Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Moderator: FDR-Team
Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage und zwar sollen bei mir in der Wohnung (Wohnung in einem von 3 Häusern mit insgesamt 29 Wohnungseigentümern) demnächst die Fenster getauscht werden (Reparatur lohnt nicht mehr).
Bei diesem Fenster tausch würde ich gerne Fenster einsetzen lassen, welche direkt mit einem Rollladen verbunden sind (siehe Fotos--> Ist von dem baugleichem Gebäude direkt gegenüber von unserer Gemeinschaft, allerdings eine andere Wohnungseigentümergemeinschaft und ein anderer Verwalter).
Stellt dies laut WEG eine bauliche Veränderung dar und wenn ja wie kann ich das auf der Eigentümerversammlung am besten genehmigen lassen?
http://show.picr.de/30744799gz.jpg.html
http://show.picr.de/30744800ro.jpg.html
Einstimmig (§ 22 Abs. 1 WEG) wird wohl sehr schwierig bis unmöglich.
qualifizierte Mehrheit nach §22 Abs. 2 WEG wäre auch schon sehr schwierig.
Jetzt habe ich allerdings auf einer Internetseite gelesen, dass sich ein Rollladen der kaum sichtbar ist und sich in das Gesamterscheinungsbild einfügt (siehe Fotos das sollte ja der Fall sein) eine Duldungspflicht für die anderen Wohnungseigentümer auslöst?
Ist jemand im Thema und kann mir helfen? Ggf. mit BGH-Urteilen oder ähnlichem?
Vielen Dank!
Gruß und schönen Abend
Kai
ich habe folgende Frage und zwar sollen bei mir in der Wohnung (Wohnung in einem von 3 Häusern mit insgesamt 29 Wohnungseigentümern) demnächst die Fenster getauscht werden (Reparatur lohnt nicht mehr).
Bei diesem Fenster tausch würde ich gerne Fenster einsetzen lassen, welche direkt mit einem Rollladen verbunden sind (siehe Fotos--> Ist von dem baugleichem Gebäude direkt gegenüber von unserer Gemeinschaft, allerdings eine andere Wohnungseigentümergemeinschaft und ein anderer Verwalter).
Stellt dies laut WEG eine bauliche Veränderung dar und wenn ja wie kann ich das auf der Eigentümerversammlung am besten genehmigen lassen?
http://show.picr.de/30744799gz.jpg.html
http://show.picr.de/30744800ro.jpg.html
Einstimmig (§ 22 Abs. 1 WEG) wird wohl sehr schwierig bis unmöglich.
qualifizierte Mehrheit nach §22 Abs. 2 WEG wäre auch schon sehr schwierig.
Jetzt habe ich allerdings auf einer Internetseite gelesen, dass sich ein Rollladen der kaum sichtbar ist und sich in das Gesamterscheinungsbild einfügt (siehe Fotos das sollte ja der Fall sein) eine Duldungspflicht für die anderen Wohnungseigentümer auslöst?
Ist jemand im Thema und kann mir helfen? Ggf. mit BGH-Urteilen oder ähnlichem?
Vielen Dank!
Gruß und schönen Abend
Kai
Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Ein (alter) Beschluss des OLG Düsseldorf bestätigt diese Ansicht wohl: "Der nachträgliche Einbau von Rolladenkästen, der zu einer Verkleinerung der Fenster um 8 cm führen würde, stellt eine bauliche Veränderung dar, die nicht im Bagatellbereich liegt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. 10. 1999 - 3 Wx 259/99"Kai1988 hat geschrieben:Jetzt habe ich allerdings auf einer Internetseite gelesen, dass sich ein Rollladen der kaum sichtbar ist und sich in das Gesamterscheinungsbild einfügt (siehe Fotos das sollte ja der Fall sein) eine Duldungspflicht für die anderen Wohnungseigentümer auslöst?
