SusanneBerlin hat geschrieben:Ach Sie fragen als Wohnungsmieter.
Es ist für die Mietet ja eigentlich auch Egal, ob und wieviel der Eigentümer des extern vermieteten Stellplatzes sich über die Hausgeldabrechnung an den Nebenkosten beteiligt.Alle Mieter im Haus müssen für die NK zahlen, der Eigentümer trägt sie im Fall des externen Parkers auch nicht selbst und steuert auch nichts aus dem Mietzins für den Stellplatz zu den NK bei.
Sie als Mieter müssen "nur" prüfen, ob die von Ihrem Vermieter an Sie gestellte Nebenkostenabrechnung korrekt ist. Die Vereinbarungen im Mietvertrag müssen (können auch nicht) 1:1 dem entsprechen, was der einzelne Eigentümer an Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft bezahlen muss.
Ob der Eigentümer mit dem vermieteten Stellplatz korrekt seine Nebenkosten bezahlt, geht Sie überhaupt nichts an und ist für Ihre Nebenkostenabrechnung ohne Belang.
Es dürfte bei den Positionen nicht unerheblich sein, ob diese z. B. auf 16 oder 17 Personen umgelegt werden.