Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Moderator: FDR-Team
Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Hallo und einen schönen Guten Tag.
Wie dürfte es sich bei diesem fiktivem Fall verhalten?
In einem Mehrfamilienhaus stehen in der Tiefgarage mehrere Stellplätze zur Verfügung, die bis auf einen Stellplatz alle an Mieter des Haus vermietet sind.
Ein Stellplatz ist an einen externen Nutzer vermietet, der in dem Haus keine Wohnung angemietet hat, also nicht im Haus wohnt.
Wie verhält es sich mit dem Anteil des externen Parkers an den Nebenkosten wie z. B. Winterdienst, Putzfrau/Hausmeister, Wartung der Feuerlöscher, Wartung der Rauchmelder und dem Allgemeinstrom?
Er zahlt zwar an den Eigentümer des Stellplatzes Miete, aber er wird bei den Positionen der NK nicht mit einbezogen, obwohl er ja auch in dessen Genuss kommt.
Herzlichen Dank vorab für Antworten.
Wie dürfte es sich bei diesem fiktivem Fall verhalten?
In einem Mehrfamilienhaus stehen in der Tiefgarage mehrere Stellplätze zur Verfügung, die bis auf einen Stellplatz alle an Mieter des Haus vermietet sind.
Ein Stellplatz ist an einen externen Nutzer vermietet, der in dem Haus keine Wohnung angemietet hat, also nicht im Haus wohnt.
Wie verhält es sich mit dem Anteil des externen Parkers an den Nebenkosten wie z. B. Winterdienst, Putzfrau/Hausmeister, Wartung der Feuerlöscher, Wartung der Rauchmelder und dem Allgemeinstrom?
Er zahlt zwar an den Eigentümer des Stellplatzes Miete, aber er wird bei den Positionen der NK nicht mit einbezogen, obwohl er ja auch in dessen Genuss kommt.
Herzlichen Dank vorab für Antworten.
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Das sollte doch wohl dem Eigentümer des Stellplatzes überlassen sein, ob er diese Kosten pauschal in den Mietzins eingerechnet hat oder ob er diese Kosten selbst trägt oder ob er sie über eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung verrechnet.
Da haben die anderen Miteigentümer kein Mitspracherecht.
Da haben die anderen Miteigentümer kein Mitspracherecht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Dass bei einem vermieteten Stellplatz die Nebenkosten der Hausgeldabrechnung umgelegt werden hat eher Seltensheitswert, zumeist wird eine Pauschalmiete vereinbart.Er zahlt zwar an den Eigentümer des Stellplatzes Miete, aber er wird bei den Positionen der NK nicht mit einbezogen, obwohl er ja auch in dessen Genuss kommt.
Wenn der Mietvertrag bereits geschlossen wurde, ist es eh zu spät darüber nachzudenken wie man die Nebenkosten vom Stellplatzmieter erlangen könnte: Es zählt der Mietvertrag. Wenn die Umlage der Nebenkosten nicht vereinbart ist, kann man sie nicht vom Mieter verlangen.
Grüße, Susanne
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Zumal eine Einbeziehung des Mieters in die Nebenkostenabrechnung doch dazu führen würde das eine Partei mehr sich an den Nebenkosten beteiligt. Der Vermieter des Stellplatzes und der Mieter.
Wie ktown schon schrieb, die Anteiligen Nebenkosten des Stellplatzes werden im Rahmen der Abrechnung auf den Eigentümer umgelegt und wie der das mit seinem Mieter macht ist dessen Bier.
Wie ktown schon schrieb, die Anteiligen Nebenkosten des Stellplatzes werden im Rahmen der Abrechnung auf den Eigentümer umgelegt und wie der das mit seinem Mieter macht ist dessen Bier.
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Alle Mieter im Haus müssen für die NK zahlen, der Eigentümer trägt sie im Fall des externen Parkers auch nicht selbst und steuert auch nichts aus dem Mietzins für den Stellplatz zu den NK bei.
Dürfte auch weniger etwas in der Rubrik Immobilienrecht zu suchen haben, da alle Wohnungen vermietet sind und die besagten NK nur auf die Bewohnern umgelegt werden, aber nicht auch auf den externen Parker, was die Mehrzahl der Mieter bereits mehrfach beanstandet haben.
Dürfte auch weniger etwas in der Rubrik Immobilienrecht zu suchen haben, da alle Wohnungen vermietet sind und die besagten NK nur auf die Bewohnern umgelegt werden, aber nicht auch auf den externen Parker, was die Mehrzahl der Mieter bereits mehrfach beanstandet haben.
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Nun ja, der externe Parker verbraucht ja auch Strom, macht Dreck und im Winter will er auch eine vom Schnee freigeschippte Garageneinfahrt.ExDevil67 hat geschrieben:Zumal eine Einbeziehung des Mieters in die Nebenkostenabrechnung doch dazu führen würde das eine Partei mehr sich an den Nebenkosten beteiligt. Der Vermieter des Stellplatzes und der Mieter.
