Immobilienmakler versäumt Akteneinsicht vor Verkauf - Laden

Moderator: FDR-Team

NaNicole
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 3
Registriert: 21.06.17, 23:13

Immobilienmakler versäumt Akteneinsicht vor Verkauf - Laden

Beitrag von NaNicole »

Was wäre, wenn ein Immobilienmakler eine Akteneinsicht versäumt hat und das zum Verkauf deklarierte Wohnhaus noch ein Laden ist, in dessen Erdgeschoss offiziell nicht gewohnt werden darf und das auch anders versichert werden müsste und sich dadurch die Realisierung geplanter Fenster- und Türdurchbrüche verögert, weil weitere Angaben der Ingeneurin benötigt werden für das Bauamt? Wenn dadurch nochmals neu auf Antwort des Bauamts gewartet werden muss, sich dadurch ein Umzug verzögert und die bis dahin bewohnte Eigentumswohnung erst um ca. 2 Monate verzögert vermietet werden kann? Kann der angenommene Mietausfall dem Makler in Rechnung gestellt werden (als Abzug von der Maklergebühr)?
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30186
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Immobilienmakler versäumt Akteneinsicht vor Verkauf - La

Beitrag von ktown »

NaNicole hat geschrieben:das zum Verkauf deklarierte Wohnhaus noch ein Laden ist
:shock: Man kauft also eine Immobilie, die man nie gesehen hatte?
NaNicole hat geschrieben:das auch anders versichert werden müsste und sich dadurch die Realisierung geplanter Fenster- und Türdurchbrüche verögert
Was hat die Versicherung mit dem Einbau von Fenster und Türen zutun?

Also ich weiß jetzt nicht, ob ein Makler dazu verpflichtet ist, den Käufer darauf hinzuweisen, dass eine Nutzungsänderung einen Bauantrag zur Folge hat. Woher sollte der Makler wissen, dass dies der Käufer nicht weiß?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tobis F
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 195
Registriert: 22.06.17, 20:16

Re: Immobilienmakler versäumt Akteneinsicht vor Verkauf - La

Beitrag von Tobis F »

NaNicole hat geschrieben:Was wäre, wenn ein Immobilienmakler eine Akteneinsicht versäumt hat und das zum Verkauf deklarierte Wohnhaus noch ein Laden ist
Wie kommst du darauf das ein Makler (Vermittler) dazu verpflichtet ist?

Natürlich darf er auf Nachfrage keine falschen Angaben machen (d.h. er darf z.B. ihm bekannte Mängel nicht verschweigen). Er ist aber (sollte das nicht in einem Vertrag vereinbart sein) nicht verpflichtet die Angaben des Verkäufers zu überprüfen.
Und wenn der Käufer nicht bemerkt das im Kaufobjekt ein Laden ist/war, .................
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6109
Registriert: 31.12.04, 16:27

Re: Immobilienmakler versäumt Akteneinsicht vor Verkauf - La

Beitrag von Lucky »

Ein Makler schuldet keine Akteneinsicht. Er gibt die Angaben des Eigentümers ungeprüft weiter, aber schuldet keine eigenen Ermittlungen. Ansprechpartner ist alleine der Kaufvertragspartner, also der (frühere) Eigentümer.
Anders wäre es, wenn der Makler über für den Käufer nachteilige Informationen verfügt, aber diese arglistig verschweigt.
MfG
Lucky
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar.
Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen