Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

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Mischer72
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von Mischer72 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Ach Sie fragen als Wohnungsmieter.
Alle Mieter im Haus müssen für die NK zahlen, der Eigentümer trägt sie im Fall des externen Parkers auch nicht selbst und steuert auch nichts aus dem Mietzins für den Stellplatz zu den NK bei.
Es ist für die Mietet ja eigentlich auch Egal, ob und wieviel der Eigentümer des extern vermieteten Stellplatzes sich über die Hausgeldabrechnung an den Nebenkosten beteiligt.

Sie als Mieter müssen "nur" prüfen, ob die von Ihrem Vermieter an Sie gestellte Nebenkostenabrechnung korrekt ist. Die Vereinbarungen im Mietvertrag müssen (können auch nicht) 1:1 dem entsprechen, was der einzelne Eigentümer an Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft bezahlen muss.

Ob der Eigentümer mit dem vermieteten Stellplatz korrekt seine Nebenkosten bezahlt, geht Sie überhaupt nichts an und ist für Ihre Nebenkostenabrechnung ohne Belang.

Es dürfte bei den Positionen nicht unerheblich sein, ob diese z. B. auf 16 oder 17 Personen umgelegt werden.
ExDevil67
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von ExDevil67 »

Da muss man in meinen Augen ganz klar trennen, das eine ist die Abrechnung Mieter - Vermieter und das andere die zwischen WEG und Eigentümer. Für beide wird es entsprechende Grundlagen geben (Mietvertrag und Teilungserklärung) die durchaus zu verschiedenen Ergebnissen führen können.
Mischer72
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von Mischer72 »

ExDevil67 hat geschrieben:
Mischer72 hat geschrieben:Alle Mieter im Haus müssen für die NK zahlen, der Eigentümer trägt sie im Fall des externen Parkers auch nicht selbst und steuert auch nichts aus dem Mietzins für den Stellplatz zu den NK bei.
Ah okay, es gibt nur einen Eigentümer dem alle Wohnungen und Stellplätze gehören und im Rahmen der Nebenkostenabrechnung werden den Wohnungsmietern die kompletten Nebenkosten berechnet. Frage wäre dann, werden den Mietern die Wohnung und Stellplatz gemietet haben mehr Nebenkosten berechnet als Mietern die nur eine Wohnung haben? Werden überhaupt Nebenkosten für die Stellplätze gesondert ausgewiesen?
Zu allen Wohnungen gehören jeweils ein Stellplatz und sind alle mit der jeweiligen Wohnung mit vermietet worden. Der Stellplatz des externen Parkers ist quasi zu viel, weil er zu keiner Wohnung mit vermietet wurde.
Alle Wohnungsmieter zahlen die Kaltmiete + Stellplatzmiete + NK.
Es geht auch nicht darum, dass sich der Eigentümer des Stellplatzes für den externen Parker an den NK für z. B. Gartenpflege, Fensterreinigung oder Müllabfuhr beteiligt. Aber der externe Parker verbraucht auch Strom für das Rolltor, Garagenbeleuchtung, bekommt seinen Stellplatz gekehrt, läuft durch das Treppenhaus und will im Winter eine geräumte Garageneinfahrt.
In einer anderen Sache hatte der Eigentümer mal mitgeteilt, dass der externe Parker die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Mieter habe.
SusanneBerlin
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Es dürfte bei den Positionen nicht unerheblich sein, ob diese z. B. auf 16 oder 17 Personen umgelegt werden.
Ich dachte Sie mokieren sich über die Höhe der Nebenkosten des Stellplatzes. Nebenkosten des Stellplatzes aufgeteilt nach der Anzahl der Hausbewohner wäre tatsächlich etwas lachhaft, deshalb bezweifle ich, dass das so in Ihrem Mietvertrag steht.

Ich bezweifle auch, dass Sie in der Lage sind, den Verteilerschlussel Ihres Mietvertrags wiederzugeben ohne das ständig mit den Regelungen der Teilungserklärung zu vermischen, da Sie anscheinend nicht begreifen wollen, dass das 2 verschiedene Paar Schuhe sind.

Lassen Si Ihre Nebenkostenabrechnung doch am besten von jemanden prüfen, der sich mit sowas auskennt, vorzugsweise ein Anwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht.
Grüße, Susanne
Mischer72
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von Mischer72 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Es dürfte bei den Positionen nicht unerheblich sein, ob diese z. B. auf 16 oder 17 Personen umgelegt werden.
Ich dachte Sie mokieren sich über die Höhe der Nebenkosten des Stellplatzes. Nebenkosten des Stellplatzes aufgeteilt nach der Anzahl der Hausbewohner wäre tatsächlich etwas lachhaft, deshalb bezweifle ich, dass das so in Ihrem Mietvertrag steht.