Dass der Eigentümer des Stellplatzes dem externen Parker im Nachhinein nun nicht anteilig bestimmte NK aufbrummen kann, dürfte klar sein. Aber dann müsste der Eigentümer doch zumindest aus dem Mietzins für den Stellplatz anteilig etwas für die Nebenkosten abdrücken.
Zuletzt geändert von Mischer72 am 11.10.17, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Handelt es sich hier um Fragen von Mietern bezüglich der Höhe ihrer Nebenkosten?
Handelt es sich um ein Wohnhaus mit Mietwohnungen, das einem einzigen Eigentümer gehört?
Handelt es sich um ein Wohnhaus mit Mietwohnungen, das einem einzigen Eigentümer gehört?
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Anscheinend nicht sonst würde er ja nicht sagen, dass der Eigentümer nichts dazu beiträgtwebelch hat geschrieben: Handelt es sich um ein Wohnhaus mit Mietwohnungen, das einem einzigen Eigentümer gehört?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Ja, der Großteil der Mieter beanstandet die Ungleichbehandlung bei den Nebenkosten.webelch hat geschrieben:Handelt es sich hier um Fragen von Mietern bezüglich der Höhe ihrer Nebenkosten?
Handelt es sich um ein Wohnhaus mit Mietwohnungen, das einem einzigen Eigentümer gehört?
Es handelt sich um ein Mietshaus, in dem jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat.
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Ah okay, es gibt nur einen Eigentümer dem alle Wohnungen und Stellplätze gehören und im Rahmen der Nebenkostenabrechnung werden den Wohnungsmietern die kompletten Nebenkosten berechnet. Frage wäre dann, werden den Mietern die Wohnung und Stellplatz gemietet haben mehr Nebenkosten berechnet als Mietern die nur eine Wohnung haben? Werden überhaupt Nebenkosten für die Stellplätze gesondert ausgewiesen?Mischer72 hat geschrieben:Alle Mieter im Haus müssen für die NK zahlen, der Eigentümer trägt sie im Fall des externen Parkers auch nicht selbst und steuert auch nichts aus dem Mietzins für den Stellplatz zu den NK bei.
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Sehen sie und deswegen ist es ein Thema im Immobilienrecht. Die Mieter haben keinen Einfluss darauf, wie die WEG die Nebenkosten untereinander aufteilt.Mischer72 hat geschrieben:Es handelt sich um ein Mietshaus, in dem jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Das ergibt sich aus dem Verteilerschlüssel bei der Nebenkostenabrechnung. Und dort erkennt man unschwer, dass die Kosten nur auf die Anzahl der Wohnungsmieter umlegt werden.ktown hat geschrieben:Anscheinend nicht sonst würde er ja nicht sagen, dass der Eigentümer nichts dazu beiträgtwebelch hat geschrieben: Handelt es sich um ein Wohnhaus mit Mietwohnungen, das einem einzigen Eigentümer gehört?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Ach Sie fragen als Wohnungsmieter.
Sie als Mieter müssen "nur" prüfen, ob die von Ihrem Vermieter an Sie gestellte Nebenkostenabrechnung korrekt ist. Die Vereinbarungen im Mietvertrag müssen (können auch nicht) 1:1 dem entsprechen, was der einzelne Eigentümer an Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft bezahlen muss.
Ob der Eigentümer mit dem vermieteten Stellplatz korrekt seine Nebenkosten bezahlt, geht Sie überhaupt nichts an und ist für Ihre Nebenkostenabrechnung ohne Belang.
Es ist für die Mietet ja eigentlich auch Egal, ob und wieviel der Eigentümer des extern vermieteten Stellplatzes sich über die Hausgeldabrechnung an den Nebenkosten beteiligt.Alle Mieter im Haus müssen für die NK zahlen, der Eigentümer trägt sie im Fall des externen Parkers auch nicht selbst und steuert auch nichts aus dem Mietzins für den Stellplatz zu den NK bei.
Sie als Mieter müssen "nur" prüfen, ob die von Ihrem Vermieter an Sie gestellte Nebenkostenabrechnung korrekt ist. Die Vereinbarungen im Mietvertrag müssen (können auch nicht) 1:1 dem entsprechen, was der einzelne Eigentümer an Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft bezahlen muss.
Ob der Eigentümer mit dem vermieteten Stellplatz korrekt seine Nebenkosten bezahlt, geht Sie überhaupt nichts an und ist für Ihre Nebenkostenabrechnung ohne Belang.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 11.10.17, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
NöExDevil67 hat geschrieben:Ah okay, es gibt nur einen Eigentümer dem alle Wohnungen und Stellplätze gehören
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?
Ach so, dann sind die Verteilerschlüssel in den Mietverträgen nur zum Spaß?ktown hat geschrieben:Sehen sie und deswegen ist es ein Thema im Immobilienrecht. Die Mieter haben keinen Einfluss darauf, wie die WEG die Nebenkosten untereinander aufteilt.Mischer72 hat geschrieben:Es handelt sich um ein Mietshaus, in dem jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat.
-
- Letzte Themen