Hallo,
ob nur ein Gerücht oder doch etwas handfestes, ich hörte davon, dass es in (schriftlichen) Prüfungen unzulässig sei, erbrachte Teilleistungen wie eine nicht erbrachte Leistung zu werten.
Konkret geht es um Multiple Select Fragen, bei der jede der vier Antwortmöglichkeiten nach wahr und unwahr bewertet werden müssen. Einen Punkt erhält man für vier korrektr Entscheidungen zu dieser Frage, 0,5 Punkte erhält man bei drei von vier richtigen Entscheidungen. Hat man nur eine oder zwei richtige Entscheidungen getroffen, erhält man keinen Punkt.
Ist das zulässig? In der Prüfungsordnung steht das zwar so, aber die hat ja keinen Gesetzescharakter und ist auch sonst teilweise juristisch fragwürdig.
Gibt es hier vll ein Urteil zu einem ähnlich gelagerten Fall?
Vielen Dank.
Prüfungsordnung Hochschulstudium Teilleistung ohne Punkte
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Re: Prüfungsordnung Hochschulstudium Teilleistung ohne Punkt
Hallo,
man kann schon der Auffassung sein, dass bei 1-2 richtig gesetzten Kreuzchen an 4 ja/nein-Fragen keine Leistung erbracht wurde, weil diese Trefferquote der statistischen Wahrscheinlichkeit entspricht, wenn man die Kreuzchen einfach beliebig setzen (=raten) würde.
Wenn es also erst Punkte gibt bei mehr als 50% richtiger Antworten zu einem Aufgabe, die aus maximal 4 Unterfragen mit ja/nein-Auswahl besteht, sehe ich da kein Problem.
man kann schon der Auffassung sein, dass bei 1-2 richtig gesetzten Kreuzchen an 4 ja/nein-Fragen keine Leistung erbracht wurde, weil diese Trefferquote der statistischen Wahrscheinlichkeit entspricht, wenn man die Kreuzchen einfach beliebig setzen (=raten) würde.
Wenn es also erst Punkte gibt bei mehr als 50% richtiger Antworten zu einem Aufgabe, die aus maximal 4 Unterfragen mit ja/nein-Auswahl besteht, sehe ich da kein Problem.
Grüße, Susanne
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