibt es nicht, wer etwas sagen möchte meldet sich einfach."

Allgemein ist ein recht unbekümmerter Umgang mit den üblicherweise vom Vorstand zu erledigenden und den zu delegierenden Aufgaben festzustellen.
Die Haftungsfrage stellt sich, weil der Unichor nicht nur einen Chorleiter, einen weiteren Übungsleiter, Solisten, Ensembles und Orchester entgeltlich beschäftigt, auch Anmietungen von Konzertorten vornimmt wie auch Plakate und Flyer in Auftrag gibt, einen Job "in Gleitzeit" anbietet.
In diesen Tagen wird gerade eine Konzertreise mit Teilnehmergebühren von 740 USD pro Teilnehmer für insgesamt ca. 100 "Performers" plus 370 USD für ca. 30 mitreisende Partner vertraglich vereinbart. Hinzukommen Kosten für Flüge und Unterkunft/Verpflegung, wenn denn das Angebot eines Vertragspartners angenommen wird - was weitgehend der Fall sein dürfte. Es geht also schon um Risiken, zumal Fehlverhalten von Beteiligten angesichts bisheriger Erfahrungen nicht gerade auszuschliessen ist.
Einer Abwicklung über den Unichor habe ich - für den Fall, dass wir alle eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sein sollten - widersprochen, zumal auf unserer Seite ein nebenberuflicher Chorleiter nicht gerade professionell mit einem hochprofessionellen US-Konzertveranstalter verhandelt, die Registrierungs- und Zahlungsbedingungen in englischer Sprache abgefasst sind, für das Verständnis nicht allein die Sprachkenntnisse, sondern wohl auch das dortige Vertragsrecht relevant sein dürften.
Die Universität bemüht sich gerade um Spenden für die mitreisenden Studierenden. Eine Prüfung der vertraglichen Bedingungen und ob überhaupt ein solch gekaufter Auftritt förderungswürdig ist, erfolgte eher nicht, zumal sich der Musikbeauftragte der Universität entschlossen hat, als offizieller Vertreter der Universität mitzureisen.
Selbst Chormitglieder wie Mitarbeiter, Studierende und sonstige der Universität Nahestehende sind von einer universitären Einbindung und insoweit erfolgenden Aufsicht und Kontrolle ausgegangen.

Sind ähnliche Gestaltungen bekannt bzw. üblich - und wie könnte man diesen Unichor doch noch in der Verantwortung der Universität sehen.

Falls weiterhin eine GbR in Betracht kommt, stellt sich die Frage, ob eine GbR hinsichtlich der geschäftführenden "Chormitglieder" und dem geschäftsführenden Chorleiter bejaht werden kann. Die Geschäftsführung im Sinne eines Vorstandes haben fünf Personen, die den Unichor nach außen vertreten (Anmietungen, Verträge, Ansprechpartner) und die die eigentliche Geschäftsführung übernommen haben (Finanzen, Mitgliederverwaltung). Die übrigen Chormitglieder haben einmalig oder zeitweise Aufgaben übernommen, die nicht dem geschäftsführenden Bereich zugeordnet werden kann.
De facto die fünf Geschäftsführenden quasi als Dienstleister gegenüber den Teilnehmern an den Chorproben und den Konzertveranstaltungen auf. Die sog. Semesterbeiträge wären dann als Teilnehmerbeiträge zu sehen.
Als Teilnehmer bräuchte man nur das weitere Angebot der 5-Personen-Unichor GbR nicht weiter in Anspruch zu nehmen.
Als Mitgesellschafter könnte man zwar jederzeit kündigen, aber eben nicht zur Unzeit, müsste sich auch noch Gedanken machen, an wen man alles die Kündigung richtet und wie lange man haftet.
Reinsdorf
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Re: Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

könnte der Universitätschor evtl. doch eine universitäre Einrichtung sein - der Chorleiter ist lt. einer von Universitätsmitarbeitern gefertigten Schrift vom Chor nach einem Bewerbungsverfahren unter Federführung des Rektors der Universität engagiert worden.
PurpleRain
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Re: Universitätschor

