Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Moderator: FDR-Team

Verpflichteter
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Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

habe dieses Urteil gefunden.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 97672.html

Nach zweimaligen lesen würde ich jetzt sagen:

Wird Strom, Wasser, Gas und Heizöl über geeichte Zähler bezogen und Wasser / Energie verwändet u.a. für den Garten, die Heizungsanlage und die Gemeinschaftsräume, müssen die hausinternen (zum SE oder GE) Zähler nicht geeicht sein.

Wie ist die Meinung des geneigten Puplikums?

MfGT
uwe
Zafilutsche
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Re: Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von Zafilutsche »

Dem angeführtem Link nach, geht's ja um die Vermutung der Richtigkeit eines am Meßgerät abgelesenen Messwertes.
Ist das Gerät geeicht, kann vermutet werden dass der Messwert richtig ist.
Wenn's nicht geeicht ist, dann gilt diese Vermutung nicht - zumindest bis die nachträgliche Eichung diese Messwerte bestätigt oder eben nicht bestätigt.

Grundsätzlich ist es aber so, dass wenn alle Abrechenbare Wohneinheiten mit geeichten Wasser-Zählern ausgestattet sind, können die Verbrauchskosten über diese Zähler auch abgerechnet werden.
Fehlt aber eine Wohneinheit (also nicht alle WE sind mit geeichten Wasserzähler ausgestattet) , so kann/darf über ein geeichten Hauptzähler mittels Umlageschlüssel (qm, Personenzahl) abgerechnet werden.
Verpflichteter
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Re: Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von Verpflichteter »

Danke,
Grundsätzlich ist es aber so, dass wenn alle Abrechenbare Wohneinheiten mit geeichten Wasser-Zählern ausgestattet sind, können die Verbrauchskosten über diese Zähler auch abgerechnet werden.
Oder

Grundsätzlich ist es aber so, dass wenn alle Abrechenbare Wohneinheiten mit hinreichend genauen Wasser-Zählern ausgestattet sind, können die Verbrauchskosten über diese Zähler auch abgerechnet werden. :?:



Wasserzähler im geschäftlichen Verkehr müssen geeicht sein, ja, Versorger und WEG.
Ist die Verteilung der Wasserkosten unter den Eigentümern geschäftlicher Verkehr?

MfG
uwe
freemont
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Re: Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von freemont »

Verpflichteter hat geschrieben:...

Wie ist die Meinung des geneigten Puplikums?

MfGT
uwe

Hallo,

es ist einfach so, daß 2011 (BGH-Urt.) das Mess- und Eichgesetz - MessEG nooch nicht gegolten hat.

@cmd.dea hat in einem Parallelthread darauf hingewiesen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... 5#p1756655

https://www.gesetze-im-internet.de/mess ... 00013.html

Inwieweit das BGH-Urt. noch Bestand hat ist also nicht klar.
Zafilutsche
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Re: Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von Zafilutsche »

Verpflichteter hat geschrieben:... dass wenn alle Abrechenbare Wohneinheiten mit hinreichend genauen Wasser-Zählern ausgestattet sind, können die Verbrauchskosten über diese Zähler auch abgerechnet werden. :?:
Ich hebe die Textpassage nochmal hervor:
Der BGH differenziert: Bei einem geeichten Zähler spricht eine tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit des Messwerts. Dem Mieter steht es offen, das Messergebnis dadurch zu entkräften, dass er den Gegenbeweis führt. Bei einem ungeeichten oder nicht mehr geeichten Zähler gilt diese Vermutung nicht.
hinreichend ist zwar gut und schön, aber es reicht noch nicht für die tatsächliche Vermutung für die Richtigkeit. Der Mieter könnte einwenden (wenn das Überprüfen des Meßgerätes im Nachgang die Genauigkeit bestätigt) dann wäre (unter der Bedingung dass sämtliche anderen Meßeinrichtungen auch geeicht sind) die Verbrauchskostenabhängige Abrechnung möglich. Sonst eben über den Umlageschlüssel. Anders könnte es m.E. auch nicht sein, weil sonst ein Umlageschlüssel ja Grundsätzlich nicht möglich wäre. Danach sieht's m.E. aber nicht aus.
Verpflichteter
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Re: Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von Verpflichteter »

Danke,

Ok, da werden sich sicher einige schlaue Menschen was dabei gedacht haben.

Für mich waren "des Wahnsinns wilde Reiter" unterwegs. Gut das mag sich auch wieder legen.

Interessanter Nebeneffekt
https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/__32.html
wir müssen unsere Zähler wohl anmelden.

Noch mal Danke


MfG
uwe

Hilfe, lasst mich hier raus
freemont
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Re: Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von freemont »

Verpflichteter hat geschrieben:Danke,

Ok, da werden sich sicher einige schlaue Menschen was dabei gedacht haben.

Für mich waren "des Wahnsinns wilde Reiter" unterwegs. Gut das mag sich auch wieder legen.

Interessanter Nebeneffekt
https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/__32.html
wir müssen unsere Zähler wohl anmelden.

Noch mal Danke


MfG
uwe

Hilfe, lasst mich hier raus
§ 33 ist das neue:

"Werte für Messgrößen dürfen ... nur ... verwendet werden, wenn zu ihrer Bestimmung ein Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde ..."

Sogar die Verwendung der Daten ist jetzt untersagt und mit Bußgeld bedroht.

Im BGH-Fall, alte Rechtslage, EichG, hat das nur für die Zähler gegolten, nicht für die damit gewonnenen Daten.
Zafilutsche
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Re: Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von Zafilutsche »

Verpflichteter hat geschrieben: Interessanter Nebeneffekt
https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/__32.html
wir müssen unsere Zähler wohl anmelden.
:?:
Jetzt vermute ich mal ein Mißverständnis oder zumindest habe ich was falsch verstanden.:oops:
Wer ist wir? Und vor allem warum anmelden?
Sind "wir" Unternehmer/Hersteller/In-den-Verkehrbringer im Sinne des Eichgesetzes? Quasi Full-Contracter ö.ä.?
Verpflichteter
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Re: Verbrauchskostenabrechnung - geeichte Zähler

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

wenn ich mir die Meldeseite anschaue,
https://www.eichamt.de/extranet/default ... 4616765#{1}
gehe ich mal davon aus, dass wir (Eigentümergemeinschaft) unsere 5 Stromzähler für die GE Waschmaschinen dem Eichamt melden müssen.

MfG
uwe
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