Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

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DonCorleone
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Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von DonCorleone »

Hallo,

Eigentümer der in eigen bewohnter Eigentumswohnung lebt bekommt wegen nicht geleisteter (mehrerer) Zahlung der Nebenkosten Information vom Amtsgericht bzgl. Zwangsversteigerung. Vorab, Beschluss und Zwangsvollstreckungsbescheid. Der Verwalter an den die Nebenkosten gehen, hat beim Amtsgericht Zwangsversteigerung der Wohnung beantragt.

Wie verhält sich dies, Rückstand rund 8K, Wohnungswert rund 150K, dass dadurch eine gesamte Immobilie Versteigert werden kann ? Ja, das Thema mit dem Einheitswert wurde aufgenommen.

Die wichtigste Frage: Im Grundbuch steht an erster Reihe die Bank, da die Wohnung darüber finanziert wurde/wird, die Raten an die Bank pünktlich bezahlt werden.

Wie geht es nun weiter ?
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FM
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von FM »

Falls der Versteigerungserlös höher ist als die eingetragenen Forderungen im Grundbuch, die Verfahrenskosten und die Schulden wegen derer die Zwangsversteigerung betrieben wird, geht der Überschuss an den Eigentümer. Einen Mindestbeztrag gibt es nicht, ist auch nicht nötig. Schon wegen der Verfahrenskosten wird kaum ein Schuldner tatenlos die Zwangsversteigerung abwarten, wenn es nur um geringe Beträge geht, sondern dann lieber anderweitig bezahlen.
SusanneBerlin
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von SusanneBerlin »

Wie verhält sich dies, Rückstand rund 8K, Wohnungswert rund 150K, dass dadurch eine gesamte Immobilie Versteigert werden kann ?
Ja das geht. Wenn man seine Schulden nicht zahlt, aber Eigentümer einer Immobilie ist, kann der Gläubiger in die Immobilie vollstrecken. Erst wird eine Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch eingetragen, Schuldner zahlt immer noch nicht, dann kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen, die Immo zu versteigern. Das kann jeder Gläbiger des Immobilieneigentümers machen, nicht nur die finanzierende Bank. Gläubiger ist hier die WEG.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 01.01.17, 18:50, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
DonCorleone
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von DonCorleone »

Danke für die Antwort. Bedeutet: Trotz "Amtsgericht bzgl. Zwangsvollstreckungsbescheid" gibt es eine Chance zum Anwalt zu gehen ?
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SusanneBerlin
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von SusanneBerlin »

Was meinen Sie mit Chance? Die ausstehenden Hausgelder nicht zahlen zu müssen?
Grüße, Susanne
DonCorleone
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von DonCorleone »

Klar, zahlt er die ausstehenden Nebenkosten. Es geht nur darum, in welcher Form (Zahlungsaufschub)
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SusanneBerlin
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Gläubiger ist seit ca. mind. 2 Jahren die Hausgelder schuldig, ist das noch nicht genug Zahlungsaufschub? Gibt es irgendwelche nachweisbaren Anzeichen dafür, dass er in naher Zukunft das Geld beibringen kann?

Der Schuldner sollte seit 2 Jahren dabei sein, zu sehen wo er das Geld herbekommt. Wenn er es seitdem nicht geschafft hat, wozu sollte man ihm weiteren Aufschub geben.

Da müssen schon handfeste Gründe her.
Grüße, Susanne
idem
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von idem »

Erfährt die Bank von der Versteigerung (und damit von den zugrunde liegenden Zahlungsschwierigkeiten ihres Kunden), reagiert sie evtl. allergisch und stellt womöglich die Kredite fällig...
FM
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von FM »

DonCorleone hat geschrieben:Danke für die Antwort. Bedeutet: Trotz "Amtsgericht bzgl. Zwangsvollstreckungsbescheid" gibt es eine Chance zum Anwalt zu gehen ?
Man darf jederzeit zu einem Anwalt gehen.

Aber da die Schulden offenbar unstreitig sind und ein vollstreckbarer Titel schon vorliegt - was genau soll der Anwalt denn machen?
Sylliska
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von Sylliska »

Die WEG vollstreckt sicherlich aus einer anderen Rangklasse als die Grundschulden für die Bank eingetreten sind. Die WEG kann nämlich rückständiges Wohngeld bis zu 5 % des VKWs aus den letzten zwei Jahren vorrangig geltend machen. Bei erfolgreichem Zuschlag werden dann auch die Grundschulden der Bank gelöscht - wobei ich eher davon ausgehe, daß die Bank dies verhindern wird, indem sie die Kredite kündigt, zur sofortigen Rückzahlung fällig stellt und der Zwangsversteigerung beitritt, um ihre Rechte geltend machen zu können.

Ein Anwalt wird hier auch nicht viel ändern können.
DonCorleone
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von DonCorleone »

Hi,

heute beim RA gewesen, alle Unterlagen vorgelegt. Er sagte, 30a ZVG anzuwenden und man solle alles bezahlen innerhalb der Frist. Komplett Ausstand überweisen, Kontoauszug zum RA geschickt. Ist man damit echt raus aus dem Schlamasse ? Aussage, schließlich wollen die ja nur ihr Geld.
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idem
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von idem »

Wird die offene Forderung (Kostenausgleich nicht vergessen) vollständig befriedigt, endet auch der Schlamassel. Zahlen bringt nun mal Frieden. :engel:
DonCorleone
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von DonCorleone »

Danke für die Bestätigung zu dem was der RA gesagt hat. Also kann man diese gerichtlichen Vollstreckungsschreiben, so auch der Zwangsversteigerung wie so eine Art letzte Mahnung sehen ? Zahlt man die geforderte Summe während der letzten Frist ist wieder Frieden...

Kostenausgleich muss ich mir nochmals vom RA erklären lassen, was das in Summe ist bzw. was dahinter steckt. Ich hatte nur gesehen wie er etwas den Kopf geschüttelt hatte, wie er die Anwaltskosten des Gläubigers gelesen hatte.

Da aufgelistet in Bezug auf die Gesamtsumme:
0,4 Gebühr gem. Nr. 3311 RVG
Auslagen gem. Nr. 7002 RVG
19%MwSt. gem. Nr. 7008 RVG

Da wollte mein RA schon was reklamieren, aber das seien wohl "Peanuts" trotzdem wohl etwas falsch....
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FM
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von FM »

idem hat geschrieben:Wird die offene Forderung (Kostenausgleich nicht vergessen) vollständig befriedigt, endet auch der Schlamassel. Zahlen bringt nun mal Frieden. :engel:
Dafür hätte man aber keinen Rechtsanwalt gebraucht. Die Auskunft "Schulden muss man bezahlen" kostet auch was.
DonCorleone
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Re: Frage zu ZVG Amtsgericht Zwangsversteigerung

Beitrag von DonCorleone »

Bitte macht mich jetzt nicht verrückt. Frist bis kommenden Freitag, ausstehende Summe ist spätestens am Dienstag auf dem Gläubiger Konto. Ist damit final alles für mich erledigt was die Zwangsvollstreckung betrifft ?
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