Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen blockiert

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Tintin81
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Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen blockiert

Beitrag von Tintin81 »

Hallo allerseits,

die ist mein Einstand in diesem Forum.

Wir haben vor 2 Jahren eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Hamburg gekauft. Nach der Renovierung ist die Wohnung richtig schön geworden.

Leider sind die Gemeinschaftsflächen des Haus jedoch mit zahlreichen Gegenständen zugestellt. Auf dem Dachboden werden Tische, Autoteile, Holzlatten und sogar Sofas gelagert (wohlgemerkt auf den Gemeinschaftsflächen, obwohl jeder Bewohner auch einen eigenen Verschlag hat). Im Keller sieht es nicht viel besser aus. Dort stehen zahlreiche alte Fahrräder, Gartenwerkzeuge und andere Gerätschaften und schränken die Bewegungsfreiheit aller Bewohner deutlich ein. Im Hausflur hat ein Bewohner vor (!) seiner Wohnungstür ein Schuhregal stehen, in dem er mindestens ein Dutzend (teilweise stinkende) Schuhpaare lagert.

Dies bringt unserer Meinung nach eine ganze Reihe von Problemen mit sich. So blockieren die Gegenstände z.B. die Fluchtwege, mindern den Wert der Immobilie, stellen eine Geruchsbelästigung dar und können im schlimmsten Fall als Brandbeschleuniger wirken.

Wir haben schon mit der Hausverwaltung gesprochen. Diese sagte uns jedoch, dass das Thema im Haus "politisch heikel" wäre. Wir möchten uns jedoch nicht damit abfinden und sehen es nicht ein, warum einzelne Bewohner Teile der Gemeinschaftsflächen in Beschlag nehmen und damit alle anderen Bewohner einschränken.

Darum meine Frage: Wie kann man dafür sorgen, dass die betreffenden Bewohner ihre persönlichen Gegenstände von den Gemeinschaftsflächen entfernen? Gibt es hier eine rechtliche Handhabe? Wie sollte man argumentieren? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für jeden Tipp!
ktown
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Re: Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen block

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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webmaster76
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Re: Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen block

Beitrag von webmaster76 »

Besteht am Gemeinschaftseigentum kein Sondernutzungsrecht, so kann ein Eigentümer nicht einfach nach Belieben damit verfahren. Dies gilt insbesondere dann, wenn Fluchtwege (teilweise) blockiert werden.

Der Verwalter ist der richtige Ansprechpartner, um nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums zu unterbinden. Dieser sollte nachweisbar darüber informiert werden (am besten per Einschreiben) mit der Bitte, die Mißstände abzustellen. Eventuell enthält die Hausordnung entsprechende Regelungen (z.B. Abstellverbot in den Hausfluren), auf die man zusätzlich verweisen kann.

Alternativ könnte ein Eigentümer den Verwalter auffordern, diesen Punkt als TOP für die nächste Eigentümerversammlung aufzunehmen. In diesem Rahmen könnten die Eigentümer dieses Thema zusammen diskutieren und so evtl. eine Lösung finden, mit der alle gut leben können.
Verpflichteter
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Re: Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen block

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

ein Verwalter ist nicht Polizist, Staatsanwalt, Richter oder Strafvollzugsbeamter.

Gefragt ist die Eigentümerversammlung.

So wie sich die Frage darstellt ist die "Unordnung" scheinbar "Tagesordnung".

Man könnte jetzt seinerseits auf dem Flohmarkt günstige Gartenmöbel/Geräte, Kinderspielzeug und Fahrräder usw. erstehen und sich der Unordnung anschließen bis auch die Schmerzgrenze der anderen Eigentümer überschritten ist.
Ein ungepfleger Kaninchenstall auf dem Treppenhausabsatz könnte den Vorgang beschleunigen.

Bei der Problemlösung kann man sich sehr kooperativ geben. Auch ein Kaninchenbraten ist dann nicht zu verachten.

MfG
uwe
webmaster76
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Re: Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen block

Beitrag von webmaster76 »

Verpflichteter hat geschrieben:ein Verwalter ist nicht Polizist, Staatsanwalt, Richter oder Strafvollzugsbeamter.
Das nicht. Aber nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist doch der Verwalter für den gefahrlosen Zustand des Gemeinschaftseigentums verantwortlich.

