ich glaube, man nimmt einfach die strasse, ggfs den stadtteil, sieht im mietspiegel nach und wenn "links und rechts" die 1 steht, aber in der mitte die 0.8(x), dann sollte man ungefaehr auf 1 erhoehen koennen, oder?webelch hat geschrieben:Und dann muss man die Wohnung auch noch korrekt im Mietspiegel unterzubringen wissen. Aber: Versuch macht kluch
Wobei, wenn man schon an den Grundrechenarten scheitert.
es kommt hier nicht auf ein paar cent an, sondern ums grundsaetzliche, wie man sich im gesetzlichen rahmen bewegen kann.