Prüfungskommision - Krankmeldung

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

Moderator: FDR-Team

Data45000
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Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von Data45000 »

Hallo ihr,

ich habe ein Problem, ja sonst wäre ich nicht hier.

Vorgeschichte:
Mir fehlt eine bestimmt Prüfung, die bis zu einem Semester bestanden sein müsste. Auf Grund von Krankheiten war ich an den Terminen verhindert.
Somit bekam ich Fristverlängerungen.

Heute:
Die Prüfung stand an, und ich erkrankte jedoch wieder und zwar schon heftig mit Medikamenten und allem was dazu gehört. Ich war zeitgerecht beim Arzt und der schrieb mich krank - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Ich meldete mich beim Dozenten fristgerecht vor der Prüfung mit dem Dokument ab - er akzeptierte dies.

Nun muss ich einen Fristverlängerungsantrag stellen, jedoch akzeptiert die Prüfungskommission die Kranmeldung nicht - sie sei nicht ausreichend, sie wollen ein Attest.
Das habe ich geholt und auch das Akzeptieren sie nicht, weil nicht ausreichend begründet wäre wieso dies Prüfungsuntauglichkeit hervorruft - was die Krankmeldung ja eigentlich schon ausgesagt hat.

Dieses hin und her hat jetzt zur Folge dass ich meine Hiwi Stelle im SS nicht bekommen könnte, da ich dafür eingeschrieben sein muss.

Meiner Rechtsauffassung darf die Uni doch überhaupt nicht einfach mal die ärztliche Schweigepflicht ausheben oder überhaupt wissen was ich habe/hatte. Das nicht akzeptieren einer Krankmeldung ist doch quasi das anfechten der ärztliche Entscheidung oder sehe ich das falsch?

Land: BW

Wie sind meine Optionen?

Grüße
Data
Chavah
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von Chavah »

Hatten wir nicht vor ca 6 Jahren schon mal dasselbe Problem? Wie oft denn noch?

Fakt ist, dass eine AUB keine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist. Und es geht nicht um die ärztliche Schweigepflicht, sondern darum, ob jemand prüfungsfähig ist. Das ist ein Unterschied. Und das ist schon wegen der Chancengleichheit eben zu überprüfen.

Chavah
FM
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von FM »

Es gibt zig Hochschulen und wohl tausende Studiengänge in Deutschland, welche Prüfungsordnung für den eigenen gilt wird man selbst sicherlich wissen.

Nur mal ein Beispiel, nach welcher Formulierung man darin suchen muss:
Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest
vorgelegt werden; die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht.
Das Prüfungsamt kann im Einzelfall oder allgemein die Vorlage eines amtsärztlichen
Attestes oder eines Attestes einer oder eines vom Prüfungsamt bestimmten
Ärztin oder Arztes verlangen.
Kann aber auch anders lauten.
Data45000
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von Data45000 »

Hatten wir nicht vor ca 6 Jahren schon mal dasselbe Problem? Wie oft denn noch?
Ich habe die Suchfunktion genutzt und nichts gefunden.

Nun ja in der Prüfungsordnung kann viel stehen, die Frage ist ob das rechtens ist.

Denn dann könnte ja jeder Arbeitgeber sagen, dass eine Krankmeldung nicht reicht und der Arbeitgeber ebenso detailiert wissen möchte was der Arbeitnehmer hat.
Das geht doch nicht. Oder etwa doch?
SusanneBerlin
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von SusanneBerlin »

Es geht ja in Ihrem Fall nicht um das Fehlen am Tag der Prüfung, dies wurde nach Ihren Angaben bereits akzeptiert. Sondern es geht darum, dass Sie die Prüfung bereits mehrmals hätten ablegen können und bisher jedesmal aufgrund von Krankheit verhindert waren und die Frist innerhalb deren die Prüfung abgelegt werden kann, bereits mehrmals verlängert wurde. Für eine solche Sonderbehandlung bestehen erhöhte Anforderungen an die Nachweiserbringung.

