Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
Moderator: FDR-Team
Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
In der Fußgängerzone befindet sich ein Eiscafé, davor sind einige Tische und Stühle aufgestellt.
Das Eis wird einerseits ausm Fenster raus verkauft, zum Mitnehmen, für 70 Ct die Kugel, andererseits auch für erheblich mehr Geld (als Schwarzwaldbecher, Amarenabecher, Spaghettieis usw). zum Verzehr an den Tischen angeboten.
Der Eiscafébesitzer hat ein Schild angebracht, wo drauf steht, dass man sich nicht an den Tisch setzen darf, wenn man nur eine Eiswaffel zum Mitnehmen gekauft hat.
Wie weit geht denn nun das Hausrecht des Gastwirtes? Darf er den Gästen außerhalb seines Cafés „Hausverbot“ (oder eher so was wie „Platzverweis“) erteilen? Darf er das im Extremfall auch mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen? oder endet das Hausrecht an der Eingangstür?
Das Eis wird einerseits ausm Fenster raus verkauft, zum Mitnehmen, für 70 Ct die Kugel, andererseits auch für erheblich mehr Geld (als Schwarzwaldbecher, Amarenabecher, Spaghettieis usw). zum Verzehr an den Tischen angeboten.
Der Eiscafébesitzer hat ein Schild angebracht, wo drauf steht, dass man sich nicht an den Tisch setzen darf, wenn man nur eine Eiswaffel zum Mitnehmen gekauft hat.
Wie weit geht denn nun das Hausrecht des Gastwirtes? Darf er den Gästen außerhalb seines Cafés „Hausverbot“ (oder eher so was wie „Platzverweis“) erteilen? Darf er das im Extremfall auch mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen? oder endet das Hausrecht an der Eingangstür?
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Re: Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
Im Gaststättenrecht wird ordnungsrechtlich dem Gastwirt (etwa bei der Frage Lärmverantwortlichkeit) auch der Bereich zugerechnet, in welchem er seinen Gästen Sitzgelegenheiten anbietet. Das Verhalten seiner Gäste wird ihm zugerechnet.
Er benötigt auch für diese Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der Bereich nicht sogar Bestandteil der Konzession oder Gaststättenerlaubnis ist, wie bspw. dann, wenn die Außengastronomie auf eigenem Grund und Boden stattfindet.
Insofern würde ich vor diesem Hintergrund schon von einem "Weisungsrecht" des Eisdielenbesitzers ausgehen wollen.
Insbesondere darf er auf jeden Fall entscheiden wer seine Sitzgelegenheit beanspruchen darf.
Ich will Eis essen und keine Verzierungen
Er benötigt auch für diese Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der Bereich nicht sogar Bestandteil der Konzession oder Gaststättenerlaubnis ist, wie bspw. dann, wenn die Außengastronomie auf eigenem Grund und Boden stattfindet.
Insofern würde ich vor diesem Hintergrund schon von einem "Weisungsrecht" des Eisdielenbesitzers ausgehen wollen.
Insbesondere darf er auf jeden Fall entscheiden wer seine Sitzgelegenheit beanspruchen darf.
Zwar nicht vorgeschrieben, aber hierzulande kostet die Kugel im Außerhausverkauf im Hörnchen/ Becher das Gleiche wie die Kugel, welche zum Verzehr innerhalb der Eisdiele/ Außenbereich verkauft wird. Ich sitze da sehr regelmäßig und verzehre diese Variante, da ich mit diesen schön aussehenden Bechern nichts anzufangen weiß.Das Eis wird einerseits ausm Fenster raus verkauft, zum Mitnehmen, für 70 Ct die Kugel, andererseits auch für erheblich mehr Geld (als Schwarzwaldbecher, Amarenabecher, Spaghettieis usw). zum Verzehr an den Tischen angeboten.
Ich will Eis essen und keine Verzierungen
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
"Zwar nicht vorgeschrieben, aber hierzulande kostet die Kugel im Außerhausverkauf im Hörnchen/ Becher das Gleiche wie die Kugel, welche zum Verzehr innerhalb der Eisdiele/ Außenbereich verkauft wird."
Das dürfte dann allerdings die absolute Ausnahme sein.
In der Regel kostet ein Eis mit Sitzplatz mehr, und das nicht mal unberechtigt (auch wenn es für die meisten Kunden nicht nachvollziehbar ist):
Ein Sitzender Kunde verursacht mehr Kosten:
Raummiete für den Sitzplatz, Kosten für Möbel, zusätzliches Bedienpersonal, Spühlkosten für das Geschirr, und der Wirt "darf" auch noch mehr Umsatzsteuer abführen.
