„Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig?

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JoeFG
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„Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig?

Beitrag von JoeFG »

Hallo,

sind irgendwo in Deutschland überhaupt noch sogenannte „Flaterate-Parties“ zulässig, bei denen bei der Zahlung eines Pauschalpreises Alkohol getrunken werden kann „bis der Arzt kommt“?

Bei so gut wie allen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die mir bekannt sind, wurde dies ausdrücklich untersagt.

Wer weiß Näheres?

Für etwaige Antworten vielen Dank in Voraus.

Gruß

JoeFG
Ronny1958
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Re: „Flaterate-Veranstaltungen“ – Überhaupt noch zulässig?

Beitrag von Ronny1958 »

Sollte in den landestypischen Gastzstättengesetzen mittlerweile verboten sein. Für Hessen bspw. definitiv verboten im § 11 Abs. 3 Nr. 5 HGastG.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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