WEG Recht: Abkürzungsverzeichnis

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juggernaut
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WEG Recht: Abkürzungsverzeichnis

Beitrag von juggernaut »

wegen der immer wiederkehrenden rückfragen und meiner mangelnden lust, die wort-bandwürmer immer wieder auszuschreiben, hier mal ein kleines abkürzungsverzeichnis für die wohnungseigentumsfragenbetreffendenwortgestaltungen, kurz: WEFbWG.

TE = Teilungserklärung, nicht gleichbedeutend mit ...
GO = Gemeinschaftsordnung (diese sollte IMMER vor dem fragen gelesen werden).

WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft, (oder manchmal auch Wohnungseigentumsgesetz), damit ist der Verband gemeint, im Unterschied zum einzelnen ...
WE´er = Wohnungseigentümer, oder dem
Verw = Verwalter, der unter anderem die
WE-Vers = Wohnungseigentümerversammlung leitet, in der sich ggf. das Stimmrecht einzelner WE´er nach den
MEA = Miteigentumsanteilen richtet.

SE = Sondereigentum, ergibt sich ebenso wie das ...
GE = Gemeinschaftseigentum, und das ...
SNR = Sondernutzungsrecht, ... aus der TE.

was das geld anbelangt, zahlen alle WE´er gerne auf der basis eines
WP = Wirtschaftsplans ein monatliches
Haus- oder Wohngeld (gleichbedeutend), über das immer wieder beschlossen wird, diese beschlüsse finden sich neuerdings in der
BS = beschluss-sammlung.

bei vermieteten einheiten, die verwaltet werden, sprechen gerade verwalter gerne auch von
SEV = Sondereigentumsverwalter, im gegensatz zum
WEV = Wohnungseigentumsverwalter, (nur dieser ist "verwalter" im sinne des WEG).


die wichtigsten rechtsgrundlagen für probleme innerhalb einer WEG sind, neben dem BGB,
- das WEG = Wohnungseigentumsgesetz,
- die HeizKostVO = Heizkostenverordnung,
- sowie die GO = Gemeinschaftsordnung.



darf gerne ergänzt und/oder angepinnt werden.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
juggernaut
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Re: WEG Recht: Abkürzungsverzeichnis

Beitrag von juggernaut »

... und weiter zum thema "beschlüsse":

vereinbarung = vertrag aller WE´er (KEIN beschluss). wird z.B. benötigt, um die GO zu ändern.

beschlußformen:
allstimmiger beschluß = beschluss aller WE´er, (nach bestrittener ansicht dasselbe wie ->vereinbarung)
einstimmiger beschluß = alle anwesenden WE´er sind einer meinung
mehrheitsbeschluß = die mehrheit der anwesenden WE´er ist einer meinung
negativbeschluß = ein beschlußantrag wird mit der erforderlichen mehrheit abgelehnt (NICHT dasselbe wie: ein beschluss kommt nicht zustande)
umlaufbeschluß = beschluss im schriftlichen umlaufverfahren, setzt aktives abstimmen aller WE´er voraus

stimmrechte, -verhältnisse:
kopfprinzip = jeder WE´er hat eine stimme (und zwar auch dann, wenn er mehrere einheiten besitzt), gesetzlicher regelfall
objektprinzip = jede WE hat eine stimme
wertprinzip = jeder MEA hat eine stimme
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
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Re: WEG Recht: Abkürzungsverzeichnis

Beitrag von juggernaut »

ich bin FÜR die einführung der "eigentumswohnungserwerbs-erlaubnis" !
wie´n führerschein ... ohne ist nix mit notar. da muss unbedingt der gesetzgeber ran.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
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