Beitrag von PurpleRain »

Reinsdorf hat geschrieben:Obwohl man absolut kein Verein sein will bzw. werden möchte, vermitteln die Einladungen eher den Eindruck als handle es sich um eine Mitgliederversammlung eines Vereins.
Dann wird es wohl ein Verein sein :wink: Es gibt etliche Vereine, die das Wort "Verein" nicht im Namen tragen - die Bezeichnung "Universitätschorverein" ist sicherlich als sperrig anzusehen.
Es gibt auch viele Vereine die nicht eingetragen sind, die Rechtsfolge ist lediglich, dass, mangels eigener Rechtsfähikeit des Vereins, die Vereinsmitglieder nach Außen immer nur in eigenen Namen und auf eigene Rechnung agieren, das Innenverhältnis dagegen ist, eingetragen oder nicht, immer das Gleiche.
Falls es den Universitätschor bereits vor 1900 gab, könnte es auch ein altrechtlicher Verein sein, der keiner Eintragung bedarf, um eigene Rechtsfähigkeit zu entwickeln. Der Johanniterorden ist beispielsweise ein solcher.
Das Sinnieren über eine GbR, oder Genossenschaft, ist zweckfrei, da die Mitglieder zu keinem Zeitpunkt einen Gesellschaftsvertrag eingehen, der Ihnen irgendwelche Gesellschaftsanteile zusichert.
Aus dem Hinweis
Reinsdorf hat geschrieben:Mit ähnlichem Wohlwollen darf jetzt auch ein Konto der Universität für die Abwicklung einer Konzertreise benutzt werden.
vermute ich, dass es sich hier um einen einfachen nicht eingetragenen Verein handelt, bei dem die Universität auch Mitglied ist.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Reinsdorf
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Re: Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

Die Bezeichnung hat sich gewandelt - von UNIversitätsCHOR zu Unichor.

Wenn die Universität Mitglied ist, dann könnte irgendwann doch mal etwas schriftlich fixiert worden sein - ohne dass die Gesamtheit der sog. Mitglieder davon Kenntnis hat. Selbst ein Mitglied der ersten Stunde - vor fast drei Jahrzehnten - hat insoweit keine Kenntnis.
Wenn denn die Universität unabhängig von Schriftform oder tatsächlicher Handhabung auch Mitglied wäre, würde sie genauso haften wie jedes einzelne Mitglied, zumal sie neben wenigen aktuellen Mitgliedern dann das einzige beständige Mitglied wäre?

Ich habe gerade festgestellt, dass vom Chor Kopien zweier Werke verkauft wurden - eines davon mit dem kopierten Stempelabdruck "Mietmaterial! Unveräußerliches Eigentum des Verlages ..." . Bisher wurde davon ausgegangen, dass der Unichor in Lizenz gefertigte Kopien ebenso wie Original-Ausgaben verkauft. Inwieweit überhaupt legal Werke und Einzelstücke legal kopiert werden durften, kann ich nicht erkennen. Aufmerksam wurde ich jetzt durch diesen Stempelaufdruck und eben die Gesamtsituation, die wenig professionellen Umgang mit Chorangelegenheiten erkennen lässt.
PurpleRain
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Re: Universitätschor

Beitrag von PurpleRain »

Reinsdorf hat geschrieben:Wenn denn die Universität unabhängig von Schriftform oder tatsächlicher Handhabung auch Mitglied wäre, würde sie genauso haften wie jedes einzelne Mitglied
Aber immer nur für die eigenen Verfügungen, es sei denn, es ist ein altrechtlicher Verein, dann eben überhaupt nicht.
Falls Sie Unklarheiten haben, fragen Sie den Vorstand bei der nächsten Mitgliederversammlung, anscheinend sind Sie doch ein Mitglied.
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Reinsdorf
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Re: Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

