Masterarbeitsnote ungerechtfertigt

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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Sunnygirl30
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Masterarbeitsnote ungerechtfertigt

Beitrag von Sunnygirl30 »

Hallo,

ich habe gerade die Note meiner Masterarbeit erfahren und bin geschockt. Zufällig habe ich gestern mit dem Prüfungsamt telefoniert und dabei die von meinem Betreuer gegebene Note (1,7) erfahren. Heute nun der Schock, dass meine Endnote eine 3,1 ist. Auf Nachfrage beim Prüfungsamt erfuhr ich, dass der Erstgutachter gestern kurz nach meinem Telefonat ein neues geändertes Gutachten einreichte, mit der Begründung er habe sich verschrieben und gab mir nun eine 2,3. Kurz danach wurde auch das 2. Gutachten mit 4,0 eingereicht. Die Änderung der 1. Note kann ich mir nun mit der Prüfungsordnung erklären, da erst bei einem Unterschied von mehr als 2,0 ein Drittgutachten erstellt wird.
Weiß jemand, ob auch so irgendwie eine Möglichkeit auf ein drittes Gutachten besteht und was ich jetzt machen kann?
Ich bin grad so unbeschreiblich wütend.
Danke schon mal für eure Antworten!!! :D
Chavah
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Re: Masterarbeitsnote ungerechtfertigt

Beitrag von Chavah »

Da guckst du in deine Prüfungsordnung, da sollte alles drinne stehen.

Chavah
locarno

Re: Masterarbeitsnote ungerechtfertigt

Beitrag von locarno »

Sunnygirl30 hat geschrieben:Hallo,

ich habe gerade die Note meiner Masterarbeit erfahren und bin geschockt. Zufällig habe ich gestern mit dem Prüfungsamt telefoniert und dabei die von meinem Betreuer gegebene Note (1,7) erfahren. Heute nun der Schock, dass meine Endnote eine 3,1 ist. Auf Nachfrage beim Prüfungsamt erfuhr ich, dass der Erstgutachter gestern kurz nach meinem Telefonat ein neues geändertes Gutachten einreichte, mit der Begründung er habe sich verschrieben und gab mir nun eine 2,3. Kurz danach wurde auch das 2. Gutachten mit 4,0 eingereicht. Die Änderung der 1. Note kann ich mir nun mit der Prüfungsordnung erklären, da erst bei einem Unterschied von mehr als 2,0 ein Drittgutachten erstellt wird.
Weiß jemand, ob auch so irgendwie eine Möglichkeit auf ein drittes Gutachten besteht und was ich jetzt machen kann?
Ich bin grad so unbeschreiblich wütend.
Danke schon mal für eure Antworten!!! :D
Mein Beileid !

1) "[...]der Erstgutachter gestern kurz nach meinem Telefonat ein neues geändertes Gutachten einreichte[...]"

Das ist nicht zulässig! Eine Änderung eines Votums muss schriftlich begründet und dokumentiert werden.

Ein Prüfer=ein Votum. "Hat sich verschrieben" und daher ein völlig neues Votum gibt es nicht, denn daraus folgt hier: ein Prüfer=zwei Voten-> fundamentaler Rechtsbruch!
Damit hilft dir auch kein driites Gutachten, denn das würde dem Rechtsbruch nicht abhelfen. Immerhin hat der Prüfer womöglich gar keine eigene Bewertung abgegeben, sondern sich
lediglich abgesprochen. Und das durfte er nicht.

Gehe zum Prüfungsamt und erbitte Einsicht in deine Prüfungsakte. Dort müssen dann drei (3) Prüfervoten enthalten sein. Vergleiche diese mit dem Prüfungsprotokoll.

Dann kannst du dich an die Formulierung eines Widerspruches machen.
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