Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum...
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Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum...
hab dies im netz gefunden. ist es nun richtig, dass, bei der umwandlung von mietwohnungen in eigentumswohnungen, es dem neuen eigentuemer nicht moeglich ist, unmittelbar eine eigenbedarfskuendigung gegen den mieter auszusprechen...dies ist erst nach 3 jahren moeglich? kann mir jemand den entsprechenden paragraphen verraten? danke
"Hat der Mieter bei der Umwandlung
einen besonderen Kündigungsschutz?
Ja. Wohnt der Mieter schon vor der Umwandlung in der Mietwohnung, besteht
zum Schutz des Mieters eine zusätzliche Kündigungssperrfrist von mindestens
drei Jahren. Diese besagt, dass nach dem ersten Verkauf der Käufer
einer solchen Wohnung dem Mieter frühestens drei Jahre nach dem Grundbucheintrag
kündigen darf"
"Hat der Mieter bei der Umwandlung
einen besonderen Kündigungsschutz?
Ja. Wohnt der Mieter schon vor der Umwandlung in der Mietwohnung, besteht
zum Schutz des Mieters eine zusätzliche Kündigungssperrfrist von mindestens
drei Jahren. Diese besagt, dass nach dem ersten Verkauf der Käufer
einer solchen Wohnung dem Mieter frühestens drei Jahre nach dem Grundbucheintrag
kündigen darf"
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
BGB 577a
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
danke, also muss man sich bemuehen den mieter zu ueberzeugen, dass er freiwillig auszieht.Tastenspitz hat geschrieben:BGB 577a
Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
Daher sollte man die Auswirkungen des genannten § gleich in den Preis der Wohnung einrechnen.datenrettung hat geschrieben:danke, also muss man sich bemuehen den mieter zu ueberzeugen, dass er freiwillig auszieht.
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
wie ist dies zu verstehen? beispielsrechnung verfuegbar?webelch hat geschrieben:Daher sollte man die Auswirkungen des genannten § gleich in den Preis der Wohnung einrechnen.datenrettung hat geschrieben:danke, also muss man sich bemuehen den mieter zu ueberzeugen, dass er freiwillig auszieht.
Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
Na, wenn Sie den derzeitigen Mieter davon überzeugen wollen
obwohl er eine für ihn sehr bequeme Kündigungsfrist nutzen kann, wird diese Überzeugungsarbeit nur durch die Zahlung (beliebig) hoher Summen an den Mieter erfolgreich werden. Diese Summen müssen sich ja in der gesamten Rechnung von Verkäufer und Käufer der Immobilie irgendwo wiederfinden.datenrettung hat geschrieben:..., dass er freiwillig auszieht.
Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
Wobei man halt im Kopf behalten sollte da dieser Fall nur dann eintritt wenn das Haus nach Vermietung im Grundbuch aufgeteilt wird. Sprich es wird für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
nun, waere ich der eigentuemer, so wuerde ich zuallererst die miete erhoehen...und ankuendigen die mieterhoehung zu wiederholen...alles im gesetzlichen rahmen und dem mieter vorschlagen, selbst zu kaufen, da er ein vorkaufsrecht hat, oder?
Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
Dem Mieter kann 3 Jahre lang nicht gekündigt werden.datenrettung hat geschrieben: wie ist dies zu verstehen? beispielsrechnung verfuegbar?
Nun könnte man u.a. folgendes in der Rechnung berücksichtigen:
Wohndauer= Kündigungsfrist, sobald man kündigen könnte
Mietdifferenz zu vergleichbaren Wohnungen x36+KüFri
Umzugskosten/Renovierung
= Kosten, die der Mieter hat und deren finanzieller Ausgleich ihn vielleicht dazu bewegen können früher auszuziehen
Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
Das kann man versuchen. Den Mietverhöhungsverlangen ist aber auch ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben, der verhindert das in beliebiger Höhe zu tun.nun, waere ich der eigentuemer, so wuerde ich zuallererst die miete erhoehen...
