Leider weiß ich nicht in welchem Forum ich meine Fragen stellen soll, daher hier:
1. Wird ein Kaufvertrag über eine Immobilie, oder eine Übertragung einer Immobilie auf eine andere Person notariell beurkundet, hat dann das Finanzamt kompletten Einblick in alle Vertragsbestandteile ?
2. Könnte man Vereinbarungen wie Nießbrauch notariell separat beurkunden lassen, in die das Finanzamt keinen Einblick hat ?
Inhalt von Immo-Kaufverträgen
Moderator: FDR-Team
Re: Inhalt von Immo-Kaufverträgen
Zu 1:
Ja, der Notar muss dem Finanzamt eine Vertragsabschrift zukommen lassen.
Zu 2:
Grundsätzlich Nein. Bei einer eigenständigen Nießbrauchbestellung, besteht regelmäßig die Vermutung für eine freigiebige Zuwendung. Daher muss der Notar die Bestellung der Schenkungssteuerstelle anzeigen.
Ja, der Notar muss dem Finanzamt eine Vertragsabschrift zukommen lassen.
Zu 2:
Grundsätzlich Nein. Bei einer eigenständigen Nießbrauchbestellung, besteht regelmäßig die Vermutung für eine freigiebige Zuwendung. Daher muss der Notar die Bestellung der Schenkungssteuerstelle anzeigen.
Zuletzt geändert von khmlev am 01.11.17, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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