Gruß
khmlev
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Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
khmlev hat geschrieben:Ein (alter) Beschluss des OLG Düsseldorf bestätigt diese Ansicht wohl: "Der nachträgliche Einbau von Rolladenkästen, der zu einer Verkleinerung der Fenster um 8 cm führen würde, stellt eine bauliche Veränderung dar, die nicht im Bagatellbereich liegt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. 10. 1999 - 3 Wx 259/99"Kai1988 hat geschrieben:Jetzt habe ich allerdings auf einer Internetseite gelesen, dass sich ein Rollladen der kaum sichtbar ist und sich in das Gesamterscheinungsbild einfügt (siehe Fotos das sollte ja der Fall sein) eine Duldungspflicht für die anderen Wohnungseigentümer auslöst?
Vielen Dank für die Antwort.
Allerdings bestätigt dieses Urteil meine Annahme nicht sondern widerspricht ihr. Damit wäre die Duldungspflicht wohl aus dem Rennen
Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Es bestätigt die Annahme, wenn die Verkleinerung der Fenster durch den Rolladenkasten unter 8 cm bleibt.
Gruß
khmlev
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Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Was eher unwahrscheinlich ist. Oder gab es vorher auch schon einen Rollladen?khmlev hat geschrieben:Es bestätigt die Annahme, wenn die Verkleinerung der Fenster durch den Rolladenkasten unter 8 cm bleibt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Das kann ich mir persönlich nicht vorstellen.Kai1988 hat geschrieben: Jetzt habe ich allerdings auf einer Internetseite gelesen, dass sich ein Rollladen der kaum sichtbar ist und sich in das Gesamterscheinungsbild einfügt (siehe Fotos das sollte ja der Fall sein) eine Duldungspflicht für die anderen Wohnungseigentümer auslöst?
Neben den Mehrkosten für die erstmalige Anschaffung von Rollläden, sind theoretisch auch Folgekosten für die WEG möglich. (unabhängig vom Erscheinungsbild der Fassade)
Manchmal kann aber die Entscheidung über eine mögliche Beschlussfassung über eine Kostenfrage entschieden werden
Von daher: Versuch macht klug. Ein Recht oder Anspruch auf Duldung von Rollläden sehe ich nicht.
Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Die Mehrkosten für die Anschaffung würde ich natürlich selber tragen und ggf. auch Folgekosten.Zafilutsche hat geschrieben:Das kann ich mir persönlich nicht vorstellen.Kai1988 hat geschrieben: Jetzt habe ich allerdings auf einer Internetseite gelesen, dass sich ein Rollladen der kaum sichtbar ist und sich in das Gesamterscheinungsbild einfügt (siehe Fotos das sollte ja der Fall sein) eine Duldungspflicht für die anderen Wohnungseigentümer auslöst?
Neben den Mehrkosten für die erstmalige Anschaffung von Rollläden, sind theoretisch auch Folgekosten für die WEG möglich. (unabhängig vom Erscheinungsbild der Fassade)
Manchmal kann aber die Entscheidung über eine mögliche Beschlussfassung über eine Kostenfrage entschieden werden
Von daher: Versuch macht klug. Ein Recht oder Anspruch auf Duldung von Rollläden sehe ich nicht.
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Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Dann sofort als TOP für die nächste WEG Versammlung setzen, soweit die Planungen für die Fenstereinbauten noch eine Änderung zulassen.Kai1988 hat geschrieben:Die Mehrkosten für die Anschaffung würde ich natürlich selber tragen und ggf. auch Folgekosten.
Mit einem Beschluß wäre ein solches Vorhaben m.E. umsetzbar sofern die Miteigentümer diesem zustimmen. Reden hilft bekanntlich
Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Zafilutsche hat geschrieben:Dann sofort als TOP für die nächste WEG Versammlung setzen, soweit die Planungen für die Fenstereinbauten noch eine Änderung zulassen.Kai1988 hat geschrieben:Die Mehrkosten für die Anschaffung würde ich natürlich selber tragen und ggf. auch Folgekosten.
Mit einem Beschluß wäre ein solches Vorhaben m.E. umsetzbar sofern die Miteigentümer diesem zustimmen. Reden hilft bekanntlich
Wir haben heute WEG Versammlung und in absehbarer Zeit noch eine außerordentliche Versammlung zwecks Wahl eines neuen Verwalters. Auf diese Tagesordnung der außerordentlichen Versammlung werde ich den Punkt setzen lassen.
