Fiktive allgemeine Rechtsfrage:
Wenn der bestellte Hausverwalter vom Gericht in einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft vom Gericht "beigeladen" wird, muss er dann zu der mündlichen Verhandlung erscheinen?
Danke vorab für Rechtsmeinungen.
Muss Verwalter Beiladung Beschlussanfechtungsklage nachkom.?
Moderator: FDR-Team
Re: Muss Verwalter Beiladung Beschlussanfechtungsklage nachk
Salut
meine wie stets
meine wie stets
unverbindliche Auffassung besteht darin, daß sich die Erscheinungspflicht aus dem Inhalt der Beiladung ergeben muß und sich, wie auch aus dieser schnell gefundenen Fundstelle wegen seiner jedenfalls hier mutmaßlichen Eigenschaft als Verfahrensvertreter der übrigen Eigner ergibt, nur dann vermeiden läßt, wenn die Gegenpartei anwaltlich vertreten und kein persönliches Erscheinen angeordnet worden isttruther hat geschrieben:...Wenn der bestellte Hausverwalter vom Gericht in einer Beschlussanfechtungsklage eines Eigentümers gegen die Eigentümergemeinschaft vom Gericht "beigeladen" wird, muss er dann zu der mündlichen Verhandlung erscheinen?...
Adieu
[size=75][quote="RM"][color=brown]Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... [/color][/quote][/size]
[size=75][quote="RM"][color=brown]Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ... [/color][/quote][/size]
-
- Letzte Themen