Nur drei der allenfalls fünf geschäftsführenden Personen haben sich auf meine Frage nach der Rechts- oder Gesellschaftsform des Unichores mehr oder weniger ungehalten geäußert, d. h., sie wollen eigentlich gar nichts wissen:

"an dieser Stelle möchte ich betonen, dass ich mich nie ernsthaft zur rechtlichen Form unseres Unichores geäußert habe ...
Da ich keine Wert darauf lege, die Rechtsform unseres Chores zu klären, bitte ich höflichst darum, mich diesbezüglich nicht mehr zu zitieren."
"Der Unichor ....... kommt seit Jahrzehnten wunderbar ohne e.V., Vorstand, Versicherungen und Rechtsvertretern usw. aus."

Gleichzeitig lädt die Betreffende zur Semesterversammlung ein - nach dem Anmeldeschluss eines auswärtigen Semesterwochenendes, so zwischen den Proben, wobei die Zeit gerade einmal für die Abstimmung der Kleiderfrage und des nächsten Programms reichte.

Mein Eindruck ist, da wird unter der Wasserlinie agiert. Fragen nach dem Verbleib der Gelder und nach Transparenz gab es innerhalb eines kleinen Kreises schon länger, nur sorgte man sich, ob man hernach noch im Chor bleiben könne, wenn man sie denn stellte. Insoweit habe ich mich entschieden, diese Zauderei zu beenden und mögliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen - das ist jetzt schon Ausgrenzung durch Schimpf und Spott, eine unwürdige Situation für alle Beteiligten, wenn es auch nicht alle so empfinden. Ich erfahre auch Zuspruch und den wenigen, die sich choröffentlich an meine Seite stellen wollen, will ich das gar nicht zumuten, weil sie gerade erst dabei sind, sich vom Chor zu "verabschieden".
Auch bröckelt die Front derjenigen, die sich durch meine Fragen nur gestört fühlen.
Ich werde den Chor verlassen, bin schon von zwei anderen professionell geführten Chören gefragt worden und werde wohl auch einige andere unterbringen können, was bei Frauenstimmen nicht ganz so leicht ist, die Männerstimmen sind begehrt - und dann erst mal wieder nur entspannt
singen.
Reinsdorf
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Re: Universitätschor

Beitrag von Reinsdorf »

in einer sog. Semesterversammlung während des Chorwochenendes fand dann doch eine Aussprache statt, wenn auch für den Chorleiter und seinen kleinen Kreis unerwartet und deutlich. Ein Chormitglied hat die fehlenden Kassenprüfungen beanstandet, ein weiteres die Klärung der Rechtsform für erforderlich gehalten, ein anderes hat auf spezielle zuvor von mir schon angesprochene Haftungsrisiken zur Diskussion gestellt.
Man kam überein, hinsichtlich der Rechtsform ein Gespräch mit dem Justitiariat zu suchen, wobei zwei der Teilnehmer zuvor die benannten Themen schon angesprochen hatten, eine Mitarbeiterin der Universität sich auch meldete, wobei sie nicht zu denjenigen gehört, die sich in dieser Hinsicht erkennbar engagiert hätte. Es wurde die Ansicht verbreitet, nur Mitarbeiter der Universität dürften das Justitiariat ansprechen.
Zur Vorbereitung wollte man Inhalte meiner emails zusammenstellen.

Danach fingen Chormitglieder schon ins Grübeln, machten sich ernsthaft Sorgen hinsichtlich möglicher Haftung.

Ich bin dann selbst initiativ geworden, weil alle Verabredungen unweigerlich in die semesterfreie Zeit des Unichores und in die Sommerferien geraten wären, auch das kleine Fenster der breiten Zustimmung der Chormitglieder genutzt werden musste, zumal es eh keine Bevollmächtigung im rechtlichen Sinne war.
Ich habe das Justitiariat um Stellungnahme gebeten und um Auskunft hinsichtlich möglicher Kenntnisse hinsichtlich der Rechtsform, inwieweit sich die Universität in der Pflicht sieht, zumal der Unichor nicht nur den Namen der Universität trägt, die Konzerte werden gesponsert, die Domain darf genutzt werden, es werden Kontoverbindungen zur Verfügung gestellt.