Das dürfte dann allerdings die absolute Ausnahme sein.
In der Regel kostet ein Eis mit Sitzplatz mehr, und das nicht mal unberechtigt (auch wenn es für die meisten Kunden nicht nachvollziehbar ist):
Ein Sitzender Kunde verursacht mehr Kosten:
Raummiete für den Sitzplatz, Kosten für Möbel, zusätzliches Bedienpersonal, Spühlkosten für das Geschirr, und der Wirt "darf" auch noch mehr Umsatzsteuer abführen.
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Re: Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
Ist die Steuer nicht höher beim Außer-Haus-Verkauf?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
nein.
Beim ausser Haus-Verkauf sind 7% Mehrwertsteuer fällig. Beim Verkauf im Service sind es 19%.
Beim ausser Haus-Verkauf sind 7% Mehrwertsteuer fällig. Beim Verkauf im Service sind es 19%.
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Re: Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
Ich wußte nur, dass es einen gibt, mir waren aber die Sätze nicht geläufig.
M.E. darf der Betreiber dann auch nicht gestatten, dass Eis welches zum Verzehr außer Haus bestimmt ist, in seiner Einflußsphäre verzehrt wird.
Denn streng genommen müßte ein Nachschlag auf die Märchensteuer erhoben werden.
M.E. darf der Betreiber dann auch nicht gestatten, dass Eis welches zum Verzehr außer Haus bestimmt ist, in seiner Einflußsphäre verzehrt wird.
Denn streng genommen müßte ein Nachschlag auf die Märchensteuer erhoben werden.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
das stell ich mir grad bildlich vor: ein Betriebsprüfer vom Finanzamt sitzt vorm Eiscafé und löffelt seinen Schwarzwaldbecher, als ein anderer Kunde drei Kugeln Eis für 2 Euro 10 kauft, sich dann an den Tisch setzt und genüsslich an seiner Eiswaffel schleckt.Ronny1958 hat geschrieben:Denn streng genommen müßte ein Nachschlag auf die Märchensteuer erhoben werden.
Dann müsste doch der brave Finanzbeamte aufspringen und rufen "Hey Luigi, du musst noch 23 Cent Umsatzsteuer nachzahlen!"
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Re: Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
Genau das habe ich mich auch schon öfter gefragt. Das passiert nämlich ständig beim goldenen M. Warum das Finanzamt hier nicht Zollbeamte abstellt die dieser Steuerhinterziehung dem Kampf ansagen wundert mich immer wieder...Mogli hat geschrieben:das stell ich mir grad bildlich vor: ein Betriebsprüfer vom Finanzamt sitzt vorm Eiscafé und löffelt seinen Schwarzwaldbecher, als ein anderer Kunde drei Kugeln Eis für 2 Euro 10 kauft, sich dann an den Tisch setzt und genüsslich an seiner Eiswaffel schleckt.Ronny1958 hat geschrieben:Denn streng genommen müßte ein Nachschlag auf die Märchensteuer erhoben werden.
Dann müsste doch der brave Finanzbeamte aufspringen und rufen "Hey Luigi, du musst noch 23 Cent Umsatzsteuer nachzahlen!"
Den Ulli hängt man aber beim Goldenen M lässt man sowas durchgehen ohne nur mit der Wimper zu zucken...
btw könnte man nicht folgendes tun. Man gibt beim kauf "zum mitnehmen" an setzt sich dann hin. Wenn der Verkäufer einen nicht vertreibt dann zeigt man den danach wegen Steuerhinterziehung an. Das wiederholt man ein paar mal (am besten ruft man zu einer solchen Aktion auf damit dann Anzeigen ohne Ende eintrudeln). Muss die Staatsanwaltschaft dann eigentlich handlen. Immerhin müsste es sich doch hierbei um eine Straftat handeln...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Hausrecht auch vor den Betriebsräumen, im Freien?
Den Ulli hängt man aber beim Goldenen M lässt man sowas durchgehen ohne nur mit der Wimper zu zucken...
Der Uli hats verdient und
beim Fresstempel mit den goldenen Bögen wirds bereits religiös, weswegen sich die FKS (nicht der Zoll) nach dem Willen des rollenden Finanzchefs zurückhalten muß.
Übrigens: Denk dran wer diese blödsinnige Märchensteuerdebatte erst ausgelöst hat: Der schnöde ähhhh schöne Guido.
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