Liebe Forenteilnehmer,
eine verzweifelte Situation:
Nehmen wir an, jemand studiert Studium 1 im 8. Fachsemester auf Teilzeit (ist scheinfrei und muss nur die BA-Arbeit schreiben).
Nun möchte er ein weiteres Studium 2 zum 1. Fachsemester aufnehmen an einer Uni, nur 30min entfernt.
Beide Studien sind zum 1. Fachsemester zulassungsbeschränkt, also mit einem NC versehen.
Hochschule 2 sagt, Hochschule 1 muss bestätigen, dass das Studium 1 zum 8. Fachsemester TZ ohne Zulassungsbeschränkung ist. Dann wär eine Einschreibung an Hochschule 2 möglich, da dann keine Doppelimmatrikulation besteht.
Hochschule 1 verweigert aber auf Nachfrage sich schriftlich zu äußern. Sie sagt pauschal, wir berechnen unseren NC so, dass er aus dem 1. Fachsemester übertragbar ist auf alle weiteren Fachsemster.
Gibt es einen Rechtsanspruch die Berechnungsgrundlage einzusehen?
Rechtsgrundlagen Doppelimmatrikulationsverbot
Moderator: FDR-Team
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Re: Rechtsgrundlagen Doppelimmatrikulationsverbot
Gibts dazu ein ein Bundesland? Oder sollen wir raten?
Re: Rechtsgrundlagen Doppelimmatrikulationsverbot
Sorry, das Bundesland ist NRW.
Die Frage habe ich aber auch beantwortet. Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes musste die Hochschule Auskunft erteilen.
Die Frage habe ich aber auch beantwortet. Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes musste die Hochschule Auskunft erteilen.
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Re: Rechtsgrundlagen Doppelimmatrikulationsverbot
Und was haben sie geschrieben? Ich sag mal so: Die Argumentation, dass man einfach alle NC's vom ersten Fachsemester hochrechnet halte ich für überaus sportlich a.k.a. rechtswidrig!
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