Hallo,
dürfen auf einem PKW-Stellplatz (Nutzungsrecht im Gemeinschaftseigentum) generell auch große PKW-Anhänger abgestellt werden? In dem betr. Fall erschwert ein solcher vehement das Einparken der Autos daneben; außerdem nimmt er dem dahinterliegenden Balkon der EG-Wohnung viel Tageslicht weg.
mfg
Kfz.-Abstellplatz auch für Anhänger?
Moderator: FDR-Team
Re: Kfz.-Abstellplatz auch für Anhänger?
Der Anhänger ist also größer als der Stellplatz?derrick hat geschrieben:In dem betr. Fall erschwert ein solcher vehement das Einparken der Autos daneben
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1708
- Registriert: 08.01.09, 20:04
Re: Kfz.-Abstellplatz auch für Anhänger?
Hallo,
wie lautete die Frage, wenn es sich um eine SUV oder um ein Wohnmobil handeln würde?
Oder der Stellplatzinhaber arbeitet auf dem Bau und kommt jeden Abend mit einem mittelgroßen LKW von der Arbeit zurück der gerade so auf den Stellplatz passt.
Wie ist der Stellplatz beschrieben: Stellplatz, PKW-Stellplatz, KFZ-Stellplatz.
Ich kann mir vorstellen, dass es sich ein Richter da leicht macht.
Ein LKW hat auf einem PKW-Stellplatz nichts zu stehen.
Ein SUV ist jedoch ein PKW.
Es gibt Gerichte die sich da sehr genau auf des Wortes Bedeutung zurück ziehen.
Ein Anhänger ist kein PKW und auch kein KFZ.
Ist es nur ein Stellplatz, so könnte auch einen Waschmaschine darauf abgestellt werden.
Es gibt jedoch auch Gerichte die auf den Sinn einer Beschreibung abzielen.
Da hätte dann ein Anhänger auf einem PKW-Stellplatz auch einen Chance.
MfG
uwe
wie lautete die Frage, wenn es sich um eine SUV oder um ein Wohnmobil handeln würde?
Oder der Stellplatzinhaber arbeitet auf dem Bau und kommt jeden Abend mit einem mittelgroßen LKW von der Arbeit zurück der gerade so auf den Stellplatz passt.
Wie ist der Stellplatz beschrieben: Stellplatz, PKW-Stellplatz, KFZ-Stellplatz.
Ich kann mir vorstellen, dass es sich ein Richter da leicht macht.
Ein LKW hat auf einem PKW-Stellplatz nichts zu stehen.
Ein SUV ist jedoch ein PKW.
Es gibt Gerichte die sich da sehr genau auf des Wortes Bedeutung zurück ziehen.
Ein Anhänger ist kein PKW und auch kein KFZ.
Ist es nur ein Stellplatz, so könnte auch einen Waschmaschine darauf abgestellt werden.
Es gibt jedoch auch Gerichte die auf den Sinn einer Beschreibung abzielen.
Da hätte dann ein Anhänger auf einem PKW-Stellplatz auch einen Chance.
MfG
uwe
Re: Kfz.-Abstellplatz auch für Anhänger?
Hallo,
in den betr. Unterlagen findet sich lediglich der Begriff "Stellplatz". Da der Anhänger sich auch vollständig - zwar ausfüllend - in dem betr. B ereich befindet, kann man sich wohl sparen, dagegen vorzugehen.
Ungeachtet dessen sind solche hinderlichen Platz- und Sichträuber für Nachbarn natürlich ein Ärgernis. Das trifft auch auch die zunehmenden sog. SUV's bzw. Geländewagen - hierzulande natürlich sehr zweckmäßig - zu (auch in Parkhäusern oft ein Problem).
mfg
in den betr. Unterlagen findet sich lediglich der Begriff "Stellplatz". Da der Anhänger sich auch vollständig - zwar ausfüllend - in dem betr. B ereich befindet, kann man sich wohl sparen, dagegen vorzugehen.
Ungeachtet dessen sind solche hinderlichen Platz- und Sichträuber für Nachbarn natürlich ein Ärgernis. Das trifft auch auch die zunehmenden sog. SUV's bzw. Geländewagen - hierzulande natürlich sehr zweckmäßig - zu (auch in Parkhäusern oft ein Problem).
mfg
Re: Kfz.-Abstellplatz auch für Anhänger?
Ein Ärgernis, dass aber hinzunehmen ist.derrick hat geschrieben:Ungeachtet dessen sind solche hinderlichen Platz- und Sichträuber für Nachbarn natürlich ein Ärgernis.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
- Letzte Themen