mir ist unklar, ob die Frage in dieses Forum gehört....
zwei verwandte Personen haben Gemeinschaftseigentum, beispielsweise auch ein Mehrfamilienhaus.
Jedem Eigner gehört die individuelle Hälfte.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn einer der Eigentümer die Gemeinschaft beenden will?
Klar, am einfachsten wäre Verkauf an den Miteigentümer.
Wenn dies nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer (hoher Wert, Alter, Grunderwerbssteuer, Zustand usw) welche rechtlichen Möglichekiten bestehen dann?
Muss der "Verkäufer" sich jemanden für seinen Anteil suchen oder muss der Miteigentümer eventuell einem gemeinsamen Verkauf zustimmen?
Frage könnte sich nicht nur für Immobilien stellen, sondern auch für andere Gemeinsamkeiten, angefangen vom Kleinteil bis zum Auto vom ? bis?
Im Beispiel soll es um Familienbesitz - keine Scheidung/Trennung gehen!
Aufteilung Verkauf von gemeinsamen Eigentum
Moderator: FDR-Team
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Re: Aufteilung Verkauf von gemeinsamen Eigentum
Jedem Eigentümer gehört die Hälfte an jedem Quadratmeter der Immobilie.Jedem Eigner gehört die individuelle Hälfte.
Richtig.Klar, am einfachsten wäre Verkauf an den Miteigentümer.
Als letzte Möglichkeit kann von jedem Eigentümer die Teilungsversteigerung beantragt werden, dann wird die gesamte Immobilie versteigert.Wenn dies nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer (hoher Wert, Alter, Grunderwerbssteuer, Zustand usw) welche rechtlichen Möglichekiten bestehen dann?
Woher soll sonst ein Käufer kommen? Es dürfte schwierig sein, einen Käufer zu finden.Muss der "Verkäufer" sich jemanden für seinen Anteil suchen
Nein.oder muss der Miteigentümer eventuell einem gemeinsamen Verkauf zustimmen?
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Re: Aufteilung Verkauf von gemeinsamen Eigentum
Das aufgeführte sind alles keine Gründe, wieso man eine Immobilie nicht kaufen könnte. Es gibt eigentlich nur 2 Gründe, wieso der Miteigentümer nicht kauft: Er kann nicht kaufen, weil er kein Geld hat und auch nicht kreditwürdig ist oder er will nicht kaufen. Man kann niemanden zwingen, eine (halbe) Immobilie zu kaufen. Auch nicht, wenn der ins Auge gefasste Käufer bereits hälftiger Eigentümer ist.Klar, am einfachsten wäre Verkauf an den Miteigentümer.
Wenn dies nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer (hoher Wert, Alter, Grunderwerbssteuer, Zustand usw) welche rechtlichen Möglichekiten bestehen dann?
Will einer die Immobilie loswerden und der andere will weder die Immobilie im Ganzen an einen Dritten verkaufen noch das hälftige Eigentum übernehmen, dann bleibt nur wie bereits genannt entweder jemanden finden, der den hälfigen Anteil kaufen will oder die Teilungsversteigerung. Für diese beiden Optionen braucht man keine Zustimmung des Miteigentümers.
Grüße, Susanne
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Re: Aufteilung Verkauf von gemeinsamen Eigentum
Danke für die Hinweise, die Fragen aufwerfen.
1. wonach richten sich Gerichtskosten etc. in einem Teilungsversteigerungsverfahren? Gibt es einen groben Schätzrahmen??
2. Das Teilungsversteigerungsverfahren gilt nur für Immobilien. ist jemand bekannt, welche Rechtsfolgen sich bei einer Auseinandersetzung von sonstigen gemeinscahftlichen Eigentum ergeben.
z.B. gemeinschaftliche Fahrzeuge (Stichwort Oldtimer) umfangreiche Ersatzteilsammlung etc.
Vielen Dank vorab.
1. wonach richten sich Gerichtskosten etc. in einem Teilungsversteigerungsverfahren? Gibt es einen groben Schätzrahmen??
2. Das Teilungsversteigerungsverfahren gilt nur für Immobilien. ist jemand bekannt, welche Rechtsfolgen sich bei einer Auseinandersetzung von sonstigen gemeinscahftlichen Eigentum ergeben.
z.B. gemeinschaftliche Fahrzeuge (Stichwort Oldtimer) umfangreiche Ersatzteilsammlung etc.
Vielen Dank vorab.
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Re: Aufteilung Verkauf von gemeinsamen Eigentum
Die Gerichtskosten hängen vom Wert der Immobilie ab.1. wonach richten sich Gerichtskosten etc. in einem Teilungsversteigerungsverfahren? Gibt es einen groben Schätzrahmen??
Korrekt.2. Das Teilungsversteigerungsverfahren gilt nur für Immobilien.
Falls das gemeinsame Eigentum aus einer Erbengemeinschaft resultiert, ist eine Erbschaftsauseinandersetzungsklage möglich. (Die Gerichtskosten hängen vom Wert der Erbschaftsgegenstände ab, die geteilt werden sollen.)ist jemand bekannt, welche Rechtsfolgen sich bei einer Auseinandersetzung von sonstigen gemeinschaftlichen Eigentum ergeben.
Grüße, Susanne
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Re: Aufteilung Verkauf von gemeinsamen Eigentum
Danke für die weiteren Infos.
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