Wohnflächenermittlung

Moderator: FDR-Team

WoRa
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Wohnflächenermittlung

Beitrag von WoRa »

Wenn es heißt "Sondereigentum an Wohnung mit 70 qm nebst Sondernutzungsrecht an der vorgelagerten Terrasse 10qm * 25% = 2,5qm",
bedeutet dies dann 72,5 qm Wohnfläche oder ist der Terrassenteil in den 70 qm enthalten?
Laut Duden: nebst = (zusammen) mit, samt.
Wennn man samt als inklusiv interpretiert, könnte man vielleicht annehmen 70 qm inklusive der 2,5qm.
margarete
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von margarete »

mE heißt nebst "daneben" also zusätzlich! Einfach mal dort nachfragen, nicht alle benutzen die deutsche Sprache richtig!
M.
WoRa
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von WoRa »

margarete hat geschrieben:mE heißt nebst "daneben" also zusätzlich! Einfach mal dort nachfragen, nicht alle benutzen die deutsche Sprache richtig!
M.
Laut Duden bedeutet es definitiv nicht "neben" und nachfragen kann ich nicht - den Notar gibt es nicht mehr.
Wobei Nachfragen wahrscheinlich nichts bringen würde, da man sich doch letztlich auf den Duden berufen würde, es sei denn es gäbe klärende Urteile.
rabenthaus
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

in welchem Zusammenhang ist die Formulierung denn strittig?

Normalerweise heißt nebst - zusammen mit, als etwas zusätzliches. Da die Treasse nicht 1:1 in die Wohnfläche eingerechnet werden kann spricht das dafür, dass hier ebenfalls ein Zusatz und nicht ein Bestandteil der Wohnung gemeint ist.

Da man normalerweise in dieser Formulierung Wohnfläche und Rest trennt kann man wohl davon ausgehen, dass diese Fläche nicht schon in den 70 qm eingeschlossen ist.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
ralph12345
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von ralph12345 »

Es ist schlichtweg nicht eindeutig und lässt Interpretationen zu. Schlecht gemacht so etwas.
Kann sein, dass das darauf hinweisen soll, dass die vermietete Fläche lauf Wohnflächenverordnung eben nicht 80 sondern 72,5m^2 beträgt.
https://www.gesetze-im-internet.de/wofl ... 10003.html

Kann auch heißen, dass die Terrasse von 4 Parteien anteilig zu 25% genutzt werden soll. Der erste Fall erscheint mir wahrscheinlicher.
SusanneBerlin
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von SusanneBerlin »

Schließe mich den bisherigen Antworten an. Schon allein, weil ein Gebäudebestandteil nicht zugleich Sondereigentum und Sondernutzungsrecht sein kann.
Grüße, Susanne
Verpflichteter
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,
Sondereigentum an Wohnung mit 70 qm nebst Sondernutzungsrecht an der vorgelagerten Terrasse 10qm * 25% = 2,5qm
Ich würde da erst einmal lesen
Sondereigentum an Wohnung nebst Sondernutzungsrecht an der Terrasse.

Dann wird weiter ausgeführt an welcher Terrasse, nähmlich der vorgelagerten.
Sondereigentum an Wohnung nebst Sondernutzungsrecht an der vorgelagerten Terrasse.

Weiter die Wohnung hat 70 qm
Sondereigentum an Wohnung mit 70 qm nebst Sondernutzungsrecht an der vorgelagerten Terrasse

Was die Einlassung 10qm * 25% soll erschließt sich mir nicht.

Wenn man die örtlichen Gegebenheiten kennen würde, ließe sich vielleicht daraus etwas ableiten.

Ein Blick in den Bauplan sollte Klarheit schaffen.

MfG
uwe
SusanneBerlin
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von SusanneBerlin »

Was die Einlassung 10qm * 25% soll erschließt sich mir nicht.
Das betrifft vermutlich die anrechenbare Wohnfläche zur anteiligen Bestimmung der Heiz- und/oder Betriebskosten. Weshalb dem Fragesteller, falls er der Wohnungsnutzer ist, an einem möglichst niedrigen Ergebnis gelegen ist.

Mit dem Blick in den Duden würde seine Auslegung "einschließlich, inklusive" übereinstimmen, welche bei duden.de als Synonyme aufgeführt sind.

Die rechtliche Auslegung richtet sich aber leider nicht nach dem Duden, sondern nach den tatsächlichen Gegebenheiten. Und tatsächlich dürfte eine Wohnung mit 70m2 Fläche vorhanden sein plus eine Terrasse mit 10m2, welche zu einem Viertel angerechnet wird.
Grüße, Susanne
Lucky
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von Lucky »

SusanneBerlin hat geschrieben:...tatsächlich dürfte eine Wohnung mit 70m2 Fläche vorhanden sein plus eine Terrasse mit 10m2, welche zu einem Viertel angerechnet wird.
Sehe ich genauso.
MfG
Lucky
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Lucky
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von Lucky »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Was die Einlassung 10qm * 25% soll erschließt sich mir nicht.
Das soll heißen 10 qm mal 25 Prozent = 2,5 qm anrechenbare Wohnfläche.
MfG
Lucky
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Verpflichteter
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Re: Wohnflächenermittlung

Beitrag von Verpflichteter »

Nutzt doch alles nichts.

67,5 + 2,5 = 70
oder
70 + 2,5 = 72,5

das ist die Frage.

Und da hilft nur messen oder Plan lesen.

MfG
uwe
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