Guten Morgen,
hier der hypothetische Fall:
Frau x schenkt ein Haus vor etwa 20 Jahren an die Tochter. Die Tochter ist seit etwa zehn Jahren an einer chronischen Schizophrenie erkrankt und zieht aus dem Haus aus, da es dort "spukt". Sie erhält Sozialhilfe und ist jetzt in Rente. Eine (Miet-)Wohnung hat sie aufgegeben, da dort die Nachbarn Ihren Strom abziehen (ist natürlich nicht so). Sie lebt jetzt praktisch in Ihrem Auto und möchte keine Hilfe. Medikamente lehnt sie ab.
Die Tochter wollte das Haus an das einzige Kind y übertragen. y hat diesem zugestimmt. Vor drei Jahren wurde ein Vertrag aufgesetzt, der jedoch nie unterschrieben wurde, da die Tochter es nicht weiter verfolgt hat. Die Tochter gibt (bei einem Verwandten) an, dass sie das Haus unbedingt loswerden möchte, da es sie psychisch belastet. y hat keine Möglichkeit die Mutter zu erreichen, da sie nicht mehr in der Wohnung lebt und kein Mobiltelefon mehr nutzt, um erneut Ihr Interesse am Haus zu bekunden und ggf. auch dafür in Raten zu zahlen.
Die ehemalige Hauseigentümerin x, welche das Haus bewohnt und das Recht des Nießbrauchs besitzt, erhält ein Schreiben, dass Frau x nach § 928 das Eigentum aufgibt.
1. Welche Möglichkeit hat Frau x das Haus zurückzuerhalten und an y zu verkaufen bzw. verschenken?
Problem: y hat Schulden bei einer Bank (Dresdner Bank Flexi-Studienkredit), welche aktuell über ein Inkasso-Büro eingetrieben werden, da diese sonst verjährt wären. Jedes Jahr muss das Vermögen somit aufgelistet werden, um eine neue Monatsrate zur Begleichung der Schulden zu bestimmen. y studiert und ist nebenberuflich selbstständig. y möchte das Haus, aus persönlichen Gründen, behalten. y ist nicht verheiratet, hat keine Kinder.
2. Welche Option hat y das Haus vor dem Inkasso-Büro zu schützen, insofern y das Haus erhalten kann?
Danke im Voraus
§ 928 BGB - chronische Schizophrenie
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Re: § 928 BGB - chronische Schizophrenie
"dass Frau x nach § 928 das Eigentum aufgibt"
Dort war ein Fehler drin. Bitte Frau x mit Tochter ersetzen.
-> "dass die Tochter nach § 928 das Eigentum aufgibt" ist somit korrekt.
Dort war ein Fehler drin. Bitte Frau x mit Tochter ersetzen.
-> "dass die Tochter nach § 928 das Eigentum aufgibt" ist somit korrekt.
Re: § 928 BGB - chronische Schizophrenie
Sie kann es dem Land abkaufen.Amygdala84 hat geschrieben:1. Welche Möglichkeit hat Frau x das Haus zurückzuerhalten und an y zu verkaufen bzw. verschenken?
Davon abgesehen das y das Haus nicht "erhalten" kann, es sei denn y würde dies vom Land kaufen, finde ich die Frage danach wie y dann als Immobilieneigentümerin verhindern könnte das dieses Vermögen herangezogen würde um die bestehenden Schulden zu begleichen schon recht ........Amygdala84 hat geschrieben:2. Welche Option hat y das Haus vor dem Inkasso-Büro zu schützen, insofern y das Haus erhalten kann?
Re: § 928 BGB - chronische Schizophrenie
Kommt darauf an. Ein Haus zu haben und bewohnen zu können, ist Gold wert. Es also nicht gleich verkaufen zu müssen (wegen der Schulden) ist legitim. Wenn die Sache aber natürlich den Zweck verfolgt, die Schulden nicht zahlen zu müssen und dennoch ein Haus zu haben, dann würde ich zustimmen.Tobis F hat geschrieben:finde ich die Frage danach wie y dann als Immobilieneigentümerin verhindern könnte das dieses Vermögen herangezogen würde um die bestehenden Schulden zu begleichen schon recht ........
Re: § 928 BGB - chronische Schizophrenie
Wenn die TS schon schreibt "welche aktuell über ein Inkasso-Büro eingetrieben werden, da diese sonst verjährt wären" gehe zumindest ich davon aus, dass hier keine normale Rückzahlung erfolgt/erfolgte, sonst wäre wohl kein Inkassobüro involviert.Celestro hat geschrieben:Wenn die Sache aber natürlich den Zweck verfolgt, die Schulden nicht zahlen zu müssen und dennoch ein Haus zu haben, dann würde ich zustimmen.
Daher gehe ich auch davon aus, dass man zwar gerne das Haus hätte, dieses aber bei der Berechnung des Vermögens verschleiern möchte.
Anders kann ich "Welche Option hat y das Haus vor dem Inkasso-Büro zu schützen, insofern y das Haus erhalten kann?" nicht interpretieren.
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