Zugang Kellerfester nur über Kelleabteil möglich - Was nun?

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Starwars2001
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Zugang Kellerfester nur über Kelleabteil möglich - Was nun?

Beitrag von Starwars2001 »

Hallo zusammen,

folgenden fiktiven Fall stelle ich zur Diskussion:

Ein Kellerfenster kann nur von dem Eigentümer des jeweiligen Kellerabteils geöffnet / geschlossen werden.
Lt. Teilungserklärung sind Fenster (und somit würde ich auch das Kellerfenster subsumieren) Gemeinschaftseigentum.

Eigentümer möchte nicht lüften. Anderer Eigentümer möchte lüften und begründet dies damit, dass Fenster Gemeinschaftseigentum sind.

Keller-Eigentümer sagt: Ich lasse niemanden in meinen Keller.
Anderer Eigentümer sagt: Fenster sind Gemeinschaftseigentum.

Welche Interessen haben hier Vorfahrt?
lottchen
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Re: Zugang Kellerfester nur über Kelleabteil möglich - Was n

Beitrag von lottchen »

Da die Wohnungsfenster ja auch Gemeinschaftseigentum sind verlangen da auch die Eigentümer in die Wohnungen anderer Eigentümer/Mieter gehen zu können um die Fenster zu öffnen und zu schließen? Nicht wirklich, oder?

Dass etwas Gemeinschaftseigentum ist heißt doch nicht, dass jeder Eigentümer dort jederzeit die Hand drauf legen kann. Wenn der eine Eigentümer nicht lüften will und dadurch Schäden am Gemeinschaftseigentum oder am Eigentum anderer Eigentümer entstehen wird man ihn durch Beschluß oder ggf. Gerichtsurteul dazu zwingen müssen. Aber falls durch das Nicht-Lüften den anderen keine Nachteile entstehen werden diese nichts tun können.
Starwars2001
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Re: Zugang Kellerfester nur über Kelleabteil möglich - Was n

Beitrag von Starwars2001 »

lottchen hat geschrieben:Aber falls durch das Nicht-Lüften den anderen keine Nachteile entstehen werden diese nichts tun können.
Es entstehen lediglich Nachteile i.S. von "es müffelt". Und das möchte ein Eigentümer durch Dauerlüften vermeiden.
Durch die Dauerlüftung sehe ich ehr die Gefahr der Schimmelbildung.
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