Auch bei einem Arbeitnehmer, der auffällig oft oder immer an bestimmten Tagen ("Montagskrankheit") krank ist, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine Bestätigung der Krankheit verlangt, indem sich der Arbeitnehmer von einen Amtsarzt des Medizinischen Dienstes untersuchen lässt.
Nun ja in der Prüfungsordnung kann viel stehen, die Frage ist ob das rechtens ist.
Die Frage lässt sich erst beantworten, wenn Sie posten, was in der Prüfungsordnung Ihrer Hochschule steht.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von FM »

Data45000 hat geschrieben: Nun ja in der Prüfungsordnung kann viel stehen, die Frage ist ob das rechtens ist.
Die Prüfungsordnung ist die Rechtsvorschrift dazu.
Denn dann könnte ja jeder Arbeitgeber sagen, dass eine Krankmeldung nicht reicht und der Arbeitgeber ebenso detailiert wissen möchte was der Arbeitnehmer hat.
Das geht doch nicht. Oder etwa doch?
Ein Arbeitgeber ist lediglich Vertragspartner, eine Universität ist eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Satzungshoheit.

Theoretisch wäre es denkbar, dass in einem der 16 Hochschulgesetze etwas anderes zum Thema steht, halte ich aber für unwahrscheinlich.
Data45000
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von Data45000 »

Hmm -oky. Hier ist der Auszug aus der PO.

§ 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverst

(1)
Die Studentin kann bei schriftlichen Modulteilprüfungen ohne Angabe von Gründen bis zur
Ausgabe der Prüfungsaufgaben zurücktreten. Bei mündlichen Modulteilprüfungen muss der
Rücktritt spätestens drei Werktage vor dem betreffenden Prüfungstermin erklärt werden. Die
Abmeldung kann schriftlich bei der Prüferin oder per Online-Abmeldung beim Studienbüro erfol-
gen. Eine durch Widerruf abgemeldete Prüfung gilt als nicht angemeldet.
(2)
Eine Modulteilprüfung gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn die Studentin einen Prü-
fungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn die Bachelorarbeit nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit erbracht wird, es sei
denn, die Studentin hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
(3)
Der für den Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss der jeweiligen Prüfungskommission unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der Studentin oder
eines von ihr allein zu versorgenden Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen kann die Vorlage
eines ärztlichen Attestes und in Zweifels-fällen ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Die Anerkennung des Rücktritts ist ausgeschlossen, wenn bis zum Eintritt des Hinderungsgrundes bereits Prüfungsleistungen erbracht
worden sind und nach deren Ergebnis die Prüfung nicht bestanden werden kann.
Wird der Grund anerkannt, wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen.
Ich meine ich such mir doch nicht aus dass ich Krank bin - das stresst mich doch auch.
SusanneBerlin
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von SusanneBerlin »

Data45000 hat geschrieben:Ich meine ich such mir doch nicht aus dass ich Krank bin
Das hat ja auch niemand unterstellt.
Data45000 hat geschrieben:- das stresst mich doch auch.
Durch den Einbau von "Stressfaktoren" wird unterbunden, dass sich einzelne Studenten auf bequeme Weise Vorteile verschaffen, indem sie unberechtigterweise Fristverlängerungen beanspruchen.
Grüße, Susanne
Data45000
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von Data45000 »

Nun gut. Ich habe noch einen Temrin bei der PK und werde das bereden - ich wollte nur im Vorfeld einige Fragen klären, weil auch mein Arzt meinte, dass ein Attest ihm von der Schweigepflicht entbindet was nicht gemacht werden darf.
winterspaziergang

Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von winterspaziergang »

Data45000 hat geschrieben: Ich meine ich such mir doch nicht aus dass ich Krank bin - das stresst mich doch auch.
Nachvollziehbar. So lange die Fakultät aber keine weiteren Informationen erhält, ist es für diese wiederum nicht so nachvollziehbar, wieso der Prüfling wiederholt just zu den Prüfungsterminen - die vermutlich mehrere Wochen bis Monate auseinander liegen-erkrankt.

Da eine AU nun mal faktisch ein beliebtes Mittel ist, um z.B. fehlende Prüfungsvorbereitungen, ohne Verlust des Prüfungsversuchs, zu kompensieren, muss/kann bei wiederholtem Fehlen entsprechend nachgefragt und nach Nachweisen gefragt werden.
Es muss bei dieser/m Student/in ja nicht so sein - das weiß die Uni aber eben erst, wenn sie entsprechende Info hat.

