Verwaltung verweigert Prüfungsanmeldung

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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InfoStudent
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Verwaltung verweigert Prüfungsanmeldung

Beitrag von InfoStudent »

Guten Tag zusammen, ich hoffe hier einmal generell zu verstehen wie die Rechtslage aussieht und was meine Möglichkeiten sind.
Ich hoffe im folgenden Fall einen Ratschlag zu erhalten, sofern ein Anwalt benötigt wird, auch welche weiteren Unterlagen eventuell wichtig wären wäre für mich eine große Hilfe.

Die Situation ist folgende:
Ich bin im WS 14/15 in Informatik immatrikuliert worden an einer Hochschule in BW.
Ich bin im Laufe des dritten Semesters erkrankt und dies wurde vom Arzt bestätigt (Depression, mind. 1 Semester Ausfall, so kam es dann auch), von der Fakultät akzeptiert und ein Urlaubssemester zur Genesung im SS 16 genommen.
Nun liegt aber aus dem dritten Semester noch die Orientierungsprüfung offen, heißt ich habe einen Versuch geschrieben, der Zweitversuch wurde noch nicht angetreten.
Ich habe von der Fakultät eine Ausnahmegenehmigung bekommen, die Orientierungsprüfung im vierten Fachsemester WS 16/17 abzulegen.
Im vierten Fachsemester (WS 16/17) wurde im Januar klar, dass die Online-Anmeldung nicht möglich ist und ich bin zur Sachbearbeiterin im Studienbüro gegangen.
Diese erkannte die Ausnahmegenehmigung nicht an und meinte ich könne dieses Semester auch nicht mehr geprüft werden (Prüfung war Mitte März 17!), in keiner Prüfung (ergo, ein verlorenes Semester)
Ich ging also zur Fakultät und habe mir eine erneute Bescheinigung geholt, die besagt: Orientierungsprüfung bis Ende des fünften Semesters zu erbringen. Also Ende September 17.
Soweit so gut bin ich nun zur Verwaltung wieder hin, da ich schriftlich haben wollte, dass ich nun auch tatsächlich im Herbst prüfen kann.
Siehe da, die Mitarbeiterin ist intern versetzt worden und ich bin bei einer neuen Mitarbeiterin, diese verweigert aber nun mir wieder die Anmeldung und hat mich netterweise auch darauf hingewiesen, dass die Rückmeldung im Juli zur Exmatrikulation führen wird, da ich nicht rückmelden darf ohne die bestandene Prüfung, gleichzeitig aber die Prüfung erst im September abgelegt werden kann.

Wie ist die Rechtslage? Bin ich im Verwaltungsbereich oder im Hochschulbereich, dies ist insbesondere wegen der Rechtsschutzversicherung interessant und die Fakultät hat mir ja ZWEIMAL! die Freigabe erteilt und erkennt die gesundheitlichen Umstände an.
Muss ich gegen die Person, die Verwaltung oder die Hochschule klagen?
Auf was kann ich klagen, ich habe normalerweise die Option einen Widerspruch einzureichen, aber ich habe ja die nötigen Bescheinigungen, nur die Mitarbeiterin erkennt diese eigenständig nicht an.

Hoffe es sind alle nötigen Informationen enthalten, ansonsten entschuldige ich mich und werde Sie schnellstmöglich nachreichen.
SusanneBerlin
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Re: Verwaltung verweigert Prüfungsanmeldung

Beitrag von SusanneBerlin »

Das Immatrikulationsamt und das Prüfungsamt der Hochschule werden eine(n) Leiter(in) haben. Lass dir bei der Leitung einen Termin geben und sprich mit dieser.
Grüße, Susanne
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