Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

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Fr4nk
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Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von Fr4nk »

Hallo

würde es sich bei einer fest zu installierenden Markise um eine "Gestalterische Veränderung " oder einer "Baulichen Veränderung" handeln?

Laut Teilungserklärung können Gestalterische Veränderungen von der Verwaltung genehmigt werden können. Bauliche dagegen nicht.

Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Vielen Dank

Frank
Hanomag
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von Hanomag »

Fr4nk hat geschrieben:Hallo

würde es sich bei einer fest zu installierenden Markise um eine "Gestalterische Veränderung " oder einer "Baulichen Veränderung" handeln?
Das dürfte eine gestalterische Veränderung sein. Bei mehreren Bauvorhaben mussten wir noch nie eine Markise genehmigen lassen. Diese wurden, sowohl an einem Einfamilienhaus, an einem Zweifamilienhaus wie auch an einem Mehrfamilienhaus nach WEG, jeweils nach der Fertigstellung installiert, z. T. von den Mietern.
Laut Teilungserklärung können Gestalterische Veränderungen von der Verwaltung genehmigt werden können. Bauliche dagegen nicht.
Das entspricht m. E. der aktuellen Rechtslage.
ktown
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von ktown »

Hanomag hat geschrieben:Das dürfte eine gestalterische Veränderung sein.
Wohl eher nicht. Guckst du
Hanomag hat geschrieben:Diese wurden, sowohl an einem Einfamilienhaus, an einem Zweifamilienhaus wie auch an einem Mehrfamilienhaus nach WEG, jeweils nach der Fertigstellung installiert, z. T. von den Mietern.
Soso. Guckst du oder hier. Hier sagt das Gericht:
Die Anbringung einer solchen Markise an der Decke des darüber liegenden Balkons stellt jedoch eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters bedarf.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Hanomag
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von Hanomag »

ktown hat geschrieben:
Hanomag hat geschrieben:Das dürfte eine gestalterische Veränderung sein.
Wohl eher nicht. Guckst du
Hanomag hat geschrieben:Diese wurden, sowohl an einem Einfamilienhaus, an einem Zweifamilienhaus wie auch an einem Mehrfamilienhaus nach WEG, jeweils nach der Fertigstellung installiert, z. T. von den Mietern.
Soso. Guckst du oder hier. Hier sagt das Gericht:
Die Anbringung einer solchen Markise an der Decke des darüber liegenden Balkons stellt jedoch eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters bedarf.
OK, dann habe ich hier etwas dazugelernt. Unter genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen habe ich bisher baulich Maßnahmen, die von den Baubehörden genehmigt werden müssen, verstanden. Dass für die Anbringung von Markisen nach dem WEG ein Eigentümerbeschluss erforderlich ist, war mir klar, doch hätte ich, weil hierfür keine Genehmigung vom Bauamt erforderlich ist, dies als gestalterische Maßnahme eingeordnet.
Verpflichteter
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von Verpflichteter »

Wobei sich mir die Frage stellt, was ist eine gestalterische Veränderung?

Wenn der Gartenzwerg im Vorgarten einen neuen Platz bekommt?

MfG
uwe
SusanneBerlin
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wobei sich mir die Frage stellt, was ist eine gestalterische Veränderung?
Ein Wechsel der Farbe, z.B. man streicht das Balkongeländer in einer anderen Farbe als die anderen Balkons, oder die Farbe der Fassade.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von ktown »

Oder man wechselt das komplette Balkongeländer.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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khmlev
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von khmlev »

Verpflichteter hat geschrieben:Wobei sich mir die Frage stellt, was ist eine gestalterische Veränderung?
Unter einer gestalterischen Veränderung fällt alles das, was nicht auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert. Maßgeblich ist der Vorher-Nacher-Vergleich.
Gruß
khmlev
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SusanneBerlin
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist da ein "nicht" zuviel?
Grüße, Susanne
Hanomag
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von Hanomag »

khmlev hat geschrieben:
Verpflichteter hat geschrieben:Wobei sich mir die Frage stellt, was ist eine gestalterische Veränderung?
Unter einer gestalterischen Veränderung fällt alles das, was nicht auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes ausstrahlt und diesen erheblich verändert. Maßgeblich ist der Vorher-Nacher-Vergleich.
Dann wäre der Anstrich in einer anderen Farbe, bzw. ein (völlig) anderes Balkongeländer keine gestalterische Veränderung. Einleuchtend ist, dass diese Maßnahmen bauliche Veränderungen im Sinne des WEG sind. Wenn sie es nicht wären, müsste man sich fragen, worin sie sich von den baulichen Maßnahmen, die die Baubehörde genehmigen muss, unterscheiden.
Verpflichteter
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von Verpflichteter »

Danke,

ja ein Anstrich mit dem gleichen Farbtyp ( chemisch betrachtet ) wäre keine bauliche Veränderung jedoch beim Wechsel von weiß auf rot eine deutliche gestalterische Veränderung.

Nur was soll dabei der Verwalter?

Im Haus bildet sich einen Eigentümermehrheit von Dortmund Fans > Schwarz / Gelb
Der Verwalter ist jedoch Bayernfan > Rot :shock:

Man müsste wohl den Text der Teilungserklärung lesen um mehr zu verstehen.

Wird hingegen das hölzerne Balkongeländer gegen ein solches aus Edelstahl ausgetauscht, handelt es sich wohl umeinen bauliche und gestalterische Änderung.

MfG
uwe
Fr4nk
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Re: Markise Bauliche oder Gestalterische Veränderung?

Beitrag von Fr4nk »

Hallo,

danke für eure Antworten, jetzt bin ich auf jeden Fall weiter gekommen :)


Grüße
Frank
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