Einstweilige Verfügung und §294 ZPO

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manneier
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Einstweilige Verfügung und §294 ZPO

Beitrag von manneier »

Wegen fehlender bzw gar nicht eingeholter Zustimmung aller Eigentümer zu einer Baumaßnahme haben wir eine Einstweilige Verfügung beantragt
Jetzt will der Richter Nachweis nach §294 ZPO
Wir haben aber alle Protokolle der ETV vorgelegt. Wie sollen wir eine nicht 100%ige aller Eigentümer Zustimmung nachweisen, wenn diese Zustimmung nicht nicht einmal abgefragt wurde?

Danke