Ich bezweifle auch, dass Sie in der Lage sind, den Verteilerschlussel Ihres Mietvertrags wiederzugeben ohne das ständig mit den Regelungen der Teilungserklärung zu vermischen, da Sie anscheinend nicht begreifen wollen, dass das 2 verschiedene Paar Schuhe sind.

Lassen Si Ihre Nebenkostenabrechnung doch am besten von jemanden prüfen, der sich mit sowas auskennt, vorzugsweise ein Anwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht.
Keine Angst, Du platte Schubse, das kann ich schon unterscheiden. :devil:
Deshalb war der Post auch unter Mietrecht gepostet worden. Unter Immobilienrecht hat es scheinbar jemand verschoben, der es nicht verstanden hatte.
Und Tschüss.
freemont
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von freemont »

Mischer72 hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:
Mischer72 hat geschrieben:Es handelt sich um ein Mietshaus, in dem jede Wohnung einen anderen Eigentümer hat.
Sehen sie und deswegen ist es ein Thema im Immobilienrecht. Die Mieter haben keinen Einfluss darauf, wie die WEG die Nebenkosten untereinander aufteilt.
Ach so, dann sind die Verteilerschlüssel in den Mietverträgen nur zum Spaß?
Es ist eben der entscheidende Unterschied, ob Sie eine Wohnung und einen Stellplatz oder ob Sie nur einen Stellplatz angemietet haben.

Die NK für diesen Nur-Stellplatz trägt dessen Eigentümer. Das sollte sich auch aus Ihrer NK-Abrechnung ergeben.

Inwieweit der Vermieter des Stellplatz das auf seinen Mieter umlegt bleibt ihm überlassen. Die anderen Mieter haben dadurch keinen Nachteil.

Falls allerdings tatsächlich sämtliche NK allein auf die Wohnungs-Stellplatzmieter aufgeteilt würden, wäre das nicht in Ordnung. Dann wäre der Eigentümer des Stellplatz im Vorteil und könnte über die WEG gezwungen werden, sich zu beteiligen. So weit das noch nicht verjährt oder verfristet ist, auch rückwirkend.
ktown
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von ktown »

Mischer72 hat geschrieben: Unter Immobilienrecht hat es scheinbar jemand verschoben, der es nicht verstanden hatte.
Wenn sie auf die fehlende Beteiligung des externen Stellplatzmieters abzielen und das tun sie ja, dann haben sie nicht verstanden. Dies hat nichts mit Mietrecht zutun. Woher wissen sie, dass die Kosten nicht vorab schon aufgeteilt wurden und dann anteilig auf die Wohnungsstellplätze verteilt wurden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Mischer hat geschrieben:Keine Angst, Du platte Schubse, das kann ich schon unterscheiden. :devil:
Und Tschüss.
Dann verduchen Sie doch mal die Diskrepanz in der von Ihrem Vermieter erstellten Nebenkostenabrechnung darzulegen, ohne darauf zu verweisen, was dieser andere Eigentümer angeblich zahlt oder nicht zahlt.

Wenn Sie jetzt keine Lust mehr haben, ist das auch okay.
Das Forum steht Ihnen jederzeit offen falls Sie es sich anders überlegen.
Grüße, Susanne
windalf
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von windalf »

"platte Schubse" Das ist ja mal ne lustige Beleidigung :devil:
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Rabenwiese
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von Rabenwiese »

Es geht sie als Mieter einen feuchten Kehricht an wie Einzeleigentümer ihre Kosten innerhalb der WEG in den Pott werfen.

Was der Eigentümer des Stellplatzes zahlt oder auch nicht werden sie vermutlich gar nicht wissen. Aus ihrer NK Abrechnung sollte dies zumindest nicht hervor gehen.

Der Eigentümer des Stellplatzes wird seinen Teil gemäß der Teilungserklärung schon in die Kasse der WEG einzahlen (müssen) Ob er das nun von der Mieteinnahme oder aus seinem jährlichen Betrag aus dem Sparclub seiner Stammkneipe zahlt sollte JEDEM völlig egal sein.

Sein Mieter zahlt eine Pauschalmiete die darf er auch als Eigentümer kassieren und der Rest liegt dann beim Eigentümer und seiner WEG.
Jutta
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von Jutta »

Denkbar ist auch folgendes Szenario:

Jeder Eigentümer bestitzt eine Wohnung und einen Stellplatz. Üblicherweise werden die Nebenkosten nach Teileigentumsanteil aufgeteilt (nur Heizkosten nach Heizkostenverordnung). Teileigentum bezieht sich nur auf die Wohnungen. Wenn nun alles vermietet ist und jeder Wohnungsmieter auch einen Stellplatz mietet, ist alles noch prima. Aber nun mietet ein Wohnungsmieter keinen Stellplatz, daher wird dieser extern vermietet, und da er kein Teileigentum darstellt auch nicht mit Nebenkosten belastet.
Wenn es so ist, kann ich schon den Unmut der Mieter verstehen. Dabei trägt die "Mehrbelastung" der Mieter, der keinen Stellplatz gemietet hat.