Jetzt ist nur die Frage was für einen Beschluss brauche ich?
Einstimmig, weil bauliche Veränderung?
doppelte qualifizierte Mehrheit, weil Modernisierung?
einfache Mehrheit, weil Instandsetzung mit modernisierungs Charakter?
Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Kai1988 hat geschrieben:Zafilutsche hat geschrieben:Dann sofort als TOP für die nächste WEG Versammlung setzen, soweit die Planungen für die Fenstereinbauten noch eine Änderung zulassen.Kai1988 hat geschrieben:Die Mehrkosten für die Anschaffung würde ich natürlich selber tragen und ggf. auch Folgekosten.
Mit einem Beschluß wäre ein solches Vorhaben m.E. umsetzbar sofern die Miteigentümer diesem zustimmen. Reden hilft bekanntlich
Wir haben heute WEG Versammlung und in absehbarer Zeit noch eine außerordentliche Versammlung zwecks Wahl eines neuen Verwalters. Auf diese Tagesordnung der außerordentlichen Versammlung werde ich den Punkt setzen lassen.
Jetzt ist nur die Frage was für einen Beschluss brauche ich?
Einstimmig, weil bauliche Veränderung?
doppelte qualifizierte Mehrheit, weil Modernisierung?
einfache Mehrheit, weil Instandsetzung mit modernisierungs Charakter?
Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt benötigst du im Streitfall die Zustimmung ALLER Eigentümer (§14 Abs. 1 WEG). Denn letztlich würde im Zweifelsfall ein Gericht klären müssen ob Eigentümer x, der nicht zugestimmt hat, über das normale Maß hinaus beeinträchtigt wird.
(Persönlich würde ich in diesem Fall wetten das dies vom Gericht so gesehen würde.)
Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Tobis F hat geschrieben:
Da es sich um eine bauliche Veränderung handelt benötigst du im Streitfall die Zustimmung ALLER Eigentümer (§14 Abs. 1 WEG). Denn letztlich würde im Zweifelsfall ein Gericht klären müssen ob Eigentümer x, der nicht zugestimmt hat, über das normale Maß hinaus beeinträchtigt wird.
(Persönlich würde ich in diesem Fall wetten das dies vom Gericht so gesehen würde.)
Meinst du wirklich das es eine bauliche Veränderung ist? Seit der WEG Änderung 2007 wird ja unter § 22 eine Unterscheidung zwischen modernisierender Instandsetzung und baulicher Veränderung gemacht. (einfachen Stimmen Mehrheit)
Unter der Modernisierenden Instandsetzung § 22 Abs. 3 WEG, wird eine Bestandsverbesserung bei Reparaturanlass verstanden. Reparaturanlass ist aufjeden Fall gegeben und eine Bestandsverbesserung ist doch durch die technische und energetische Verbesserung ebenfalls gegeben.
Oder leg ich mir das ganze gerade zu einfach aus?
Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Selbstverständlich ist es eine bauliche Veränderung.Kai1988 hat geschrieben:Meinst du wirklich das es eine bauliche Veränderung ist?
Da der Einbau von Rollläden zudem den äusseren Eindruck des Objekts nachhaltig verändert, dieser aber Gemeinschaftseigentum darstellt, bin ich der Ansicht das hier ALLSTIMMIGKEIT erforderlich ist. Eine Modernisierung sehe ich hier auch nicht, denn auch bei Neubauten sind Rollläden weder Pflicht noch allgemein üblich.
Da Fenster jedoch zwingend Gemeinschaftseigentum darstellen muss der Auftrag zum Tausch sowieso vom Verwalter erteilt werden. Und ob sich dieser Deiner Sicht anschließt lasse ich jetzt ein mal offen.
Re: Erneuerung Fenster jetzt mit Rollladen
Das ist zwar schön, aber eine solche Regelung kann nicht beschlossen werden. Und sobald du die Wohnung verkauft hast, wird das deinen Nachfolger nicht mehr interessieren, was du vielleicht freiwillig gemacht hast.Kai1988 hat geschrieben:Die Mehrkosten für die Anschaffung würde ich natürlich selber tragen und ggf. auch Folgekosten.
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