Der A nennt eine Eigentumswohnung sein Eigen.
Der B besitzt das im Grundbuch eingetragene bedingte Recht auf Überlassung der Hälfte am Eigentum.
Der C pfändete wegen einer Forderung das bedingte Recht des B und ließ diese Pfändung auch im Grundbuch eintragen.
Jetzt ist die Bedingung eingetreten.
Wie geht es weiter? Wie kommt C an seine Forderung?
Muss B das genannte Recht einfordern oder muss C das tun?
Ist das Recht einst wirksam eingefordert, wer wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ?
Wer erklärt die Rechtslage?
Bedingtes Recht gepfändet mit Grundbucheintragung
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