Hallo,
folgendes fiktives Szenario: Eigentümergemeinschaft E ist sich im unklaren, wer für die Kosten eines Heckenrückschnittes aufkommen muss. Daher wurde in der letzten Eigentümerversammlung einen Beschluss gefasst, sich anwaltlich beraten zu lassen. Der Termin wurde durchgeführt und lt. Teilungserklärung muss der Nutzer des Grundstückes dafür sorgen, dass die Hecke geschnitten wird. "Gehören" tut diese Hecke aber der Gemeinschaft.
Nun ist ein Eigentümer von der Aussage des Anwaltes nicht überzeugt. Er möchte sich einen Anwalt nehmen und die Eigentümergemeinschaft verklagen, dass die Kosten für den Heckenrückschnitt von der Gemeinschaft zu tragen ist.
Frage: Wie können sich die übrigen Eigentümer wehren? Muss die Eigentümergemeinschaft ebenfalls einen Anwalt nehmen?
Eigentümer verklagt Gemeinschaft - wie reagieren?
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Re: Eigentümer verklagt Gemeinschaft - wie reagieren?
Mein Rat:Starwars2001 hat geschrieben:Nun ist ein Eigentümer von der Aussage des Anwaltes nicht überzeugt. Er möchte sich einen Anwalt nehmen und die Eigentümergemeinschaft verklagen, dass die Kosten für den Heckenrückschnitt von der Gemeinschaft zu tragen ist.
Frage: Wie können sich die übrigen Eigentümer wehren? Muss die Eigentümergemeinschaft ebenfalls einen Anwalt nehmen?
1. Abwarten was besagter Eigentümer wirklich macht.
2. Sollte es vor Gericht landen gibt es keinen Anwaltszwang. Es könnte jedoch sein das man dennoch gut beraten wäre einen solchen einzuschalten. Das muss aber die Gemeinschaft entscheiden und kann hier niemand beurteilen.
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Re: Eigentümer verklagt Gemeinschaft - wie reagieren?
Hallo,
bei so einem fiktiven Fall könnte man sich vorstellen, dass der Verwalter der anwaltlichen Beratung folgt.
Dann gäbe es eine entsprechende Hausgeldabrechnung.
Darüber würde dann auf der Eigentümerversammlung beschlosssen.
Da könnte ich mir vorstellen, dass man über die Hausgeldabrechnung im "Großen und nicht Ganzen" abstimmt und über die Kostenumlage auf den Heckenbesitzer im Besonderen.
Würde auf schon mal den Streitwert niedrig halten, na ja.
Dann würde einer der Eigentümer diesen Beschluss anfechten in dem er alle übrigen zur entsprechenden "Zustimmung-Umlage" verpflichten will.
Da würde es dann reichen, wenn nur einer der Eigentümer der Klage entgegen tritt. Vielleicht findet sich ja einer, der eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat.
Wenn dann der klagewillige Eigentümer zu seinem Rechstanwalt geht und ihm zeigt was der andere Rechtsanwalt zur Sache schon gesagt hat, gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Anwalt braucht Geld
oder der Anwalt braucht kein Geld.
Braucht er Geld und rät zur Klage, könnte die Eigentümer auch den Erstberatenden engagieren mit dem Hinweis, er möge zusehen, dass er die Klageerwiderung durchbekommt, denn schließlich hätte sie man ihm zu verdanken.
MfG
uwe
bei so einem fiktiven Fall könnte man sich vorstellen, dass der Verwalter der anwaltlichen Beratung folgt.
Dann gäbe es eine entsprechende Hausgeldabrechnung.
Darüber würde dann auf der Eigentümerversammlung beschlosssen.
Da könnte ich mir vorstellen, dass man über die Hausgeldabrechnung im "Großen und nicht Ganzen" abstimmt und über die Kostenumlage auf den Heckenbesitzer im Besonderen.
Würde auf schon mal den Streitwert niedrig halten, na ja.
Dann würde einer der Eigentümer diesen Beschluss anfechten in dem er alle übrigen zur entsprechenden "Zustimmung-Umlage" verpflichten will.
Da würde es dann reichen, wenn nur einer der Eigentümer der Klage entgegen tritt. Vielleicht findet sich ja einer, der eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat.
Wenn dann der klagewillige Eigentümer zu seinem Rechstanwalt geht und ihm zeigt was der andere Rechtsanwalt zur Sache schon gesagt hat, gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Anwalt braucht Geld
oder der Anwalt braucht kein Geld.
Braucht er Geld und rät zur Klage, könnte die Eigentümer auch den Erstberatenden engagieren mit dem Hinweis, er möge zusehen, dass er die Klageerwiderung durchbekommt, denn schließlich hätte sie man ihm zu verdanken.
MfG
uwe
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Re: Eigentümer verklagt Gemeinschaft - wie reagieren?
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde lediglich der Beschluss gefasst, dass ein Anwalt den Sachverhalt prüft. Es wurde noch kein Beschluss gefasst, wer die Kosten für den Heckenschnitt zu tragen hat. Also muss der Eigentümer noch gar nichts tun.Starwars2001 hat geschrieben:Er möchte sich einen Anwalt nehmen und die Eigentümergemeinschaft verklagen, dass die Kosten für den Heckenrückschnitt von der Gemeinschaft zu tragen ist.
Erst wenn, wie bereits geschrieben, der Beschluss zur Jahresabrechnung ansteht, muss der Eigentümer tätig werden (wenn ihm die Kosten durch den Verwalter auferlegt werden).
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