Terrassenüberdachung Zustimmung wird nicht erteilt

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posterpaster
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Terrassenüberdachung Zustimmung wird nicht erteilt

Beitrag von posterpaster »

Hallo zusammen,
nehmen wir einmal an, 2 Parteien leben in einem 2 Fam. Haus, bei dem einem Eigentümer A- 2/3 des Anwesens gehören und Eigentümer B- 1/3, sprich eine Wohnung im OG und ein Parkplatz.
Da ja eine 2/3 - 1/3 Teilung nicht stimmfähig wäre, wurde im Teilungsvertrag 50:50 Stimmrecht vereinbart.

Nun sperrt sich Eigentümer B gegen jegliche (Ver)-Änderungen im und am Haus. Im Gegenteil, er vernachlässigt sogar das Haus so, dass weder eine Hausordnung (in moderatem Wechsel) oder Reparaturarbeiten an seinen Eigentumsanteilen (Parkplatz) durchgeführt werden. Es interessiert ihn eigentlich nicht wechen Zustand das Haus hat.

Jetzt möchte Eingentümer A seine Terasse zum Garten mit einem bauantragsfreien Dach überdachen. Eigentümer B sperrt sich wieder dagegen und verweigert konsequent die Zustimmung.
Also ist selbst bei einer 50:50 Teilung eine Einigung nicht möglich.

Die Überdachung soll nicht irgend etwas selbst gezimmertes sein, sondern eine Überdachung welche von einer Fachfirma geliefert und montiert würde.

Welche Habe hätte A um sein Vorhaben dennoch durchsetzen zu können, ohne gleich vor den Kadi ziehen zu müssen. ?
Wenn es ohne Rechtliche Schritte nicht gehen würde, hätte ein Klage von A (auf was ?) die Aussicht auf Erfolg ?

Was könnte geschehen wenn A einfach baut und B dann vor Gericht zieht ? Sicher Abriss oder ?
ISpeech
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Re: Terrassenüberdachung Zustimmung wird nicht erteilt

Beitrag von ISpeech »

posterpaster hat geschrieben:Welche Habe hätte A um sein Vorhaben dennoch durchsetzen zu können.?
Keine
posterpaster hat geschrieben:Wenn es ohne Rechtliche Schritte nicht gehen würde, hätte ein Klage von A (auf was ?) die Aussicht auf Erfolg ?
Nein
posterpaster hat geschrieben:Was könnte geschehen wenn A einfach baut und B dann vor Gericht zieht ? Sicher Abriss oder ?
Ja
posterpaster
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Re: Terrassenüberdachung Zustimmung wird nicht erteilt

Beitrag von posterpaster »

Gut,
aber wie könnte A das durchbekommen. Es muss doch eine Möglichkeit der Lösung für solche Fälle geben.
webmaster76
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Re: Terrassenüberdachung Zustimmung wird nicht erteilt

Beitrag von webmaster76 »

posterpaster hat geschrieben:Gut, aber wie könnte A das durchbekommen. Es muss doch eine Möglichkeit der Lösung für solche Fälle geben.
A lädt B bei schönem Wetter zu einem Grillabend ein und bittet ihn freundlich um die (schriftliche) Zustimmung.
posterpaster hat geschrieben:Da ja eine 2/3 - 1/3 Teilung nicht stimmfähig wäre, wurde im Teilungsvertrag 50:50 Stimmrecht vereinbart.
Verstehe diese Aussage nicht ganz. In der TE könnte man regeln, dass A 67/100 und B 33/100 MEAs hat wobei nicht nach Köpfen, sondern nach MEA-Anteilen beschlossen wird. Aber selbst das würde dem A nicht weiterhelfen, da man für eine bauliche Veränderung die Zustimmung aller Eigentümer benötigt.
posterpaster hat geschrieben:Nun sperrt sich Eigentümer B gegen jegliche (Ver)-Änderungen im und am Haus.
Steht im völlig frei, dagegen wird A nichts machen können, außer Grillabend ;-)
posterpaster hat geschrieben:Also ist selbst bei einer 50:50 Teilung eine Einigung nicht möglich.
Hat wie gesagt mit dem Stimmgewicht nichts zu tun. ALLE Eigentümer müssen zustimmen.
posterpaster hat geschrieben:Was könnte geschehen wenn A einfach baut und B dann vor Gericht zieht ? Sicher Abriss oder ?
B könnte A auf Rückbau verklagen (mit hoher Aussicht auf Erfolg). Einfach mal was machen kann ganz schnell sehr teuer werden, zumal A am Ende fast beliebig erpressbar wäre (nach dem Motto "Hey A, entweder Du schippst diesen Winter den Schnee oder ich verklage Dich wegen Deinem Dach"). Wobei das soweit ich weiß nur 3 Jahre gehen würde, da danach der Anspruch auf Rückbau verjährt ist.
Waschbärin
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Re: Terrassenüberdachung Zustimmung wird nicht erteilt

Beitrag von Waschbärin »

posterpaster hat geschrieben:Gut,
aber wie könnte A das durchbekommen. Es muss doch eine Möglichkeit der Lösung für solche Fälle geben.
A baut statt einer Überdachung einen Balkon über seine Terrasse. Dann hätte A ein Dach über dem Kopf, und B hätte ebenfalls einen Vorteil von dieser Baumaßnahme. Dann würde er vielleicht eher seine Zustimmung geben.
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