mit angebotene Features funktionieren nicht

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Paganina1
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mit angebotene Features funktionieren nicht

Beitrag von Paganina1 »

Hallo,

ein Hotel bietet kostenloses Wlan mit an, was zur Entscheidung für dieses Hotel beiträgt.
Beim Einchecken bemerkt der Gast, dass das Internet nicht funktioniert und moniert dies. Er bekommt eine flapsige Antwort, und als er die Erfüllung dieses Dienstes zeitnah einfordern möchte, wird ihm sogar gedroht.
Was kann ein Gast in einem solchen fall tun? Außer auschecken natürlich.....

Paganina
Baden-57
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Re: mit angebotene Features funktionieren nicht

Beitrag von Baden-57 »

Ist das kostenlose WLAN vertraglich vereinbart? Falls nein, besteht keine Möglichkeit auf Schadenersatz.

Ist es vertraglich vereinbart und man reklamiert vor dem Eincheck und wird informiert, dass kein WLAN möglich ist, akzeptiert man den Mangel.
Es gibt hier keine ständige Rechtssprechung, da ein evtl. Schadensersatz "nur ein paar Euro's" wert ist und welcher Anwalt klagt wegen 10 oder 20 €?

Zudem müsste geklärt werden, warum WLAN nicht empfangbar war, also ob es ein technisches Problem war und ob dafür der Provider oder das Hotel verantwortlich ist.
Paganina1
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Re: mit angebotene Features funktionieren nicht

Beitrag von Paganina1 »

in dem Moment, in dem das neben dem Frühstück und anderen Dingen so auf der Webseite und auch in Zimmer selber steht, denke ich, dass es im Vertrag mit enthalten ist.
ktown
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Re: mit angebotene Features funktionieren nicht

Beitrag von ktown »

Der Vergleich mit dem Frühstück hinkt, da dieses keine freiwillige Leistung ist, sondern nur in speziellen Tarifen im Zimmerpreis eingebunden ist und ansonsten kostenpflichtig dazu gebucht werden muss.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gammaflyer
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Re: mit angebotene Features funktionieren nicht

Beitrag von Gammaflyer »

Das gilt für WLAN mancherorts genauso.
Es ist kostenpflichtig, aber wenn man beim Hotel selbst gebucht hat statt über ein Vergleichsportal ist es kostenlos. Oder wenn man Treueprogramm-Kunde ist...

Oder wie ist es mit Wellness? Mal ist es inklusive mal nicht.
Oder Tiefgarage?

Ich denke schon, dass es als zugesichert gilt, wenn das Angebot tatsächlich entsprechend aussieht.
Die praktische Frage dürfte dann aber tatsächlich sein, welchen Schadenersatz man geltend machen will.
ktown
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Re: mit angebotene Features funktionieren nicht

Beitrag von ktown »

Gammaflyer hat geschrieben:Die praktische Frage dürfte dann aber tatsächlich sein, welchen Schadenersatz man geltend machen will.
Das Datenvolumen, dass man nun über den Smartphonevertrag nutzt? :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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