Ist es so?
Gruß
Jutta
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von Jutta »

Wenn ja, wären 2 Lösungen möglich, um Gerechtigkeit herbeizuführen:

Die WEG beschließt, dass die Nebenkosten getrennt für Wohnungen und Stellplätze ausgewiesen werden. Dann kann man das zuordnen und abrechnen. Das ist sicher die sauberste Lösung, aber mit Mehraufwand für die Verwaltung verbunden und daher evtl. auch mit Mehrkosten.

Oder: der Mieter ohne Stellplatz mietet den Stellplatz dazu und zahlt die Miete dafür an den Eigentümer. Und dann kann er den Stellplatz untervermieten und dabei die anfallenden Nebenkosten mit einpreisen.

Der bestehende Mietvertrag mit dem externen Parker kann zwar nicht geändert werden, um im ersten Fall die Nebenkostenabrechnung mit umlegen zu können, bzw. im zweiten Fall eine höhere Miete zu verlangen, aber normalerweise sollte der Vertrag normal zu kündigen sein und mit anderen Konditionen neu abzuschließen.
Gruß
Jutta
SusanneBerlin
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Jutta hat geschrieben:Denkbar ist auch folgendes Szenario:Jeder Eigentümer bestitzt eine Wohnung und einen Stellplatz.
Angeblich empfinden mehrere Mieter die derzeitige Aufteilung als ungerecht.
Mischer72 hat geschrieben:Ja, der Großteil der Mieter beanstandet die Ungleichbehandlung bei den Nebenkosten.
Aus den Ausführungen des TE schließe ich: es gibt einen Stellplatz mehr als es Wohnungen gibt.
Mischer72 hat geschrieben:Zu allen Wohnungen gehören jeweils ein Stellplatz und sind alle mit der jeweiligen Wohnung mit vermietet worden. Der Stellplatz des externen Parkers ist quasi zu viel, weil er zu keiner Wohnung mit vermietet wurde.
Anscheinend hat also ein Eigentümer 2 Stellplätze gekauft, wovon einer mit der Wohnung vermietet wurde und der überzählige Stellplatz an den "externen Parker".
Mischer72 hat geschrieben:]Er zahlt zwar an den Eigentümer des Stellplatzes Miete,
Oder es gibt einen Teileigentümer, dem nur der Stellplatz gehört und der kein Sondereigentum in Form einer Wohnung hat.

Die himmelschreiende Ungerechtigkeit scheint jedenfalls darin zu bestehen, dass der Hausstrom und die Kosten der Reinigung und des Winterdienstes durch die Anzahl der Wohnungen geteilt wird (einmal schrieb er auch was von der Anzahl der "Personen", man weiß es also nicht genau), und somit zahlen die Wohnungsmieter (alle zusammen) den Strom mit, den der externe Parker beim Betätigen des Rolltors und des Lichtschalters verbraucht.
[quote="quote="Mischer72""]Aber der externe Parker verbraucht auch Strom für das Rolltor, Garagenbeleuchtung, bekommt seinen Stellplatz gekehrt, läuft durch das Treppenhaus und will im Winter eine geräumte Garageneinfahrt.[/quote]
Grüße, Susanne
Spezi
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von Spezi »

Ach so, dann sind die Verteilerschlüssel in den Mietverträgen nur zum Spaß?
Verteilerschlüssel ist genau das Stichwort.

Was ist denn für ein Verteilerschlüssel vereinbart ?
Bei der Ermittlung der Verteilerschlüssel müssten auch die Stellplätze berücksichtigt sein.
Gruß Spezi
ExDevil67
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Re: Muss sich ein externer Parker an den NK beteiligen?

Beitrag von ExDevil67 »

Mischer72 hat geschrieben: Zu allen Wohnungen gehören jeweils ein Stellplatz und sind alle mit der jeweiligen Wohnung mit vermietet worden. Der Stellplatz des externen Parkers ist quasi zu viel, weil er zu keiner Wohnung mit vermietet wurde.
Entspricht die Anzahl der Stellplätze auch der Anzahl der Wohnungen oder gibt es mehr Parkplätze als Wohnungen? Auch wenn es mehr Stellplätze als Wohnungen gibt, auch die haben einen Eigentümer und wenn dem etwas mehr vom Haus "gehört" wird der vermutlich auch über die Teilungserklärung sich etwas mehr an den Nebenkosten beteiligen müssen als andere Eigentümer.
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