Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

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Immojoe
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Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von Immojoe »

Hallo zusammen ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Grundstück fällt in die Dereliktion nach Aufgabe des Eigentümers.

In der Regel wird nun ein Pfleger bestellt welcher sich um das Grundstück kümmert bis es wieder einen Eigentümer hat,wer kommt in der Zeit der Derelektion für die Reinigung des Fußwegs auf ?

Ist dies Sache des Pfleger,der Gemeinde oder wem obliegt dies?

Kann dem neuen Eigentümer bei Versagen der Reinigung diese in Form eines Form von Ordnungsgeld in Rechnung gestellt werden ?

Falls die Reinigung von staatlicher Seite erfolgen muss kann der neue Eigentümer auf einmalige Reinigung zur Herstellung des regulären Zustands bestehen aufgrund das er kein Verursacher sein kann?

Gruß und Dank
SusanneBerlin
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von SusanneBerlin »

Es gibt Gemeinden, in denen die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, den Gehweg zu reinigen? Könnten Sie eine derartige Gemeindesatzung beispielhaft verlinken?

Von der Winterdienstpflicht habe ich gehört, nicht jedoch dass die Anlieger den Bürgersteig sauber halten müssen.
Falls die Reinigung von staatlicher Seite erfolgen muss kann der neue Eigentümer auf einmalige Reinigung zur Herstellung des regulären Zustands bestehen aufgrund das er kein Verursacher sein kann?
Nicht der Staat, sondern die Gemeinde (kleinste Verwaltungseinheit) ist für den Zustand der Bürgersteige verantwortlich. Und einen verschmutzten, verwahrlosten Bürgersteig kann jeder Bürger der Gemeindeverwaltung melden, dafür muss man nicht Eigentümer des anliegenden Grundstücks sein.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von FM »

SusanneBerlin hat geschrieben:Es gibt Gemeinden, in denen die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, den Gehweg zu reinigen? Könnten Sie eine derartige Gemeindesatzung beispielhaft verlinken?
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtve ... ieger.html

Die Grundlagen sind unten auf der Seite genannt.
SusanneBerlin
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von SusanneBerlin »

Ah, okay. Ist das eine "bayerische Spezialität" oder gibt es das auch in den anderen Bundesländern?
Grüße, Susanne
Andreasxxx

Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von Andreasxxx »

SusanneBerlin hat geschrieben:Ah, okay. Ist das eine "bayerische Spezialität" oder gibt es das auch in den anderen Bundesländern?
Wer hat's erfunden? :?

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5db92.html
khmlev
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von khmlev »

Inwieweit öffentlich-rechtliche Verpflichtungen weiterbestehen, entscheiden die zugrundlegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Hier also die Ortssatzung.

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht bei herrenlosen Grundstücken bei den zuständigen Gefahrenabwehrbehörden.
Immojoe hat geschrieben:In der Regel wird nun ein Pfleger bestellt welcher sich um das Grundstück kümmert
Nein. Ein Pfleger kann nicht bestellt werden. Das ist nach Par. 1913 BGB nicht zulässig.

Zur einstweiligen Regelung der Verhältnisse und der Verhütung von Schäden kann im Wege der einstweiligen Verfügung gem. Par. 938, 940 ZPO ein Sequester bestellt werden.

Dies wird aber mit Sicherheit nicht geschehen, um die Kehrwoche sicherzustellen.
Gruß
khmlev
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Immojoe
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von Immojoe »

Guten Morgen,erstmal vielen Dank für die Antworten.

Ich war zwischenzeitlich vor Ort und habe mir das Ganze angesehen,augenscheinlich hat dort über Jahre niemand den Gehweg sauber gehalten,man kann fast gar keine Platten mehr sehen,da Alles zugewachsen ist.

Ich finde es schon sehr dreist nachdem ich frisch Eigentümer geworden bin, 3 tage danach bekomme ich einen Brief in dem mir dieser Zustand zur Last gelegt wird,obwohl dies gar nicht möglich ist.

Der Sachbearbeiter hat auch einen schönen Fehler im Anschreiben ,dort steht es wurde eine Sichtprüfung votgenommen,da steht aber kein Datum,nichtmal der Vermerk eines Tage oder einer Woche / Monat, somit ist das Schreiben doch rechtlich ungültig oder ?
khmlev
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von khmlev »

Der Eigentümer ist in der Pflicht. Er kann sich hierbei nicht auf die Unwirksamkeit eines Schreibens berufen, dass ihn an seine Pflichten erinnert bzw. auffordert seinen Pflichten nachzugehen.

Ob und inwieweit der aktuelle Eigentümer vom Voreigentümer Schadensersatz fordern kann, steht auf einem anderen Blatt. Bei einem vormals herrenlosen Grundstück, dürfte diese allerdings schwierig werden.
Gruß
khmlev
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Flowjob
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von Flowjob »

SusanneBerlin hat geschrieben:Ah, okay. Ist das eine "bayerische Spezialität" oder gibt es das auch in den anderen Bundesländern?
Es dürfte wohl eher die Regel als die Ausnahme sein, dass die Reinigungspflichten per Satzung auf die Grundstückseigentümer abgewälzt werden.
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von Zafilutsche »

Immojoe hat geschrieben: Ich finde es schon sehr dreist nachdem ich frisch Eigentümer geworden bin, 3 tage danach bekomme ich einen Brief in dem mir dieser Zustand zur Last gelegt wird,obwohl dies gar nicht möglich ist.
Da sollte man m.E. Drüber stehen. Andere Leute, andere Prioritäten. :christmas :ostern: :wink:
Immojoe
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von Immojoe »

Hat sich geklärt,der Sachbearbeiter war einsichtig das Ganze einzustellen aufgrund der nicht durch mich verursachten Verunreinigung.

Warum nicht gleich so :?:
Townspector
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von Townspector »

Weil die entsprechende Behörde bei der Eigentümerermittlung zumeist nach dem Grundbuch geht und nicht sehen kann, ob man da ggf. erst seit drei Tagen drinsteht.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Immojoe
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von Immojoe »

Das ist vollkommen falsch,es steht auf den Tag genau drin wann die Umschreibung erfolgt ist und es gibt nur 1 Art von Grundbüchern,wenn man sich nicht sicher ist sollte man es doch dabei belassen bevor man sich zum Spott macht oder ? :lachen:
khmlev
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Re: Gehwegreinigung in der Zeit der Derelektion

Beitrag von khmlev »

Nachdem das geklärt ist, kann der "neue" Eigentümer ja jetzt seinen Pflichten aus der Kehrwoche nachkommen.
Gruß
khmlev
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