Das kann man dem Mieter vorschlagen. Fraglich ist, ob der bereit ist den Preis zu zahlen den ein andere Käufer am Markt bereit ist zu zahlen.alles im gesetzlichen rahmen und dem mieter vorschlagen, selbst zu kaufen, da er ein vorkaufsrecht hat, oder?
Nicht selten wohnt ja jemand zur Miete weil er den Kaufpreis nicht aufbringen kann/möchte oder aber weil er sich eben nicht regional binden möchte. (immobil ist nunmal das Gegenteil von mobil) Kauf bedeutet immer eine große Menge an Fixkosten die man bei erneutem Verkauf nicht wieder sieht. Kurzfistiges Wiederverkaufen lohnt sich nur, wenn man ein Schnäppchen gemacht hat oder aber der Preis innerhalb kurzer Zeit sehr stark steigt. Sonst ist außer Spesen nix gewesen...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
darauf kann der Mieter ja nach Mietdauer und Miethöhe gelassen reagieren.datenrettung hat geschrieben:nun, waere ich der eigentuemer, so wuerde ich zuallererst die miete erhoehen...und ankuendigen die mieterhoehung zu wiederholen...alles im gesetzlichen rahmen und dem mieter vorschlagen, selbst zu kaufen, da er ein vorkaufsrecht hat, oder?
Angesicht der vorgenannten Kosten eines Umzugs und der etwaigen mittlerweile zu zahlenden Miete in der Stadt sind max. 20% Mieterhöhung in den nächsten 3 Jahren u.U. das geringere Übel und den Vorschlag selbst zu kaufen, muss der Mieter nicht annehmen.
Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
So simpel ist das nun aber auch nicht, wie man sich dies hier vorstellt. Mieterhöhungsmöglichkeiten unterliegen aus gutem Grund recht strengen gesetzlichen Regelungen. Im Zweifel legt sich hier der rechtlich unbeleckte Eigentümer selbst ein dickes Ei ins ungemachte Nest der Entmietungsphantasien.datenrettung hat geschrieben:...mieterhoehung...im gesetzlichen rahmen...
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
unbeleckt... klasse formulierung. aber, ich bin weder beleckt, noch unbeleckt, einfach nur interessiert, da ein bekannten vor diesem problem steht.webelch hat geschrieben:So simpel ist das nun aber auch nicht, wie man sich dies hier vorstellt. Mieterhöhungsmöglichkeiten unterliegen aus gutem Grund recht strengen gesetzlichen Regelungen. Im Zweifel legt sich hier der rechtlich unbeleckte Eigentümer selbst ein dickes Ei ins ungemachte Nest der Entmietungsphantasien.datenrettung hat geschrieben:...mieterhoehung...im gesetzlichen rahmen...
zur mieterhoehung...es wird die vergleichsmiete des mietspiegels herangezogen, sagt diese aus, die vergleichsmiete betraegt z.b. 1 und die miete des objekts der begierde betraegt 0,8 so kann man...mit meinem unbeleckten wissen, die miete auf 1 anheben und befindet sich somit im gesetzlichen rahmen <=20%. oder ist dies eine milchmaedchenrechnung?
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Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
20% von x ist ungleich 20% von 0,8x.
Will sagen, wenn man auf den Betrag x kommen will und um 20% erhöhen darf, dann muss die Miete vorher 0,83x sein.
Oder anders gesagt, wenn man von O,8 ausgeht und um 20% erhöht, landet man bei 0,96.
Will sagen, wenn man auf den Betrag x kommen will und um 20% erhöhen darf, dann muss die Miete vorher 0,83x sein.
Oder anders gesagt, wenn man von O,8 ausgeht und um 20% erhöht, landet man bei 0,96.
Grüße, Susanne
Re: Eigenbedarfskuendigung bei Umwandlung von miet->eigentum
Und dann muss man die Wohnung auch noch korrekt im Mietspiegel unterzubringen wissen. Aber: Versuch macht kluch
Wobei, wenn man schon an den Grundrechenarten scheitert.
Wobei, wenn man schon an den Grundrechenarten scheitert.
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