Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

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MarkusToe
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Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von MarkusToe »

WEG Beirat befürchtet Verwalter hat eine Sanierungsmaßnahme nicht ordnungesgemäß durchgeführt.

Es wurde ein Gutachten (von der Verwaltung) beauftragt: Hierin wird festgestellt: Wäre Rechnung richtig geprüft und die
Maßnahme richtig geplant worden, hätte die Gemeinschaft das ganze für ca die Hälfte bekommen. (96 vs 180.000€)

Hat der Beirat die Möglichkeit die WEG über diesen Kenntnisstand (z.B. bei einer Versammlung) zu informieren, ohne dass der Verwalter anwesend ist?

Oder ist nur eine schriftliche Info an die WEG möglich?
khmlev
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von khmlev »

Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter einberufen. Nur wenn sich der Verwalter weigert, kann der Vorsitzende oder sein Vertreter die Versammlung einberufen. Der Verwalter ist auch der geborene Versammlungsleiter, ausser es wird in der Versammlung durch Beschluss ein anderer Versammlungsleiter bestellt.

Es ist also schwierig den Versammlungsleiter aussen vor zu lassen. Informationstreffen sind natürlich auch ohne Verwalter möglich. Nehmen alle Eigentümer an so einem Informationstreffen Teil, können auch Umlaufbeschlüsse gefasst werden.
Gruß
khmlev
- out of order -
Elektrikör
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

daß durch falsche oder fehlende Planung Geld versemmelt wurde leuchtet mir ein, aber der "Schaden" durch die falsche Rechnungsprüfung?



MfG
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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
ak
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von ak »

Salut,
kann wohl so verstanden werden,
Elektrikör hat geschrieben:...daß durch falsche oder fehlende Planung Geld versemmelt wurde leuchtet mir ein, aber der "Schaden" durch die falsche Rechnungsprüfung?...
daß Posten in der Rechnung unbeanstandet akzeptiert wurden. Posten für Sach- oder Dienstleistungen, die entweder gar nicht oder mangelhaft waren.
Eben falsch geprüft.
Im Gegensatz zur richtigen Prüfung, die genau und nur das zur Zahlung bewilligt, was in der vereinbarten Beschaffenheit zur vereinbarten Zeit vorlag.
Adieu
[size=75][quote="RM"][color=brown]Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... [/color][/quote][/size]
Elektrikör
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

dann wäre der Verwalter aber schadensersatzpflichtig, oder?

Bei DER Summe --> ANWALT!!




MfG
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Verpflichteter
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

man kann ja in so einen Vortrag so viel hineindeuten.

Wäre Rechnung richtig geprüft und die Maßnahme richtig geplant worden, hätte die Gemeinschaft das ganze für ca die Hälfte bekommen. (96 vs 180.000€)

Welcher Anteil des vermeindlichen Schadens gegen auf die Prüfung und welcher auf die Planung?

Es gab einen Eigentümerversammlung und einen Top.
Jeder Eigentümer hatte die Möglichkeit die Angebote zu prüfen.

Warum sollte einem Eigentümer Schadensersatz zustehen wenn er einem Angebot zugestimmt hat das einen unrichtige Planung beinhaltete.
Warum haben die Eigentümer die Angebote nicht vor Auftragsvergabe von einem Gutachter prüfen lassen?

Da steht z.B. einen Betonsanierung an.
Der Verwalter holt drei Angebote ein bei renomierten Unternehmen.
Die haben alle reichlich Aufträge und geben Angebote an der oberen Schmerzgrenze ab, weil sie den Auftrag eigentlich nicht wollen.

Einer bekommt dann trotzdem den Auftrag. Der sagt sich dann, na gut wenn ihr unbedingt wollt.

Hinterher kommt einer der sagt, mit dem Mat. und dem Verfahren wäre es günstiger gegangen.

:kopfstreichel:


MfG
uwe
MarkusToe
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von MarkusToe »

Hallo zusammen
danke für die Ausführungen

jetzt mal etwas ausfühlicher

Verwalter stellt auf Versammlung eine Sanierung vor - sagt auch - ist die günstigste Var von 3 Angeboten (jetzt stellt sich raus - die anderen Angebote gibt es nicht)
Auftrag geht an eine Nicht-Fachfirma, die sich eines Subunternehmens bedient.

