Hallo,
in einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen, dass Gärtner G Pflanzen am Gemeinschaftseigentum zurückschneiden soll. Kosten: 2.000 EUR.
Einen Monat nach der Eigentümerversammlung zaubert Eigentümer A jemanden aus dem Hut, der diese Arbeiten für 1.000 EUR durchführt.
Per Umlaufbeschluss unterzeichnen 5 von 7 Parteien, dass das 1.000 EUR Angebot umgesetzt werden soll.
Daraufhin beauftragt A den günstigeren Betrieb. Grund, dass die zwei Eigentümer nicht unterzeichnen konnten: Urlaub + nicht erreicht.
Es kommt wie es kommen muss: Hausverwalter H legt dem Verwaltungsbeirat die Rechnung vor mit der Bitte um Klärung. A ist ebenfalls Mitglied des Verwaltungsbeirates.
Frage: Wie verhält sich der Verwaltungsbeirat gegenüber den Eigentümer korrekt, welche den Umlaufbeschluss nicht unterzeichnet haben?
Möglicher Ansatz: A muss in Vorleistung gehen, bis ein ordentlicher Beschluss in der nächsten Eigentümerversammlung gefasst wurde. Wäre das korrekt?
Eigentümer vergibt Aufträge am Gemschaftseigentum
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Re: Eigentümer vergibt Aufträge am Gemschaftseigentum
Würde man alles stur und strikt nach Gesetz sehen, hätte A gar keinen Auftrag erteilen dürfen und ein Umlaufbeschluss ist auch nicht zustande gekommen. Warum hat die Hausverwaltung nicht bereits dem G den Auftrag erteilt? Gab es denn zwischen der Hausverwaltung und A keine Abstimmung?
Grundsätzlich ist das Engagement des A aber zu begrüßen, wenn die gleiche Leistung für die Hälfte des Gelde auch erbracht wurde. Die Leistungserfüllung muss die Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Beirat überprüfen. Aufgrund des "Umlaufbeschlusses" ist zu erkennen, dass die Mehrheit einverstanden ist. Es wäre also kleinkariert, wenn A auf den Kosten bis zur nächsten ETV sitzen bleibt und trägt nicht zum Frieden bei. Der Beirat soll bestätigen, dass die Leistung entsprechend Eigentümerbeschluss erfolgt ist und das Geld bezahlt werden kann.
Grundsätzlich ist das Engagement des A aber zu begrüßen, wenn die gleiche Leistung für die Hälfte des Gelde auch erbracht wurde. Die Leistungserfüllung muss die Hausverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Beirat überprüfen. Aufgrund des "Umlaufbeschlusses" ist zu erkennen, dass die Mehrheit einverstanden ist. Es wäre also kleinkariert, wenn A auf den Kosten bis zur nächsten ETV sitzen bleibt und trägt nicht zum Frieden bei. Der Beirat soll bestätigen, dass die Leistung entsprechend Eigentümerbeschluss erfolgt ist und das Geld bezahlt werden kann.
Re: Eigentümer vergibt Aufträge am Gemschaftseigentum
Ob dem so ist, ist aber laut Sachverhalt noch ein wenig offen. Die beiden Eigentümer die noch nicht zugestimmt haben sollten ja noch prüfen können/dürfen ob die mit der Qualität der erbrachten Leistung einverstanden sind oder ob das "dahingepfuscht" wurde...Grundsätzlich ist das Engagement des A aber zu begrüßen, wenn die gleiche Leistung für die Hälfte des Gelde auch erbracht wurde.
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Re: Eigentümer vergibt Aufträge am Gemschaftseigentum
Da die Hausverwaltung mehrere Objekte betreut, kann es schon mal dauern, bis ein Auftrag vergeben wird...Eine Abstimmung zwischen Hausverwaltung und A gab es nicht.ISpeech hat geschrieben:Warum hat die Hausverwaltung nicht bereits dem G den Auftrag erteilt? Gab es denn zwischen der Hausverwaltung und A keine Abstimmung?
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