Alle Teilprüfungen in einer Prüfungsleistung mü wiederholt ?

Recht der Studenten, Hochschulprüfungsrecht, Recht der Hochschulmitarbeiter, soweit nicht Arbeits- oder Beamtenrecht

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Eisensee
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Alle Teilprüfungen in einer Prüfungsleistung mü wiederholt ?

Beitrag von Eisensee »

Hallo liebe Leserinnen und Leser,

ich habe an einer Berufsakademie in Sachsen eine Kombiprüfung geschrieben, die aus zwei Prüfungsteilen besteht.
Wie ich die Modulbeschreibung verstanden hab ist diese Klausur, für die wir zwei verschiedene Aufgabenblätter ausgeteilt bekommen haben, als eine Prüfungsleistung gewertet wird.

Zitat aus der Modulbeschreibung:
"Klausur (120 min, am Anfang der 2. Theoriephase, Wichtung 0,8)
Klausurnote als gewichteter Mittelwert aus den Teilen
„Grundlagen der Chemie“ mit Wichtung 0,5 und
„Werkstoffkunde“ mit Wichtung 0,5 Protokoll zu experimenteller Tätigkeit
(einzureichen am Endeder 1. Theoriephase, Wichtung 0,2)"
Ganzer Text im Link... S.8-10:https://www.ba-plauen.de/images/stories ... uch_TM.pdf

Nach dem ich durchgefallen bin, war ich natürlich bei der Prüfungseinsicht und siehe da, ich hatte Werkstoffkunde mit einem guten Ergebnis bestanden.
Auf nachfrage wurde mir versichert ich müsse den Teil Werkstoffkunde nicht wiederholen.
Wenige Monate später wollte ich mich noch einmal absichern, da der Prüfungstermich kurzfristig angesetzt wurde.
Den Ausgang dieses Gespräches brauche ich Ihnen wohl nicht schildern... bin ja jetzt hier^^

In meiner Bildungseinrichtung wird bei organisatorischen und rechtlichen Fragen fast immer gestammelt.
Die zuständigen Personen wissen offensichtlich oft selbst nicht bescheid und ich kann mich auf nichts verlassen, das mir nicht schriftlich mitgeteilt wurde.
Stichwort: Anrechnung von Prüfungsleistungen :evil: :evil: :evil:
Leider ist in der Prüfungsordnung dieser Fall nicht berücksichtigt.
Wären es zwei Prüfungsleistungen die in eine Modulnote eingehen, wäre der Fall klar (§15 Abs.3 Prüfungsordnung)

Zitat: "Besteht die nicht bestandene Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, ist jede ein-zelne mit „nicht ausreichend“ (5,0)
bewerte Prüfungsleistung zu wiederholen. Alle mit min-destens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden
und werden auf die Wiederholungsprüfung angerechnet. Bestandene Modulprüfungen kön-nen nicht wiederholt werden."
https://www.ba-plauen.de/images/stories ... ent_TM.pdf

Meine Frage(n):
Gibt es eine Regelung auf Länder/Bundesebene für das Wiederholen von Teilprüfungen innerhalb von einer Prüfungsleisungen?
Darf das der Prof. oder die Bildungseinrichtung entscheiden?

Ich hoffe ich hab alle relevanten Informationen, die zum Verständnis der Fragestellung nötig sind dargelegt und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.