So weit ja noch ok, aber:

Rechnung = Angebot
Ausführung ist leider nicht = Angebot und Rechnung

Verwalter hat nicht gepüft / prüfen lassen ob das war berechnet wurde auch eingebaut wurde.
Beispiel: laut Rechnung: Aufdachlüfter eingebaut, incl. Schalldämpfer, Gehäuse usw - eingebaut: Unterdachbox mit freier Ausblasung
Beispiel: laut Rechnung: Regelklappen eingebaut - tatsächlich: gar nicht drin

das kann ich jetzt beliebig lange weiterführen

Ich denke der Handwerker hat hier "beschissen" und der Veralter hatte einen Bock das zu merken oder hat "mitgespielt"

Da wir hier schon lange damit rummachen, ist die Verjährung im Raum...
Anzeige bei der Polizei? - was meint ihr?
ISpeech
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von ISpeech »

MarkusToe hat geschrieben:Verwalter stellt auf Versammlung eine Sanierung vor - sagt auch - ist die günstigste Var von 3 Angeboten (jetzt stellt sich raus - die anderen Angebote gibt es nicht)
Das hätte man damals schon feststellen müssen. Zur Eigentümerversammlung hätten die Angebote vorliegen müssen. Man beschließt doch nicht einfach mal so eine Sanierung ohne die Angebote in den Händen zu halten.
MarkusToe hat geschrieben:Anzeige bei der Polizei? - was meint ihr?
Klingt nach Betrug. Ich würde dem Verwalter eine Frist von 1 Woche stellen, alles aufzuklären. Wenn nichts passiert, Anwalt einschalten.
MarkusToe
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von MarkusToe »

Klingt nach Betrug. Ich würde dem Verwalter eine Frist von 1 Woche stellen, alles aufzuklären. Wenn nichts passiert, Anwalt einschalten.

mit den letzten beiden Worten fängt dann mein Dilemma an

Das kostet ja Geld, das die Gemeinschaft bezahlen muss.
Um das zu beschließen brauche ich doch eine Versammlung.....,
die dann beschließen soll gegen den Handwerker und oder Verwaltung vorzugehen....
ISpeech
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von ISpeech »

Vorher natürlich Mitstreiter anwerben. Der Anwalt muss natürlich erst mal aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Du kannst aber auch den Verwalter auffordern eine Versammlung einzuberufen (als TOP: Anwalteinschaltung). Weigert er sich, siehe Post von khmlev. Wenn die anderen Eigentümer nicht mitziehen, musst du drohen, Deinen eigenen Schadensanspruch gegen die Gemeinschaft gerichtlich einzuklagen.
MarkusToe
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von MarkusToe »

als Beiratscheffe versuche ich ja Schaden von der Gemeinschaft abzuwehren..

Leider ist der ganze Mist vor meiner Zeit angefangen worden.....und der jetzige Beirat hat das braune Zeug an den Händen.....

Werde heute mal bei den Herren in blau vorstellig werden und die fragen ob Sie tätig werden wollen / können....
MarkusToe
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von MarkusToe »

jetzt sind wieder 10 Tage verstrichen, der Verwalter wurde vor einer Woche aufgefordert eine
Versammlung einzuberufen, incl. der Vorgabe der Top's.

Nichts passiert.....

Muss der noch einmal gemahnt werden, bevor der Beirat einberufen darf?
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von Verpflichteter »

MarkusToe hat geschrieben:.... der Verwalter wurde vor einer Woche aufgefordert eine
Versammlung einzuberufen, incl. der Vorgabe der Top's.

Nichts passiert.....

Muss der noch einmal gemahnt werden, bevor der Beirat einberufen darf?

https://www.promeda.de/blog/einberufung ... gentuemer/

Wurden denn die Vorgaben des WEG erfüllt?
weil dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird, § 24 Abs. 2 WEG

Ich würde ggf. alle Eigentümer anschreiben und zu einem Informationstreffen einladen.
Man kann nur keinen Beschlüsse fassen.
Dort könnte sich dann das notwenige Viertel zusammen tun.


MfG
uwe
MarkusToe
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von MarkusToe »

ich habe aktuell die Unterschriften von 60% der Eigentümer
Verwalter hat immer noch keinen Termin genannt, noch bei der üblichen Lokation eine Anfrage für den Raum gestellt.

Ich gehe davon aus dass der Verwalter, bei einer vom Beirat einberufenen Versammlung, nicht eingeladen werden muss, richtig?
ISpeech
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter

Beitrag von ISpeech »

Richtig, aber weist nach, dass er sich weigert. Vorher also mit den Unterschriften eine Versammlung nach § 24 Abs. 2 WEG fordern.
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