Muss Verwalter Beiladung Beschlussanfechtungsklage nachkom.?

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truther
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Muss Verwalter Beiladung Beschlussanfechtungsklage nachkom.?

Beitrag von truther »

Fiktive allgemeine Rechtsfrage:

Wenn der bestellte Hausverwalter vom Gericht in einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft vom Gericht "beigeladen" wird, muss er dann zu der mündlichen Verhandlung erscheinen?

Danke vorab für Rechtsmeinungen.
ak
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Re: Muss Verwalter Beiladung Beschlussanfechtungsklage nachk

Beitrag von ak »

Salut

meine wie stets
truther hat geschrieben:...Wenn der bestellte Hausverwalter vom Gericht in einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft vom Gericht "beigeladen" wird, muss er dann zu der mündlichen Verhandlung erscheinen?...
unverbindliche Auffassung besteht darin, daß sich die Erscheinungspflicht aus dem Inhalt der Beiladung ergeben muß und sich, wie auch aus dieser schnell gefundenen Fundstelle wegen seiner jedenfalls hier mutmaßlichen Eigenschaft als Verfahrensvertreter der übrigen Eigner ergibt, nur dann vermeiden läßt, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten und kein persönliches Erscheinen angeordnet worden ist
Adieu
[size=75][quote="RM"][color=brown]Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... [/color][/quote][/size]
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