Was passiert beim nicht zahlen der Schuld für ein Wohnrecht?

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erich234
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Was passiert beim nicht zahlen der Schuld für ein Wohnrecht?

Beitrag von erich234 »

Hallo liebe recht.de community. Ich habe meiner Mieterin ein Wohnrecht gegeben das schuldrechtlich an gebunden ist. Mein Anwalt hat mir gesagt, dass das Wohnrecht aber so formuliert ist, dass wenn der Mietvertrag beendet würde, das Wohnrecht weiterhin bestehen würde, zusammen mit der schuldrechtlichen Regelung. Die Löschung des Wohnrechtes ist nur durch den Tod der Mieterin möglich.

1. Was ist wenn sie nicht zahlt?
2. Kann das Wohnrecht auch gelöscht werden, wenn sie nicht zahlt?
3. Wenn ja, wie oft darf sie nicht zahlen, bis das Wohnrecht erlischt?
Gruß
Erich
SusanneBerlin
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Re: Was passiert beim nicht zahlen der Schuld für ein Wohnre

Beitrag von SusanneBerlin »

Das hätte man gleich innerhalb des Vertrags regeln können. Wenn der Vertrag schon gemacht ist, kann der Anwalt der den Vertrag aufgesetzt hat, auch erklären, welche Folgen der Vertrag hat.
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: Was passiert beim nicht zahlen der Schuld für ein Wohnre

Beitrag von khmlev »

erich234 hat geschrieben:Mein Anwalt hat mir gesagt, dass das Wohnrecht aber so formuliert ist, dass wenn der Mietvertrag beendet würde, das Wohnrecht weiterhin bestehen würde, zusammen mit der schuldrechtlichen Regelung.
Üblicherweise ist gewollt, dass das dingliche Recht nicht länger bestehen soll als der Mietvertrag dauert. Dies scheint hier auch der Fall zu sein, daher sollte der Anwalt die Frage beantworten, warum wurde eine andere Variante gewählt.

Zu 1 bis 3:
Eigentümer des belasteten Grundstücks hat nur die Möglichkeit, die sich bei einem Verzug aus einem gegenseitigen Vertrag ergebenden Rechte (§§ 281, 323 BGB) geltend zu machen, also insbesondere vom Vertrag zurückzutreten und damit Löschung des Wohnungsrechts zu verlangen.
Gruß
khmlev
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