Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Moderator: FDR-Team
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
die Aufforderung war nach 24 Abs 2 einzuberufen
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
jetzt wirds schwer, Verwalter hat endlich reagiert und eine Versammlung für Mitte Dezember vorgschlagen.
Damit hätte die WEG keine Möglichkeit mehr seinen Vertrag aufzulösen, (Kündigungsfrist 1 Monat vor Jahreswechsel)
Weiterhin Verjährung verschiedener Punkte zum 31.12. gegeben, da bleibt bei seinem Termin keine Zeit mehr zur Reaktion....
Beirat hat zum 30.11. eingeladen
Muss in diesem Fall die Verwaltung eingeladen / informiert werden?
Damit hätte die WEG keine Möglichkeit mehr seinen Vertrag aufzulösen, (Kündigungsfrist 1 Monat vor Jahreswechsel)
Weiterhin Verjährung verschiedener Punkte zum 31.12. gegeben, da bleibt bei seinem Termin keine Zeit mehr zur Reaktion....
Beirat hat zum 30.11. eingeladen
Muss in diesem Fall die Verwaltung eingeladen / informiert werden?
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Der Beirat ist m.E. in diesem Fall nicht berechtigt, zur Versammlung einzuladen. § 24 (3) WEG liegt nicht m.E. nicht vor. Alle Beschlüsse auf dieser Versammlung sind mindestens anfechtbar.MarkusToe hat geschrieben:Beirat hat zum 30.11. eingeladen
Üblicherweise sehen Verwalterverträge vor, dass mit Beendigung der Verwalterbestellung auch der Verwaltervertrag endet. Mit Ablauf des des Verwaltervertrages endet aber nicht automatisch die Verwalterbestellung. Das sind zwei paar Schuhe.MarkusToe hat geschrieben:Damit hätte die WEG keine Möglichkeit mehr seinen Vertrag aufzulösen, (Kündigungsfrist 1 Monat vor Jahreswechsel)
Nach dem Gesetz führt der Verwalter den Vorsitz über die WEG-Versammlung, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt.MarkusToe hat geschrieben:Muss in diesem Fall die Verwaltung eingeladen / informiert werden?
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Der Terminvorschlag vom Verwalter, kommt 5 Wochen nach dem Verlangen nach Versammlung..., Realisierung dann 9 Wochen nach Verlangen
die Bestellung wurde letztes Jahr um 2 Jahre verlängert, mit dem Recht der Kündigung nach einem Jahr.....
Da gab es schon eine Abstimmung zur "nicht Verlängerung" die der Verwalter knapp für sich entschieden hat
die Bestellung wurde letztes Jahr um 2 Jahre verlängert, mit dem Recht der Kündigung nach einem Jahr.....
Da gab es schon eine Abstimmung zur "nicht Verlängerung" die der Verwalter knapp für sich entschieden hat
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Über diese Zeitschiene kann gestritten werden, ändert m.E. aber nichts an der Tatsache, dass der Beirat nicht das Einladungsorgan ist.MarkusToe hat geschrieben:Der Terminvorschlag vom Verwalter, kommt 5 Wochen nach dem Verlangen nach Versammlung..., Realisierung dann 9 Wochen nach Verlangen
Es wird offensichtlich Verwalterbestellung und Verwaltervertrag miteinander vermischt. Mit der Kündigung des Verwaltervertrages, endet nicht die Verwalterbestellung. Diese bedarf zwingend eines Beschlusses der Gemeinschaft über die Abberufung des Verwalters und dieser Beschluss ist an keine Fristen gebunden.MarkusToe hat geschrieben:die Bestellung wurde letztes Jahr um 2 Jahre verlängert, mit dem Recht der Kündigung nach einem Jahr.
Gruß
khmlev
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Gleichzeitig endet aber mit der Abberufung nicht automatisch der Verwaltervertrag, auch wenn dieser häufig eine Formulierung enthält die ihn an die Bestellung bindet. Wie es im konkreten Fall ist kann hier niemand wissen.khmlev hat geschrieben:MarkusToe hat geschrieben: Mit der Kündigung des Verwaltervertrages, endet nicht die Verwalterbestellung. Diese bedarf zwingend eines Beschlusses der Gemeinschaft über die Abberufung des Verwalters und dieser Beschluss ist an keine Fristen gebunden.
Die Gemeinschaft könnte auch vor der Versammlung schon im schriftlichen Verfahren die Vertragskündigung beschliessen und dann noch rechtzeitig erklären.
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
von daher: Abberufung und Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist -> alles gut
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Soderle, Verwaltung wurde aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, die Bestellung aufgehoben.
Jetzt will die "Ex Verwaltung" das Versammlungsprotokoll haben.
Muss der das bekommen?
Jetzt will die "Ex Verwaltung" das Versammlungsprotokoll haben.
Muss der das bekommen?
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Bei solchen Sachverhalten lohnt sich durchaus die Einbeziehung eines fachkundigen Anwaltes.
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
MarkusToe hat geschrieben:Soderle, Verwaltung wurde aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, die Bestellung aufgehoben.
Jetzt will die "Ex Verwaltung" das Versammlungsprotokoll haben.
Muss der das bekommen?
Wenn er es will dann muss er es auch bekommen, woher soll er sonst wissen das alles mit rechten Dingen zugeht.
Ein Zuruf: tschüs du bist raus reicht nicht.
Jetzt rein als meine Meinung.
MfG
uwe
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Im Rauswurf Schreiben ist sehr detailliert
Warum...., reicht das nicht?
Warum...., reicht das nicht?
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Hallo,
wer hat das Schreiben verfasst, mit welcher Legitimation usw.
Der Verwalter könnte jetzt erst einmal prüfen ob der Beschluss rechtsfehlerfrei ist.
Ist das Protokoll der Versammlung auch so unterschrieben wie es sein muss, usw.
Kann mir vorstellen,dass er nicht kampflos das Feld räumen will.
Betrachte doch mal welche Formalien zur Verwalterbestellung notwendig sind bis hin zur den notariell beglaubigten Unterschriften unter dem Protokoll der Eigentümerversammlung.
MfG
uwe
wer hat das Schreiben verfasst, mit welcher Legitimation usw.
Der Verwalter könnte jetzt erst einmal prüfen ob der Beschluss rechtsfehlerfrei ist.
Ist das Protokoll der Versammlung auch so unterschrieben wie es sein muss, usw.
Kann mir vorstellen,dass er nicht kampflos das Feld räumen will.
Betrachte doch mal welche Formalien zur Verwalterbestellung notwendig sind bis hin zur den notariell beglaubigten Unterschriften unter dem Protokoll der Eigentümerversammlung.
MfG
uwe
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Mal ganz ehrlich, was ist das Problem? In der Zeit die Du hier fragst, liest, wieder erklärst das es deiner Ansicht nach nicht nötig ist .................. hätte man längst das Protokoll mit dem Beschluss kopiert, nebst kurzem Schreiben in einen Umschlag verfrachtet und ausreichend frankiert abgeschickt.MarkusToe hat geschrieben:Im Rauswurf Schreiben ist sehr detailliert
Warum...., reicht das nicht?
Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Der Verwalter hat ein eigenes Beschlussanfechtungsrecht, daher sollte möglichst zeitnah das Protokoll dem Verwalter zugesandt werden.
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Re: Einberufung WEG Versammlung ohne Verwalter
Hallo,
Ohne fachliche Hilfe wird das Ganze sowas von "den Bach runter" gehen .....
MfG
Ohne fachliche Hilfe wird das Ganze sowas von "den Bach runter" gehen .....
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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