Inzwischen hat die Mitarbeiterin das Anliegen der Chormitglieder auf eine Nachfrage auf Versicherung etc. reduziert und will ganz allein das Justitiariat aufsuchen. Sie sammelt jetzt noch Nachfragen, inwieweit die Universität haftet, wobei das eigentlich schon geklärt war. Die Chorsänger/innen sind nur hinsichtlich des ganz kleinen Teils der universitären Veranstaltungen unfallversichert, die der Chor alle paar Jahre als Pflicht wahrnimmt.

Jetzt liegt die Auskunft über die Rechtsform des Universitätschores vor.
Tenor ist: "Da der Universitätschor keine Hochschuleinrichtung ist, ist die Hochschule für die Betätigungen des Chores nicht verantwortlich. Deshalb obliegt die Klärung der Rechtsform etc. des Universitätschores auch nicht dem Justitiariat ..."
Am Ende wird empfohlen, eine externe Beratng einzuholen.

Unabhängig davon hat das Justitiariat anfangs Ausführungen gemacht, die m. E. etwas irreführend sind. Laien könnten daraus entnehmen, der Unichor sei keine GbR, weil es keinen Gesellschaftsvertrag gäbe.
- Es gibt auch GbRs durch konkludente Handlung.
Dass es sich um eine Interessengemeinschaft handeln könnte und nicht um eine GbR, ist m. E. nicht richtig.
- Es gibt Interessengemeinschaften, die in der Form einer GbR geführt werden.
Ein bloßes gemeinsames Musizieren/Singen genüge in der Regel nicht, um die Bestimmungen über die Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB) anzuwenden.
- Ausdrücklich meiner Sachverhaltsdarstellung, übt sich der Unichor nicht bloß im gemeinsamen Singen, sondern hält Proben ab, veranstaltet Chorwochenenden und zwei bis fünf Konzerte pro Jahr, nimmt Anmietungen vor, schliesst Verträge mit Orchestern, Ensembles, Solisten, Moderatoren, Instrumentalisten, Lichtkünstlern, Grafikdesignern, erzielt Einnahmen aus dem Kartenverkauf durch eine professionelle Agentur, an der Abendkasse und über die Mitglieder, aber auch durch Geldsammlungen. Das ist eine Betätigung, die im allgemeinen bei großen Oratorienchören im Rahmen eines rechtsfähigen Vereins erfolgen.

Der Universitätschor ist dann wohl eine GbR - womit die Probleme zumindest jetzt besser eingeordnet werden können.
Jetzt müssen nur noch die Verantwortlichen für Finanzen überzeugt werden, dass sie die bereits vor Monaten empfohlene Rechtsberatung und Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen sollten.
Angeboten wurde "eine grobe Bilanzierung der Einnahmen und Ausgaben" - wenn man denn mal Zeit hat, sich untereinander zusammen zu setzen.:-(

Ich bedanke mich für die Hilfe auf dem Weg zur Erkenntnis, dass wir uns alle ungewollt sehr wahrscheinlich in einer GbR mit uneingeschränkter und persönlicher Haftung aller Chorsänger als Gesellschafter wiederfinden - und das bei inzwischen 160 und evtl. mehr Chorsängern pro Semester- nur, weil einige der maßgeblich Verantwortlichen eine unüberwindbare Abneigung gegenüber der Rechtsform eines Vereins haben.
Der Universitätschor hingegen soll ein rechtsfähiger Verein sein.
Inzwischen verwundert mich nichts mehr, wer über die Domain der Uni unter seinen verteilten Aufgaben Kopie/Druck von Noten und den Verkauf von Noten aufführt, dokumentiert seinen Dilletantismus auch noch öffentlich.
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