Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum...

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datenrettung
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von datenrettung »

webelch hat geschrieben:Und dann muss man die Wohnung auch noch korrekt im Mietspiegel unterzubringen wissen. Aber: Versuch macht kluch ;-)

Wobei, wenn man schon an den Grundrechenarten scheitert.
ich glaube, man nimmt einfach die strasse, ggfs den stadtteil, sieht im mietspiegel nach und wenn "links und rechts" die 1 steht, aber in der mitte die 0.8(x), dann sollte man ungefaehr auf 1 erhoehen koennen, oder?

es kommt hier nicht auf ein paar cent an, sondern ums grundsaetzliche, wie man sich im gesetzlichen rahmen bewegen kann.
SusanneBerlin
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von SusanneBerlin »

Schauen Sie dich doch einfach den Mietspiegel der betreffenden Stadt an. Die Mietspiegel verschiedener Städte sind unterschiedlich aufgebaut. Ohne die Stadt zu kennen, kann man nicht sagen, ob die Spalten links und rechts irgendeiner Relevanz zu der Spalte in der Mitte haben.

In Berlin kommt es z.B. an auf:
die Adresse, die Ausstattung, das Baujahr, das Jahr der letzten Sanierung, die Beheizungsart, die Größe der Wohnung. Dann gibt es noch ausgewiesene Sanierungsgebiete, die mit Zuschüssen der Stadt saniert wurden, in denen die Mieterhöhung auf 15% gedeckelt ist. Solche ausgewiesenen Gebiete mit einer Kappungsgrenze von 15% kann es auch in anderen Städten geben, das steht in BGB § 558 Abs 3, Satz 2.

Aber grundsätzlich haben Sie recht. Natürlich kann man die Miete im gesetzlichen Rahmen erhöhen.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 29.10.17, 14:07, insgesamt 3-mal geändert.
Grüße, Susanne
datenrettung
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von datenrettung »

ich habe in der stadt nachgesehen, der interessent ebenfalls..und der mietspiegel sagt aus, in absoluten zahlen, mietpreis/m² im stadtteil-/strassendurchschnitt €6.65, das objekt hat €5.33/m², daher waere €6.40/m² als neue miete gesetzlich im rahmen.
webelch
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von webelch »

Wenn es denn keine Kappungsgrenze gibt. Solche Spielereien sollten unbedarfte Vermieter nicht ohne juristische Unterstützung versuchen.
winterspaziergang

Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von winterspaziergang »

datenrettung hat geschrieben:ich habe in der Stadt nachgesehen, der Interessent ebenfalls..und der mietspiegel sagt aus, in absoluten zahlen, mietpreis/m² im stadtteil-/strassendurchschnitt €6.65, das objekt hat €5.33/m², daher waere €6.40/m² als neue miete gesetzlich im rahmen.
und wieso sollte der fiktive Mieter deswegen ausziehen und den ganzen Aufwand eines Umzugs mitmachen? dann zahlt er am gewohnten Ort halt das, was er bei Auszug und Neuanmietung auch zahlen würde. Vielleicht mag er die Wohnung ja auch besonders aufgrund bestimmter Vorzüge, die er so schnell und im gleichen Viertel nicht mehr finden wird.
Und eine solche Mieterhöhung verschafft ihm im Gegensatz zur Neuanmietung die Sicherheit, dass die nächsten 3 Jahre nichts mehr kommen kann .
SusanneBerlin
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von SusanneBerlin »

winterspaziergang hat geschrieben:dann zahlt er am gewohnten Ort halt das, was er bei Auszug und Neuanmietung auch zahlen würde.
Stimmt auffallend. Bei Neuvermietungen kann ein Vermieter auch eine Miete oberhalb des Mietspiegels verlangen und viele Vermieter tum das auch oder orientieren sich zumindest am oberen Rahmen des Mietspiegels. Wenn man jahrelang keiner Mieterhöhung ausgesetzt war, ist die Wahrscheinlichkeit eine vergleichbare Wohnung in gleicher Lage zur gleichen oder geringeren Miete zu finden verschwindend gering...Man kann also auch der Mieterhöhung zustimmen und sich den Umzug sparen. Billiger wirds durch Umzug und Neuanmietung garantiert nicht. Jedenfalls nicht, wenn man sich nicht von der Wohnungsgröße verkleinern und auch nicht in eine andere Gegend mit niedrigeren Mieten ziehen will.
Grüße, Susanne
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von Tastenspitz »

datenrettung hat geschrieben:in absoluten zahlen, mietpreis/m² im stadtteil-/strassendurchschnitt €6.65, das objekt hat €5.33/m², daher waere €6.40/m² als neue miete gesetzlich im rahmen.
=20,08 % Erhöhung. :devil:
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von Biggi0001 »

Ich habe diesbezüglich auch eine, wie ich fürchte, wahrscheinlich dumme Frage: Umwandlung in Mietwohnungen... ich wohne in einer Mietwohnung, dem Vermieter gehört das ganze Haus. Würde er jetzt a) das ganze Haus verkaufen oder b) jeweils eine einzelne Wohnung, hätte ich dann jeweils diesen besagten verlängerten Kündigungsschutz? Weil die Wohnungen sind ja schon Mietwohnungen... Nur halt von jemandem anders. Irgendwie verstehe ich das nicht oder ich habe einen Knick im Gedanken.

Ich würde mich freuen, wenn mich jemand erhellen könnte! Vielen Dank!
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
hambre
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum

Beitrag von hambre »

ich wohne in einer Mietwohnung
Sicher, dass es sich nicht um eine vermietete Eigentumswohnung handelt?
Irgendwie verstehe ich das nicht oder ich habe einen Knick im Gedanken.
Den Unterschied zwischen einer Mietwohnung und einer vermieteten Eigentumswohnung erkennt man nicht ohne weiteres. Und nur wenn die Umwandlung von einer Mietwohnung in eine vermietete Eigentumswohnung während des Mietverhältnisses erfolgt ist, dann hat man den verlängerten Kündigungsschutz.
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