Und der TE schreibt
Tintin81 hat geschrieben:Im Hausflur hat ein Bewohner vor (!) seiner Wohnungstür ein Schuhregal stehen, in dem er mindestens ein Dutzend (teilweise stinkende) Schuhpaare lagert.

Dies bringt unserer Meinung nach eine ganze Reihe von Problemen mit sich. So blockieren die Gegenstände z.B. die Fluchtwege, mindern den Wert der Immobilie, stellen eine Geruchsbelästigung dar und können im schlimmsten Fall als Brandbeschleuniger wirken.
Wenn die Fluchtwege (teilweise) blockiert sind und dort sogar eine Brandlast aufgestellt wird, ist der Verwalter aus meiner Sicht in der Pflicht das abzustellen.

Und wenn zudem in der Hausordnung geregelt ist, dass auf Gemeinschaftsflächen nichts gelagert werden darf, dann ebenfalls. Oft werden Standardhausordnungen verwendet, die eben diesen Passus enthalten.

Wird der Verwalter auf Zuruf nicht tätig, hilft vielleicht ein Einschreiben weiter. Denn dann ist im Ernstfall nachweisbar, dass er Kenntnis davon hatte.

Ob es am Ende ratsam ist das durchzusetzen steht auf einem anderen Blatt. Dem Gemeinschaftsfrieden wird es nicht dienlich sein...
lottchen
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Re: Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen block

Beitrag von lottchen »

Sind das Mieter die die Flächen zumüllen oder Eigentümer? Was sagen denn die anderen Eigentümer zu der Situation?
Tintin81
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Re: Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen block

Beitrag von Tintin81 »

lottchen hat geschrieben:Sind das Mieter die die Flächen zumüllen oder Eigentümer? Was sagen denn die anderen Eigentümer zu der Situation?
Ehrlich gesagt wissen wir nicht genau, wer den Unrat dort abgestellt hat, da wir die Wohnung erst 2015 gekauft haben. Wir haben allerdings zwei Haushalte im Verdacht und einer davon hat auch schon ganz offen zugegeben Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen abgestellt zu haben. Vor der Wohnung steht auch das besagte Schuhregal. Der andere Haushalt hingegen scheint sich auf das Thema nicht einlassen zu wollen und reagiert gereizt, wenn man es anspricht. Bei beiden Haushalten handelt es sich unseres Wissens nach um Eigentümer. Der Umgangston zwischen allen Nachbarn ist eigentlich freundlich und wir möchten sehr gerne, dass das auch so bleibt. Nur das Gerümpel soll eben weg. Unserer Meinung nach steht die Mehrheit der Bewohner auch hinter dieser Idee. Es ist nur die Frage, wie man es durchsetzt.
webelch
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Re: Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen block

Beitrag von webelch »

Also ein klassisches Thema für die nächste Eigentümerversammlung.
Verpflichteter
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Re: Gemeinschaftsflächen mit persönlichen Gegenständen block

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

wie setzt man seine Interessen in einer Gemeinschaft durch?

Zu erst erforscht man die Lage, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung, Beschlüsse der Vergangenheit.

Dann sucht man sich Verbündete (z.B. den Platzhirsch ) und bringt den Beirat auf seine Seite.

Immer freundlich, höflich und hilfsbereit das Gespräch suchen.

Lösungsvorschläge wie eine Sperrmüll / Entrümpelungsaktion organisieren.

Hat man die Mehrheit hintersich beschließt man bei der nächsten Eigentümerversammlung entsprechend.

Bekommt man keine Unterstützung, kann man zu subtilen Methoden greifen.

Man könnte ein "herrenloses" Fahrad zum Fundbüro bingen, weil man es im Haus gefunden hat.
Man baut sich aus einzelnen Kartons eine sehr großen Karton der nicht durch Treppenhaus passt, ohne dass das Schuhregal weg muss. Mit diesem Karton zieht man regelmäßig nacht um 2Uhr um und bittet den Besitzer das Schuhregals freundlich, dass er sein Regal zur Seite räumt.

MfG
uwe
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