Schanklizenz für Veranstaltung

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sakul95
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Schanklizenz für Veranstaltung

Beitrag von sakul95 »

Hallo liebe recht.de Community,

ich plane in noch nicht allzu naher Zukunft eine Party zu veranstalten und hätte bezüglich des Ausschanks noch Fragen.

- Benötige ich überhaupt eine solche Lizenz?
- Wenn ja, wo kann man die beantragen und was kostet das?
- Wie ist hier der unterschied zwischen einer privaten und öffentlichen Veranstaltungen?


Viele Grüße,
Lukas
Tastenspitz
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Re: Schanklizenz für Veranstaltung

Beitrag von Tastenspitz »

sakul95 hat geschrieben:Benötige ich überhaupt eine solche Lizenz?
Für eine Party Zuhause für gewöhnlich nicht. Bei angemieteten Räumen hilft oft der Vermieter.
sakul95 hat geschrieben:Wenn ja, wo kann man die beantragen und was kostet das?
Ansprechpartner ist idR. das Gewerbeamt oder die Gemeindeverwaltung.
sakul95 hat geschrieben:Wie ist hier der unterschied zwischen einer privaten und öffentlichen Veranstaltungen?
Grob gesagt: Privat ist eben privat - man kennt sich - man feiert zusammen.
Öffentlich ist, wenn eben jeder Zutritt hat.
Weitere Indizien für Erlaubnispflicht sind zB. Eintritt, der Verkauf von Getränken, es wird Personal eingesetzt, es wurde Werbung für die Veranstaltung gemacht, es besteht Gewinnerzielungsabsicht.
Sicher entscheiden kann das aber nur die zuständige Erlaubnisbehörde.
sakul95
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Re: Schanklizenz für Veranstaltung

Beitrag von sakul95 »

Tastenspitz hat geschrieben:
sakul95 hat geschrieben:Benötige ich überhaupt eine solche Lizenz?
Für eine Party Zuhause für gewöhnlich nicht. Bei angemieteten Räumen hilft oft der Vermieter.
In unserem Fall hat der Vermieter eher keine Ahnung und möchte sich warscheinlich auch weniger damit befassen.
Tastenspitz hat geschrieben:
sakul95 hat geschrieben:Wenn ja, wo kann man die beantragen und was kostet das?
Ansprechpartner ist idR. das Gewerbeamt oder die Gemeindeverwaltung.
Also in dem Fall das Landratsamt oder wie?
Tastenspitz hat geschrieben:
sakul95 hat geschrieben:Wie ist hier der unterschied zwischen einer privaten und öffentlichen Veranstaltungen?
Grob gesagt: Privat ist eben privat - man kennt sich - man feiert zusammen.
Öffentlich ist, wenn eben jeder Zutritt hat.
Weitere Indizien für Erlaubnispflicht sind zB. Eintritt, der Verkauf von Getränken, es wird Personal eingesetzt, es wurde Werbung für die Veranstaltung gemacht, es besteht Gewinnerzielungsabsicht.
Sicher entscheiden kann das aber nur die zuständige Erlaubnisbehörde.
Ich meinte in dem Fall nicht den allgemeinen Unterschied zwischen einer privaten und öffentlichen Veranstaltung, sondern den Unterschied in Bezug auf die Schanklizenz. Wie ist das hier?

Viele Grüße,
Lukas
nordlicht02
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Re: Schanklizenz für Veranstaltung

Beitrag von nordlicht02 »

sakul95 hat geschrieben:Wie ist das hier?
So, wie Tastenspitz es geschrieben hat.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Tastenspitz
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Re: Schanklizenz für Veranstaltung

Beitrag von Tastenspitz »

sakul95 hat geschrieben: Also in dem Fall das Landratsamt oder wie?

Ich meinte in dem Fall nicht den allgemeinen Unterschied zwischen einer privaten und öffentlichen Veranstaltung, sondern den Unterschied in Bezug auf die Schanklizenz. Wie ist das hier?

Viele Grüße,
Lukas
Nein - nicht das Landratsamt.
Vertiefend kann man erst mal das GastG lesen. Hier dürften die §2 und §12 einschlägig sein.
Ronny1958
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Re: Schanklizenz für Veranstaltung

Beitrag von Ronny1958 »

Oder (in den Bundesländern mit eigenem GastG) die entsprechenden Vorschriften.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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