Jetzt rein sachlich gefragt: Wie erklärt sich der fiktive Student denn selbst, dass er immer genau zu der Zeit der Prüfungen tatsächlich und nachweisbar erkrankt?
Data45000 hat geschrieben:...weil auch mein Arzt meinte, dass ein Attest ihm von der Schweigepflicht entbindet was nicht gemacht werden darf.
klar kann man den Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn man das möchte
Data45000
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von Data45000 »

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Jetzt rein sachlich gefragt: Wie erklärt sich der fiktive Student denn selbst, dass er immer genau zu der Zeit der Prüfungen tatsächlich und nachweisbar erkrankt?
Nun gut, ich bin quasi immer im März oder August rum krank. Das ist die normale Krankheitswelle - nun liegen viele prüfungen oft genau in diesen Monaten. Da die meisten institute dann keine extra schrifltiche Prüfung ansetzen, wenn man wieder gesund ist - führt das natürlich zu Verzögerungen.

Einmal konnte ich besagte Prüfung schreiben und hatte Glück, denn eine Woche später war Grippe angesagt.

Im Semester habe ich ja Vorleistung in Prüfungsform abgelegt und zwei Bestanden, also nun ja ich versucheja das zu machen was möglich ist.

Das Problem bei mir ist zusätzlich dass ich auf Grund einer schweren Vorerkrankung ein geschwächtes Immunsystem habe und damit einmal was eingefagen = heftig krank.

Das einzige was ich nun proberen kann ist, bis zum Prüfungszeitraumende die Prüfung mündlich abzulegen, jedoch entfällt dann der drittversuch - dies will man als Student tunlichst vermeiden. Und meine HiWi-Stelle kann ich nicht antreten, da ich dafür eingeschrieben sein müsste - was auch blöd ist.

Zum Thema Recht hatt eich nur bei der Zeit einen Aritkel gelesen und wurde deshalb auch Stutzig:
http://www.zeit.de/campus/2010/02/studieren-dwdd
SusanneBerlin
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von SusanneBerlin »

Das einzige was ich nun proberen kann ist, bis zum Prüfungszeitraumende die Prüfung mündlich abzulegen, jedoch entfällt dann der drittversuch - dies will man als Student tunlichst vermeiden.
Und was nützt einem der Drittversuch, wenn man mit 90%iger Sicherheit beim entsprechenden Termin krank ist und dann zusätzlichen Stress mit der Fristverlängerung hat?

Mit Ihrer Anfälligkeit für Infektionen müssen Sie eben Ihre eigenen, die Krankheitsanfälligkeit berücksichtigenden Strategien entwickeln - und nicht was der "gemeine Student" für vorteilhaft hält.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von FM »

Data45000 hat geschrieben:weil auch mein Arzt meinte, dass ein Attest ihm von der Schweigepflicht entbindet was nicht gemacht werden darf.
So hat er das ziemlich sicher nicht gesagt. Der Arzt händigt das Attest dem Patienten aus, und genau dem gegenüber hat er natürlich keine Schweigepflicht. Der Patient gibt es dann dem Prüfungsamt, und der der Patient selbst hat natürlich auch keine Schweigepflicht.
Evariste
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von Evariste »

So ein Zufall - in der heutigen Online-Ausgabe der FAZ ist ein Artikel zu dem Thema erschienen:
Meine Krankheit gehört mir
Vielen Unis reicht ein Krankenschein nicht aus, um Studenten von Prüfungen zu befreien. Sie fordern mehr, zum Teil sehr persönliche Details. Gehen sie damit zu weit?
Data45000
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Re: Prüfungskommision - Krankmeldung

Beitrag von Data45000 »

Meiner Meinung nach zeigen diese Artikel, dass es hier noch einige rechtliche Unklarheiten gibt.
Es kann nicht sein, dass ein Abrbeitnehmer geschützt ist und ein Student nicht ich dachte es gilt gleiches Recht für alle.

Aber okay. Die PK akzeptiert das nicht, will mit dem Arzt nicht reden, und nun sieht es so aus, als wäre mein Studium vorbei.
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